Kündigung eines SB Stellvertreter (Allgemeines)

Birgit, Wednesday, 13.06.2018, 10:24 (vor 2157 Tagen)

Hallo ihr Lieben,

heute muss ich mal als KSBV eine Frage stellen:
An einem Standort soll aktuell ein Schwerbehindertenstellvertreter gekündigt werden, er ist 4.Stellvertreter und alle anderen Vertreter sind im Krankenstand. Nun ist es ja so dass bei Kündigung die SB angehört werden muss, wäre in dem Fall die KSB Vertretung angehört werden ?

Vielen Dank für euer Feedback

Birgit

Kündigung eines SB Stellvertreter

ciralifan, Wednesday, 13.06.2018, 14:20 (vor 2156 Tagen) @ Birgit

Hallo Birgit,
ein paar Fragen dazu.
Wer genau soll gekündigt werden ?
Die SBV oder einer der (4 ?) Stellvertreter?

Da du als KSBV fragst, gibt es eine GSBV bei euch ?
Diese wäre in manchen Fällen die zuständige - z.B. wo es keine SBV vor Ort gibt.
Bei einer Konstellation ohne GSBV wäre es die KSBV

Kündigung eines SB Stellvertreter

Birgit, Thursday, 14.06.2018, 09:08 (vor 2156 Tagen) @ ciralifan

Hallo ciralifan,

er ist der 4.Stellvertreter und es gibt keine GSBV nur die KSBV ...
ob er selber SB ist ist im Moment etwas unklar ...

vielen Dank für eure Antworten

Birgit

Kündigung eines SB Stellvertreter

arsbv, Wednesday, 13.06.2018, 18:55 (vor 2156 Tagen) @ Birgit

Hallo haben sich die kranken als verhindert gemeldet ist er der vertreter im amt wenn die vp auch verhindert ist und müsste damit den kündigungsschutz haben; ist er schwerbehindert müsste die vp informiert werden und die zustimmung des integrationsamtes eingeholt werden

Kündigung eines SB Stellvertreter

Cebulon, Thursday, 14.06.2018, 16:04 (vor 2155 Tagen) @ Birgit

Hallo Birgit, die überörtl. SBV ist nicht zuständig. KSBV ist nicht anzuhören, weil keine gesetzliche Verhinderungsvertretung nach § 177 Abs. 1 Satz 1 SGB IX.

Befangen:
Sollte der 4. Stelli schwerbehindert sein, wäre m.E. auch dieser nicht anzuhören als stellv. Mitglied der SBV, da betroffen in eigener Sache gemäß § 177 Abs. 1 Satz 1 SGB IX (Änderung durchs BTHG!).

Kündigungsschutz:
Weil er aber derzeit aktiv im Mandat ist wegen Verhinderungsvertretung und als solcher den Status wie eine Vertrauensperson hat, zumindest solange alle übrigen Mitglieder der SBV verhindert sind (§ 179 Abs. 3 Satz 2 SGB IX), dürfte ihm daher Kündigungsschutz zustehen wie einer Vertrauensperson (§ 179 Abs. 3 Satz 1 SGB IX), Folge ist, dass ihm so oder so derzeit wohl nicht ordentlich gekündigt werden kann. Ob sich die erkrankten Mitglieder der SBV eigens als "verhindert gemeldet" haben, ist m.E. nicht Voraussetzung für gesetzlichen Eintritt der Verhinderungsvertretung. Davon steht nichts im Gesetz. Krankmeldung allein reicht i.d.R. aus für Verhinderungsvertretung.

Kündigungsart:
Gehts um außerordentliche oder um ordentliche Kündigung? Außerordentlich kann ihm natürlich gekündigt werden mit BR-Zustimmung.

Gruß,
Cebulon

Kündigung eines SB Stellvertreter

Birgit, Thursday, 14.06.2018, 21:24 (vor 2155 Tagen) @ Cebulon

Hi Cebulon
es geht um eine außerordentliche Kündigung ...

