MS Erkrankter Mitarbeiter fährt noch PKW (Allgemeines)

pulloverschaf, Hamburg, Tuesday, 03.07.2018, 14:38 (vor 2123 Tagen)

Hallo, ich habe folgendes Problem und weis nicht recht wie ich vorgehen sollte:

Ein Mitarbeiter hatte schwere MS-Schübe so das er nur noch schwerlich mit Rollator oder Rolli fahren kann, auch die Motorig der Arme und Hände funktionieren leider nicht mehr. Der Mitarbeiter fährt aber immer noch zur Arbeit mit dem PKW und hat auch ein Stellplatz in der nähe seines Büros.

Ich vermute allerdings, dass er doch keine Fahrerlaubnis haben dürfte, er meinte nur zu mir er hätte eine Fahrerlaubnis und er könne noch Fahren.

Nach einigen Zwischenfällen (Zusammenbruch er konnte nicht mehr fahren musste mit dem Krankenwagen abtransportiert werden und der nächste Tag war er wieder da und fährt mit dem Auto heim). Oder bekommt die Parkkarte nicht an den Automat weil er keine Kontrolle mehr hat über die Hände.

Was kann ich als SBV tun, er nicht einsichtig, oder sollte die Dienstelle oder sein Vorgesetzter etwas tun können?

MS Erkrankter Mitarbeiter fährt noch PKW

garda, Berlin, Tuesday, 03.07.2018, 15:42 (vor 2123 Tagen) @ pulloverschaf

Hallo,

du kannst tun was jeder Bürger tun kann der solches Treiben beobachtet: du kannst eine gut begründete Anzeige erstatten die deine Beobachtungen darstellt.. Ehrlich gesagt solltest du das auch. Da der Kranke uneinsichtig ist, geht es eben nicht anderes. Klar ist es ein Drama für den Betroffenen, keine Frage, aber für das oder gar die völlig unschuldige/n Opfer nicht mehr vorhandener Fahrkünste möchte ich nicht mitverantwortlich sein, bloß weil ich nett sein wollte, ihm nicht schaden wollte.

Die Polizei bzw. die Führerscheinbehörde nach Landesrecht muss dem nachgehen und wenn die Sache nicht gerade völlig haltlos ist wird es eine ärztliche Begutachtung geben. Das kann Auflagen bedeuten oder die Fahrerlaubnis beenden.

Ein Führerschein ist kein Menschenrecht, das Recht auf körperliche Unversehrtheit schon.

Nochmal ganz klar: ich kann auch den MS-Kranken verstehen weil ihm der Führerschein die Möglichkeit auf eine selbstständigere Lebensführung gibt.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael

MS Erkrankter Mitarbeiter fährt noch PKW

MatthiasNRW, Tuesday, 03.07.2018, 16:15 (vor 2123 Tagen) @ garda

Hallo,

ich bin etwas schockiert ob der Gedanken. Eine SBV ist keine Hilfsbehörde der Fahrerlaubnisstelle und ebenfalls keine Hilfsbehörde der Polizei. Vielfach werden hier die Rechte der SBV thematisiert. Im Kontext der beiden Postings möchte ich gerne auf die Verpflichtung nach § 179 Abs. 7 SGB IX hinweisen. Der Ausschluss der Schweigepflicht ist dort in Satz 3 abschließend genannt. Ein Verstoß gegen die Schweigepflicht kann gem. § 237b SGB IX auf Antrag des Betroffenen mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe geahndet werden.

Ich kann nachvollziehen, dass man sich mit diesem Wissen über den Gesundheitszustand in einem Dilemma befindet. Gleichwohl besteht keine rechtliche Pflicht - über die sittliche Pflicht mag man streiten. Den Vergleich mit dem "normalen Bürger" lehne ich an dieser Stelle allerdings ausdrücklich ab, da der "normale Bürger" nicht die Vertrauensstellung der SBV genießt und demzufolge auch nicht von Erkrankungen erfahren muss/darf/kann.

