Befangen, wenn man sich auf eine ausgeschriebene Stelle bewerben möchte? (Allgemeines)

Opolus, Tuesday, 03.07.2018, 10:08 (vor 2125 Tagen)

Hallo,

ich bin als hauptamtlicher SBV bis zur nächsten Wahl 2018 von meiner jetzigen Tätigkeit zu 100 % bei vollem Lohn EG6 freigestellt. Seit kurzem existiert eine interne Stellenausschreibung, die mit EG9 bewertet wird. Da ich den Amt mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht weiter fortführen werde bzw. ich die Freistellung wieder zurückgeben werde, würde ich mich gerne auf diese Stelle bewerben.

Wäre ich befangen bzw. wäre die SBV befangen, wenn ich mich auf diese Stelle bewerben würde oder stehen rechtliche Gründe dagegen?

Danke und Gruß,
Opolus

Befangen, wenn man sich auf eine ausgeschriebene Stelle bewerben möchte?

WoBi, Wednesday, 04.07.2018, 08:12 (vor 2124 Tagen) @ Opolus

Hallo Opolus,

dies wurde bereits unter https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=22559 angesprochen.

Wegen der Ehrenamtsausübung darf nicht bevorzugt, aber auch nicht benachteiligt werden. Hierzu zählt auch die berufliche Entwicklung. Nur welche neue Führungskraft ist erfreut, eine Stelle mit einer Person zu besetzen, die wegen der Ehrenamtstätigkeit nur geringe Arbeitsinhalte erledigen kann?

Wenn sich nicht der 1./die Stellvertreter ebenfalls um die Stelle beworben hat/haben, wie in dem Berliner Fall, unter Berücksichtigung der Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) könnte eine Verhinderung vorliegen.
Die "Neutralität" gegenüber anderen Bewerbern wäre gewahrt und zusätzlich ein Zeuge gewonnen.

Wobei sich die Frage stellt, weshalb die SBV keine Kenntnisse von der Stelle vor Ausschreibung hatte und damit vor der Ausschreibung geeignete schwerbehinderte oder gleichgestellte Beschäftigte im Rahmen der Prüfung nach § 164 Abs. 1 SGB IX vorgeschlagen hat.

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Gruß
Wolfgang

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