Gebärdendolmetscher bie Schwerbehindertenversammlu

Helmut Folwaczny ⌂, Bayern, Tuesday, 11.11.2003, 15:12 (vor 7494 Tagen)

Hallo,

wer kann mir Auskunft geben, welche Grundlage besteht,
dass ich einen Gebärdendolmetscher an der SB-
Versammlung teilnehmen lassen kann.

Welche §§, und gibt es Urteile>

Ich habe demnächst die SB-Versammlung und ein
schwerhöriger Mitarbeiter möchte daran teilnehmen.
Damit er aber auch alles verstehen kann, benötigt er
einen Gebärdendolmetscher. Ich habe auch den
Arbeitgeber darauf hingewiesen, dass für diesen
Mitarbeiter keine Benachteiligung entstehen darf. Der
Arbeitgeber meinte nur, dass dieser Mitarbeiter ein
Schlitzohr sei, und der Mitarbeiter wohl alles
verstehen würde.
Er als Arbeitgeber sehe gar nicht ein warum er für
teures Geld einen Gebärdendolmetscher bezahlen solle.

Ich hoffe, dass mir jemand baldigst auskunft geben
kann.

Mit freundlichen Grüßen

Helmut Folwaczny

Schwerbehindertenvertrauensmann
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Re: Gebärdendolmetscher bie Schwerbehindertenversammlu

David ⌂, NRW, Wednesday, 12.11.2003, 22:38 (vor 7493 Tagen) @ Helmut Folwaczny

Hallo Helmut,

gestern habe ich Deinen Beitrag im Forum gelesen.
Leider bin auf der Suche nach einem Urteil oder einem
Kommentar bisher nicht fündig geworden.
Allerdings kann ich Dir die gängigen Handreichen der
Integrationsämter empfehlen sowie den Kontakt zu den
Mitarbeitern Deines Integrationsamtes. Dort wird man
Dir sicherlich einen entscheidenen Ratschlag geben
können.

Was Deinen Kollegen betrifft, so hat er sicherlich
einen g l e i c h b e r e c h t i g t e n Anspruch
gegenüber den hörenden behinderten Kollegen an der
Versammlung.
Meines Erachtens muß so Dein Arbeitgeber qualifiziert
erklären können warum er diese T e i l h a b e des
Kollegen v e r w e i g e r t, u.U.auch gegenüber
Dritten (z.B. Integrationsamt oder Fürsorgestelle).
Vielleicht wird ein anderes Veständnis an den Tag legen
wenn Du Ihm dies erklärst.

Ich werde aber weiter nach einem Anhaltspunkt
( Kommentar o.ä. Ausschau halten).
Gruß
Roland

Re: Gebärdendolmetscher bie Schwerbehindertenversammlu

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Wednesday, 19.11.2003, 17:34 (vor 7486 Tagen) @ Helmut Folwaczny

Hallo Helmut,
Roland hat mit seinen Tipps völlig recht.
Ergänzend möchte ich noch anfügen, dass die
Regelungen zur Schwb-Versammlung angelehnt sind an
die regelungen zur Betriebsversammlung. In der
Kommentierung zum BetrVG ist dazu ganz klar von einem
Dolmetscher (wenn auch nicht speziell Gebärden) die
Rede.
Also kontakte doch auch mal deinen Betriebsrat (wenn
du mit den Tipps von Roland nicht weiter kommst) und
macht gemeinsam "Druck" auf den Arbeitgeber.
Gruß Hans-Peter

Re: Gebärdendolmetscher bie Schwerbehindertenversammlu

Manfred Braun @, Monday, 22.12.2003, 15:40 (vor 7453 Tagen) @ Helmut Folwaczny

Hallo Kollege,
zu deinen Fragen darf ich auf die Ausführungen des
Art. 3 Abs. 3 letzten Satz GG sowie auf § 10 Ziffer 5
SGB I verweisen und die Gestellung eines
Gebärdendolmetschers unter Beteiligung des Betriebs-
/Personalrates beim Arbeitgeber unabdingbar einfordern.
MfG
Manfred Braun

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