Die Verantwortung liegt hierbei ausschließlich beim Betroffenen. Dieser macht sich ggf. strafbar, sofern er sich trotz besseren Wissens hinter das Steuer setzt und einen Unfall mit Sach- oder Personenschaden verursacht. Die Beurteilung über die Fahrtüchtigkeit trifft der Mensch in aller Regel zusammen mit dem behandelnden Mediziner und nicht die -in der Regel nur mit Laienwissen ausgestattete- SBV.

Die Aufgabe der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen sollte auch als vertrauensvolle Aufgabe begriffen werden. Also als vertrauensvoller Appell und auch mit dem Angebot, gemeinsam nach Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten zu schauen.

--
Gruß
Matthias

MS Erkrankter Mitarbeiter fährt noch PKW

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 03.07.2018, 17:15 (vor 2123 Tagen) @ MatthiasNRW

Hallo,

ergänzend zu Matthias, dessen Meinung ich uneingeschränkt teile - gerade auch in Bezug auf die Schweigeverpflichtung:

Die SBV ist auch kein Vormund oder Erziehungsberechtigter !

Und zur Autonomie eines schwerbehinderten Menschen gehört auch das Recht auf Irrtum, Dummheit und Sch... zu bauen.

--
&Tschüß

Wolfgang

MS Erkrankter Mitarbeiter fährt noch PKW

pulloverschaf, Hamburg, Tuesday, 03.07.2018, 19:01 (vor 2123 Tagen) @ albarracin

Ich danke euch, genau so habe ich bereits argumentiert, das diese Entscheidung ob fahrtüchtig oder nicht ich ihm nicht abnehmen kann. Das muss an andere Stelle entschieden werden, da ich aber einen guten Draht zu ihm habe werde ich ihm nochmals mitteilen, dass es Schwierigkeiten geben könnte falls mal etwas passiert.

Ich dachte erst das ich aktiv werden müsste aufgrund der führsorgepflicht.

MS Erkrankter Mitarbeiter fährt noch PKW

MatthiasNRW, Wednesday, 04.07.2018, 09:10 (vor 2123 Tagen) @ pulloverschaf

Hallo,

Ich dachte erst das ich aktiv werden müsste aufgrund der führsorgepflicht.

noch eine Ergänzung von mir:
Ärzte befinden sich oftmals in einem ähnlichen Spannungsfeld.

Auf der Seite hier finden sich einige Ausführungen zum Konfliktbereich Diabetes und Fahrerlaubnis:
https://www.diabetes-und-recht.de/fuehrerschein-uneinsichtige-diabetiker-melden/

Vieles ist sicherlich nicht auf die SBV-Arbeit übertragbar, da die medizinischen Kenntnisse fehlen, um eine unmittelbar und konkrete Gefahr (keine potentielle!) zu erkennen. Dennoch wird aufgezeigt, welchen Fragen man sich stellen muss und wo am Ende auch Grenzen verlaufen.

Eine offene Tbc ist aufgrund des hohen Infektionsrisikos beispielsweise ohne Zweifel meldepflichtig. Wie schaut es aber mit einer HIV-Erkrankung aus, wenn man erfährt, dass sich eine Partnerschaft mit einem anderen Beschäftigten (oder um es richtig schwierig zu machen: mit der eigenen Tochter, dem eigenen Sohn) ergeben hat? Natürlich kann der HIV-positive Partner entsprechende Schutzmaßnahmen ergreifen. Was aber, wenn man es als SBV nicht weiß und der Beschäftigte mit Recht auf sein Privatleben darüber keine Auskunft geben möchte?

So hart es klingt: Die Schweigepflicht gilt nicht nur dann, wenn es der SBV selbst "genehm" ist und der eigene moralische Kompass nicht ausschlägt. Sondern auch dann, wenn es schwierig ist und ein Verhalten nicht nachvollzogen werden kann. Die Frage der Schweigepflicht ist elementarer Natur - ein Beschäftigter, der sich auf die Schweigepflicht nicht verlassen kann, wird kein Vertrauen in die Institution der SBV haben.