Gruß Birgit

Kündigung eines SB Stellvertreter

mietze_katz, Oberbayern, Thursday, 14.06.2018, 21:56 (vor 2155 Tagen) @ Birgit

Hallo Birgit,

ich hatte vor ein paar Jahren so einen Fall, meinem Stelli sollte ausserordenlich gekündigt werden. Jedoch war dieser durch Vertretungen immer in der Nachwirkung des Kündigungsschutzes. Hieraus kann diesem analog eines Mitgliedes des Betriebsrates nach § 103 BetrVG nur mit Zustimmung des Betriebsrates gekündigt werden.
Hier ist auch die im §102 BetrVG genannte 3 Tages-Frist (Zustimmung durch Fristverstreichung) nicht gültig.
Verweigert der Betriebsrat die Zustimmung, kann der AG diese sich nur vom Arbeitsgericht ersetzen lassen, und sollte der im Amt befindliche Stelli keine gröbsten Verfehlungen getätigt haben, wird das wohl nix.
Dann bleibt dem AG nur die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnises mit einem dementsprechenden "Schmerzensgeld", sofern der AN hierzu bereit ist.

VG

Kündigung eines SB Stellvertreter

Birgit, Monday, 18.06.2018, 07:34 (vor 2152 Tagen) @ mietze_katz

Hallo mietze_katz

dass der Betriebsrat zustimmen muss ist schon klar, auch dass das Integrationsamt angehört werden muss.
Es geht lediglich darum, ob auch der Konzernschwerbehindertenvertretung angehört werden muss, da es sich ja um einen SB handelt ...und vorort keine SB Vertretung außer dem Betroffenen selbst da ist.

VG Birgit

Kündigung eines SB Stellvertreter

ciralifan, Monday, 18.06.2018, 10:33 (vor 2152 Tagen) @ Birgit

Dann sollte es so sein.

Kündigung eines SB Stellvertreter

Cebulon, Monday, 18.06.2018, 21:15 (vor 2151 Tagen) @ Birgit

Es geht lediglich darum, ob auch die Konzernschwerbehindertenvertretung angehört werden muss, da es sich ja um einen SB handelt ...und vorort keine SB Vertretung außer dem Betroffenen selbst da ist.

Hallo Birgit, kann ich nicht nachvollziehen. Hast Du denn für Deine Annahme Quellen? Nach welchem Paragraphen? Kenne keinen Kommentar, wonach KSBV Verhinderungsvertretung hätte nach § 177 Absatz 1 Satz 1 SGB IX. Das alles ist m.E. etwas unbefriedigend, aber schwerbehindertenrechtlich ausgeschlossen.

und vorort keine SB Vertretung außer dem Betroffenen selbst da ist.

Das ist dem Gesetzgeber offenbar egal, wenn gewählte örtliche Mitglieder erkrankt sind. Etwas anderes könnte aber dann gelten, wenn sich eines der Mitglieder ggü. dem AG ausdrücklich für nicht verhindert erklären würde. Dann müsste der AG und das Integrationsamt dieses Mitglied der SBV anhören und ihm die Post nach Hause schicken, sonst nicht. Sonst wäre von beiden keine SBV zu beteiligen, auch nicht vom Integrationsamt gemäß § 170 Abs. 2 SGB IX.

Der Fall unterscheidet sich vom ArbG Darmstadt, Urteil vom 14.11.2017, 9 Ca 249/17, grundlegend, als dort ja eine örtliche SBV "nicht gewählt" wurde, also Ersatzvertretung nach § 180 Abs. 6 SGB IX.

Gruß,
Cebulon

Kündigung eines SB Stellvertreter

mietze_katz, Oberbayern, Tuesday, 19.06.2018, 08:39 (vor 2151 Tagen) @ Birgit

Hallo,

ich versteh die ganze Diskussion nicht so wirklich, die Beteiligung einer überörtlichen SBV scheint mir seitens des Gesetzes sehr umstritten zu sein. Ich würde mich da mehr auf die Unterstützung des Betriebsrates verlassen bzw. hoffen.
Oder besteht die Befürchtung, dass die nach 103 BetrVG erforderliche Zustimmung erfolgt? Dann jedoch sind wohl die weiteren Perspektiven auch nach einer evtl. Abwendung der aktuellen Kündigung sehr duster.

Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand!

Viel Glück und die erforderliche, benötigte Stärke dem Koll.

VG

Kündigung eines SB Stellvertreter

Cebulon, Tuesday, 19.06.2018, 12:20 (vor 2151 Tagen) @ mietze_katz

die Beteiligung einer überörtlichen SBV scheint mir seitens des Gesetzes sehr umstritten zu sein

Hallo, nicht umstritten, sondern ausgeschlossen laut Fachliteratur, wenn und solange örtliche SBV gewählt.

Gruß,
Cebulon

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