Abschließend: Natürlich hat auch die SBV die Freiheit, sich gegen die Verschwiegenheit zu entscheiden. Sie muss dann aber ggf. mit den möglichen strafrechtlichen Auswirkungen zurechtkommen. Edit: Neben dem Strafrecht kann der Betroffene natürlich auch zivilrechtlich gegen die SBV vorgehen (Unterlassungsanspruch, Schadenersatz).

--
Gruß
Matthias

MS Erkrankter Mitarbeiter fährt noch PKW

Hotte, Stuttgart, Wednesday, 04.07.2018, 10:17 (vor 2123 Tagen) @ MatthiasNRW

Hallo,


So hart es klingt: Die Schweigepflicht gilt nicht nur dann, wenn es der SBV selbst "genehm" ist und der eigene moralische Kompass nicht ausschlägt. Sondern auch dann, wenn es schwierig ist und ein Verhalten nicht nachvollzogen werden kann. Die Frage der Schweigepflicht ist elementarer Natur - ein Beschäftigter, der sich auf die Schweigepflicht nicht verlassen kann, wird kein Vertrauen in die Institution der SBV haben.

Abschließend: Natürlich hat auch die SBV die Freiheit, sich gegen die Verschwiegenheit zu entscheiden. Sie muss dann aber ggf. mit den möglichen strafrechtlichen Auswirkungen zurechtkommen. Edit: Neben dem Strafrecht kann der Betroffene natürlich auch zivilrechtlich gegen die SBV vorgehen (Unterlassungsanspruch, Schadenersatz).

Hallo Matthias,
ich hatte zu meiner aktiven Zeit den Fall einer alkoholerkrankten sb Mitarbeiterin. Diese kam alkoholisiert per Auto zur Arbeit und trank auch während der Arbeitszeit.Besuchte also auch eindeutig stark alkoholisiert meine Sprechstunde.
Die Aussage der Rechtsabteilung auf meine Nachfrage: "was passiert, wenn..." eben auch wegen der Schweigepflicht, war ziemlich klar.
Wenn ein Vorgesetzter, Kollege, BR-Mitglied oder SBV nichts unternimmt, um eine Alkoholfahrt zu unterbinden, bzw. dies versucht, kann derjenige im Schadensfall zur Rechenschaft gezogen werden. Was zu tun wäre, lies die Rechstabteilung allerdings offen.
VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."

MS Erkrankter Mitarbeiter fährt noch PKW

Hendrik1, Niedersachsen, Wednesday, 04.07.2018, 11:33 (vor 2123 Tagen) @ Hotte

Moin Moin,

ich hatte einmal einen ähnlichen Fall. Vielleicht hilft meine Reaktion weiter.
Der Kollege kam zu mir wegen Schwerbehindertenantrag. Dabei kam heraus, dass er als Transportmitarbeiter auch E-Lok fährt. Ihm wurde immer wieder tw. mehrmals täglich schwindelig und er fand sich auch einmal vor der E-Lok vor, ohne zu wissen, wie er dahingelangt ist. Mit dem Vorgesetzten und dem Betriebsarzt wollte er keinen Kontakt aufnehmen. Hier lag eine deutliche Eigen- und Fremdgefährdung vor. Da in dem Antrag mehrere Gesundheitsstörungen genannt wurden, die zu dieser Reaktion führen konnten (Niedriger Blutdruck, Diabetes ect.) habe ich folgendes gemacht:
Ich habe den Vorgesetzten informiert, dass die SBV Bedenken gegen die Fortführung der E-Lok-Fahrten hat und ohne Nennung der konkreten Gesundheitsstörung vorgeschlagen, ihn zum betriebsärztlichen Dienst zu schicken und dort die Eignung prüfen zu lassen. Solange sollte er mit anderen Tätigkeiten betraut werden.

Diesem Vorschlag wurde auch gefolgt und dann andere dauerhafte Tätigkeiten gefunden.

Nach Rücksprache mit der Rechtsabteilung ist der Bruch der Schweigepflicht bei erkennbarer Eigen- oder Fremdgefährdung zulässig.
Hätte jemand von Euch unter seiner E-Lok liegen oder aber zu Körperschäden wie Beinverlust kommen wollen und dann ggf. erfahren, dass die SBV davon wusste und nichts dagegen unternommen hat?

Liebe Grüße

Hendrik

MS Erkrankter Mitarbeiter fährt noch PKW

Hendrik1, Niedersachsen, Wednesday, 04.07.2018, 11:37 (vor 2123 Tagen) @ Hendrik1

Moin Moin,

ich würde anregen, dass der Betreffende zum Betriebsarzt geschickt wird, zwecks Klärung der Fahreigenschaft. Dann hast Du Deine Bedenken geäußert, und der Betreibsarzt muss ggf. weiteres veranlassen, wenn dieser aus ärztlicher Sicht das Autofahren nicht mehr verantworten kann.

Liebe Grüße

Hendrik

MS Erkrankter Mitarbeiter fährt noch PKW

MatthiasNRW, Wednesday, 04.07.2018, 11:53 (vor 2123 Tagen) @ Hendrik1

Hallo,

ich würde anregen, dass der Betreffende zum Betriebsarzt geschickt wird, zwecks Klärung der Fahreigenschaft. Dann hast Du Deine Bedenken geäußert, und der Betreibsarzt muss ggf. weiteres veranlassen, wenn dieser aus ärztlicher Sicht das Autofahren nicht mehr verantworten kann.

Der Betriebsarzt wird nicht die Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr beurteilen, sondern allenfalls die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung G 25 für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten durchführen. Falls im Rahmen der Tätigkeit die G25 aber nicht erforderlich ist (weil der PKW nur für die Fahrten von und zur Arbeit genutzt wird) entfällt der Untersuchungsgegenstand.

--
Gruß
Matthias

MS Erkrankter Mitarbeiter fährt noch PKW

MatthiasNRW, Wednesday, 04.07.2018, 11:46 (vor 2123 Tagen) @ Hotte

Hallo Hotte,

ich hatte zu meiner aktiven Zeit den Fall einer alkoholerkrankten sb Mitarbeiterin. Diese kam alkoholisiert per Auto zur Arbeit und trank auch während der Arbeitszeit.Besuchte also auch eindeutig stark alkoholisiert meine Sprechstunde.
Die Aussage der Rechtsabteilung auf meine Nachfrage: "was passiert, wenn..." eben auch wegen der Schweigepflicht, war ziemlich klar.
Wenn ein Vorgesetzter, Kollege, BR-Mitglied oder SBV nichts unternimmt, um eine Alkoholfahrt zu unterbinden, bzw. dies versucht, kann derjenige im Schadensfall zur Rechenschaft gezogen werden. Was zu tun wäre, lies die Rechstabteilung allerdings offen.

danke für deine Erfahrungswerte.

Leider schreibst du nicht, aufgrund welcher rechtlichen Verpflichtung laut Rechtsabteilung eine Offenbarungspflicht für den BR/ die SBV einerseits bzw. eine Meldepflicht durch Kollegen oder Vorgesetze andererseits (diese Personengruppen sind in ihrer Stellung und bei der strafrechtlichen Bewertung nicht identisch) entstehen soll. Meiner Meinung nach: Grundsätzlich gilt für beide § 138 StGB (Nichtanzeige geplanter Straftaten). Darunter ist eine Alkoholfahrt jedoch nicht zu fassen.

Ein Bruch der Verschwiegenheitspflicht (die nicht für Kollegen oder Vorgesetzte, aber im Rahmen ihrer Aufgaben zweifelsfrei für die SBV gilt) ist unter den engen Voraussetzungen des § 34 StGB möglich - und selbst dann entsteht maximal eine Offenbarungsbefugnis und keine Offenbarungspflicht. Mein Rat an die SBV-Kolleginnen und Kollegen wäre, an dieser Stelle sorgsam abzuwägen und sich rechtlich abzusichern, z. B. durch Auskunft eines Fachanwaltes für Straf- oder Medizinrecht.

--
Gruß
Matthias

MS Erkrankter Mitarbeiter fährt noch PKW

Hotte, Stuttgart, Wednesday, 04.07.2018, 15:29 (vor 2122 Tagen) @ MatthiasNRW

Hallo Matthias,


Leider schreibst du nicht, aufgrund welcher rechtlichen Verpflichtung laut Rechtsabteilung eine Offenbarungspflicht für den BR/ die SBV einerseits bzw. eine Meldepflicht durch Kollegen oder Vorgesetze andererseits (diese Personengruppen sind in ihrer Stellung und bei der strafrechtlichen Bewertung nicht identisch) entstehen soll.

Wie üblich hat sich die Rechtsabteilung nebulös ausgedrückt. So nach dem Motto:... Nemand kann Sie natürlich zwingen, aber....

Dann hat die Rechtsabteilung als Beispiel aufgeführt:
Aufgrund der Trunkenheit kommt es nach Arbeitsende auf dem Weg nach Hause zu einem schweren Autounfall. Es wäre dann eventuell möglich, das die Betroffenden eine Schadenersatzklage gegen die "Mitwisser" der Trunkenheitsfahrt anstreben. Kommentar der Rechtsabteilung dazu: Dann würde ein Richter darüber entscheiden, ob die Schweigepflicht höher zu werten sei, als ein entsprechender Hinweis der SBV an Vorgesetzten und/oder Personalabteilung um Trunkenheitsfahrten zu verhindern
Weiterhin führte die Rechtsabteilung aus, sollte ein Unfall im Werk passieren, die Kolliegin hatte eine Einfahrberechtigung, müsste sie natürlich auch einen eventuellen Schadensersatzanspruch des AG gegenüber SBV sehr intensiv prüfen.
Dann erwähnte die Rechtsabteilung noch, das die SBV ja auch eine Fürsorgepflicht gegenüber der sb Kollgin hätte, um diese vor Schäden zu schützen.

VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."

MS Erkrankter Mitarbeiter fährt noch PKW

pulloverschaf, Hamburg, Thursday, 05.07.2018, 11:00 (vor 2122 Tagen) @ pulloverschaf

Hallo,
könntet Ihr mir kurz mitteilen, wer der richtige Leistungsträger ist bei Beantragung eines Fahrdienstes (Wohnung zu Arbeit).

Die Krankenkasse, Rententräger oder Integrationsamt? Ich vermute die erste Anlaufstelle wäre die KK oder der Rententräger richtig?

MS Erkrankter Mitarbeiter fährt noch PKW

Hotte, Stuttgart, Thursday, 05.07.2018, 12:43 (vor 2122 Tagen) @ pulloverschaf

Hallo,
könntet Ihr mir kurz mitteilen, wer der richtige Leistungsträger ist bei Beantragung eines Fahrdienstes (Wohnung zu Arbeit).

Die Krankenkasse, Rententräger oder Integrationsamt? Ich vermute die erste Anlaufstelle wäre die KK oder der Rententräger richtig?

Hey,

ich meine, das der Rententräger der Leistungsträger ist. Voraussetzung ist in der Regel der Eintrag der Merkzeichen "aG", "H" oder "B" im Schwerbehindertenausweis..

Einfach mal beim Integrationsamt nachfragen. Die wissen bestimmt auch, welche Formulare uind Nachweise erforderlich sind.
VG
Hotte

--
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MS Erkrankter Mitarbeiter fährt noch PKW

MatthiasNRW, Thursday, 05.07.2018, 13:24 (vor 2122 Tagen) @ pulloverschaf

Hallo,
könntet Ihr mir kurz mitteilen, wer der richtige Leistungsträger ist bei Beantragung eines Fahrdienstes (Wohnung zu Arbeit).

Die Krankenkasse, Rententräger oder Integrationsamt? Ich vermute die erste Anlaufstelle wäre die KK oder der Rententräger richtig?

Kosten für einen Beförderungsdienst gehören zu den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Die Krankenkasse kann hier niemals Leistungsträger sein, sondern deckt in diesem Zusammenhang den Bereich der medizinischen Rehabilitation ab. Im Regelfall sind die beiden großen Rehabilitationsträger anzusprechen, dies sind die Deutsche Rentenversicherung und die Agentur für Arbeit. Die Rentenversicherung ist Ansprechpartner, sofern die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (180 Beitragsmonate) vorliegen, ansonsten die Agentur für Arbeit. Gibt es keinen Rehabilitationsträger (z. B. bei Beamten), ist das Integrationsamt anzusprechen.

Eine anerkannte Behinderung ist bei der Rentenversicherung oder der Agentur für Arbeit übrigens keine Leistungsvoraussetzung. Für die Gewährung von Leistungen eines Beförderungsdienstes muss jedoch eine Unzumutbarkeit für die Benutzung des ÖPNV vorliegen. Das wird z. B. bei einer Behinderung mit anerkanntem Mz "aG" bejaht.

--
Gruß
Matthias

MS Erkrankter Mitarbeiter fährt noch PKW

Hotte, Stuttgart, Tuesday, 03.07.2018, 20:10 (vor 2123 Tagen) @ pulloverschaf

Hallo, ich habe folgendes Problem und weis nicht recht wie ich vorgehen sollte:

Ein Mitarbeiter hatte schwere MS-Schübe so das er nur noch schwerlich mit Rollator oder Rolli fahren kann, auch die Motorig der Arme und Hände funktionieren leider nicht mehr. Der Mitarbeiter fährt aber immer noch zur Arbeit mit dem PKW und hat auch ein Stellplatz in der nähe seines Büros.
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Nach einigen Zwischenfällen (Zusammenbruch er konnte nicht mehr fahren musste mit dem Krankenwagen abtransportiert werden und der nächste Tag war er wieder da und fährt mit dem Auto heim). Oder bekommt die Parkkarte nicht an den Automat weil er keine Kontrolle mehr hat über die Hände.


Hallo,
ich sehe es etwas anders, als die werten Kollegen. Wir haben auch eine sehr große Veranwortung. Was ist, wenn der Kollege veranwortlich für einen schweren Unfall ist? Dann sich ganz genüßlich zurücklehnen und sich auf der Schweigepflicht berufen?
Selbst wenn der Kollege noch eine Fahrerlaubnis hat, aber solche Probleme:.... Oder bekommt die Parkkarte nicht an den Automat weil er keine Kontrolle mehr hat über die Hände.... hat, dann erfordert es nach meiner Ansicht - auch zum Schutze des Mitarbeiters - ein entsprechendes eingreifen.

Die Veranwortung für ein Nichtstun wie im vorliegenden Fall beschrieben, würde ich nicht übernehmen wollen.
VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."

MS Erkrankter Mitarbeiter fährt noch PKW

garda, Berlin, Thursday, 05.07.2018, 10:48 (vor 2122 Tagen) @ Hotte

Hallo,
ich sehe es etwas anders, als die werten Kollegen. Wir haben auch eine sehr große Veranwortung. Was ist, wenn der Kollege veranwortlich für einen schweren Unfall ist? Dann sich ganz genüßlich zurücklehnen und sich auf der Schweigepflicht berufen?
Selbst wenn der Kollege noch eine Fahrerlaubnis hat, aber solche Probleme:.... Oder bekommt die Parkkarte nicht an den Automat weil er keine Kontrolle mehr hat über die Hände.... hat, dann erfordert es nach meiner Ansicht - auch zum Schutze des Mitarbeiters - ein entsprechendes eingreifen.

Hallo Hotte,

vielen Dank für deine Ausführungen. Zudem sehe ich hier die Schweigepflicht gar nicht tangiert. Jemand der die Parkkarte wegen offensichtlicher physischer Probleme der Hände nicht in den Kartenleser bekommt ist fahruntauglich, zumindest in diesem Moment. Das ist eine Beobachtung die ich als Mensch mache, nicht als SBV. Über die Hintergründe muss ich ja nichts sagen, wenn die mir nur als SBV bekannt geworden sind.

Die Veranwortung für ein Nichtstun wie im vorliegenden Fall beschrieben, würde ich nicht übernehmen wollen.

So sehe ich das auch. Ein gesunder Autofahrer hätte dem Kind ausweichen können, er nicht und jetzt? Schweigepflicht ist wichtiger?

Ich habe in meinem früheren Leben auch schon mal als Barmann gearbeitet. Eines Tages kam ein offenkundig unter Drogen stehender und angetrunkener Mann in die Bar und bestellte Drinks. Als er ging, musste ich zufällig kurz mit raus und sah ihn mühsam ins Auto klettern. Auf Ansprache reagierte er nicht. Ich habe ihm die Polizei hinterher geschickt, was draus wurde weiß ich natürlich nicht. So was hat mit "verpetzen" oder dergleichen nichts zu tun.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael

MS Erkrankter Mitarbeiter fährt noch PKW

Ronja, Thursday, 05.07.2018, 18:23 (vor 2121 Tagen) @ garda

Jemand der die Parkkarte wegen offensichtlicher physischer Probleme der Hände nicht in den Kartenleser bekommt ist fahruntauglich, zumindest in diesem Moment.

Hallo garda,

es ist durchaus denkbar, dass ein MS-betroffener Mensch fahrtüchtig ist, obwohl er z B die Parkkarte nicht in den Leser bekommt, kaum aus dem Auto aussteigen kann usw..


Ronja, freundlich grüßend

MS Erkrankter Mitarbeiter fährt noch PKW

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 05.07.2018, 18:51 (vor 2121 Tagen) @ pulloverschaf

Hallo,

ich bin schon ein wenig erschüttert, wie vorschnell hier mit hochmoralischer Argumentation (die sehr oft in die Irre führt) der Stab gebrochen wird über einen behinderten Menschen und seine Würde sowie seine Selbstbestimmtheit. Da schimmert doch einiges an gouvernantenhaftem Denken durch.

Denn, mit Verlaub, ich glaube nicht, daß irgendeiner der Poster genügend Kenntnisse des Straßenverkehrsrechts besitzt, um Fahrtauglichkeit rechtssicher beurteilen zu können.

Und wenn man mal die geschilderten Horrorszenarios beiseite läßt, dann bleibt sehr wohl zumindest eine schwierige Abwägung unterschiedlicher Rechtsgüter.
Denn selbst wenn eine behinderungsbedingte Einschränkung der Fahrtauglichkeit vorhanden sein sollte, ist das erst mal ohne weitere zusätzliche Faktoren eine Ordnungswidrigkeit oder ein Vergehen - und deswegen ist der Vergleich mit einer Alkoholfahrt rechtlich unhaltbar.
Demgegenüber steht aber sehr wohl die gesetzliche Schweigepflicht der SBV. Und deren Verletzung ist mindestens ein Vergehen, evtl. sogar eine Straftat. Denn natürlich hat die SBV im Zweifelsfall vertieftes Wissen, das sie eben in ihrer Funktion als SBV erhalten hat.
Sofern also keine offensichtliche absolute behinderungsbedingte Fahruntüchtigkeit des behinderten Menschen vorliegt, ist die Schweigepflicht bei der Abwägung tendenziell das höherwertige Rechtsgut.

Im Übrigen empfehle ich mal eine ernsthafte Auseinandersetzung mit der Krankheit MS. Denn die geistige Aufnahme- und Reaktionsfähigkeit leidet durch MS grundsätzlich überhaupt nicht. Und sehr viele motorische Einschränkungen können durch Erfahrung und Routine sowie Vorsicht sehr lange ausreichend im Sinne der Fahrtüchtigkeit kompensiert werden - ggfs. mit spezieller Ausstattung.

Deswegen kennt zB die Anlage 4 zur FeV kein generelles Verbot für die Teilnahme am Strassenverkehr bei MS (Nr. 6):
http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_4.html

--
&Tschüß

Wolfgang

MS Erkrankter Mitarbeiter fährt noch PKW

Hotte, Stuttgart, Thursday, 05.07.2018, 21:11 (vor 2121 Tagen) @ albarracin

Hallo Wolfgang,

Denn selbst wenn eine behinderungsbedingte Einschränkung der Fahrtauglichkeit vorhanden sein sollte, ist das erst mal ohne weitere zusätzliche Faktoren eine Ordnungswidrigkeit oder ein Vergehen - und deswegen ist der Vergleich mit einer Alkoholfahrt rechtlich unhaltbar.
Demgegenüber steht aber sehr wohl die gesetzliche Schweigepflicht der SBV. Und deren Verletzung ist mindestens ein Vergehen, evtl. sogar eine Straftat. Denn natürlich hat die SBV im Zweifelsfall vertieftes Wissen, das sie eben in ihrer Funktion als SBV erhalten hat.
Sofern also keine offensichtliche absolute behinderungsbedingte Fahruntüchtigkeit des behinderten Menschen vorliegt, ist die Schweigepflicht bei der Abwägung tendenziell das höherwertige Rechtsgut.

Ein MS kranker verursacht auf Grund seiner Behinderung einen schweren Unfall.
Ein Alkoholkranker verursacht auf Grund seiner Behinderung einen schweren Unfall.

Wo ist der Unterschied? Wie werden sich die Versicherungen verhalten, wenn sie erfahren, das die jeweiligen Behinderung schuld am Unfall waren?

was machst du konkret, wenn zu dir ein Busfahrer kommt und einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen will. Im Laufe des Beratungsgespräches stellt sich heruas, das der Kollege schon länger Alkoholiker ist. Er ist aber nicht bereit im Moment über irgendwelche Veränderungen / Gespräche zu reden. Er besteht darauf weiterhin als Busfahrer tätig zu sein.

VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."

MS Erkrankter Mitarbeiter fährt noch PKW

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 09.07.2018, 13:07 (vor 2118 Tagen) @ Hotte

Hallo,

auch Du urteilst auf der Grundlage vager Symptombeschreibungen und offensichtlich ohne jede Kenntnis des Fahrerlaubnisrechts.

Jeder Mensch - und damit auch Behinderte - hat einen großen Ermessensspielraum bei der Beurteilung seines Gesundheitszustands. Dies gilt auch grundsätzlich bezüglich der Fahrtauglichkeit, soweit keine klaren Parameter wie zB Promillegrenzen vorliegen.

Und MS bedeutet nun mal nicht automatische Untüchtigkeit. Bei uns ist ein beschäftigter mit MS noch 4,5 Jahre mit dem Segen der Betriebsärztin auf der schiene mit Personenbeförderung gefahren.

--
&Tschüß

Wolfgang

MS Erkrankter Mitarbeiter fährt noch PKW

Monica99, Thursday, 05.07.2018, 18:55 (vor 2121 Tagen) @ pulloverschaf

Hallo,

Ich vermute allerdings, dass er doch keine Fahrerlaubnis haben dürfte, er meinte nur zu mir er hätte eine Fahrerlaubnis und er könne noch Fahren.

An alle welche hier denken, die SBV müsste hier das benutzen/fahren eines PKW verhindern oder gar verbieten.
Seit wann hat die SBV Polizeiaufgaben oder kann per Augenschein Diagnosen stellen und vermuten kann man vieles .

Nach einigen Zwischenfällen (Zusammenbruch er konnte nicht mehr fahren musste mit dem Krankenwagen abtransportiert werden und der nächste Tag war er wieder da und fährt mit dem Auto heim). Oder bekommt die Parkkarte nicht an den Automat weil er keine Kontrolle mehr hat über die Hände.

Auch dieses belegt nicht, dass eine Dauerhafte Fahruntüchtigkeit vorliegt und/oder kein Führerschein vorhanden ist.
Würde ich hier beschuldigt oder gar zu unrecht der Polizei usw. gemeldet würde ich mir für Strafrecht und Zivilklagen gegen diese Beschuldiger einen guten Anwalt suchen.

Die SBV hat hier einzig das Recht des Versuches eines Gespräches mit dem Betroffenen. Dieser muss aber nicht darauf eingehen.

--
mfg Monica

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