Gemeinschaftsbetrieb (Wahlen)

Stein ⌂, Mönchengladbach, Wednesday, 04.07.2018, 13:48 (vor 2127 Tagen)

Hallo Kollegen,
unser DG ( Kirchlich AVR) hat aus 2 Kirchlichen und einem Weltlichen Unternehmen einen Gemeinschaftsbetrieb gebildet.
Hierbei ist wichtig zu wissen.
1. Das Weltliche unternehmen hatte bei der letzten SbV Wahl keine Vertretung gewählt.
2. Das andere Kirchliche Unternehmen hatte nicht genügend Schwerbehinderte Menschen beschäftigt bei der letzten Wahl.
3. Zur kommenden Wahl kann das 2. kirchliche Unternehmen eine eigene SbV Wählen ( mehr als 5 Schwerbehinderte Kollegen beschäftigt)

4. Das Mutterunternehmen hat 2 Geschäftsführer von denen jeweils einer Gesellschafter und Geschäftsführer des anderen kirchlichen / und des Weltlichen Unternehmens sind.

Jetzt meint der DG ( Mutterunternehmen) das auf Grund des Gemeinschaftsbetriebes nur eine SbV zu Wählen sei.

Hat hierzu jemand Erfahrungen.

Danke für eine Rückmeldung

--
Detlef Stein

Gemeinschaftsbetrieb

Cebulon, Wednesday, 04.07.2018, 15:59 (vor 2127 Tagen) @ Stein

Jetzt meint der DG (Mutterunternehmen), dass auf Grund des Gemeinschaftsbetriebes nur eine SbV zu Wählen sei.

Hallo, gilt hier Kirchenrecht oder BetrVG? Sollte hier BetrVG gelten mit einem Betriebsrat für den gesamten Gemeinschaftsbetrieb, dann wäre der Gemeinschaftsbetrieb auch Wahlbezirk für SBV.

Gruß,
Cebulon

Gemeinschaftsbetrieb

Stein ⌂, Mönchengladbach, Tuesday, 10.07.2018, 17:40 (vor 2121 Tagen) @ Cebulon

Hallo,
Sorry das ich mich erst jetzt wieder zurückmelde.

Es handelt sich bei der Muttergesellschaft um Kirchenrecht, welches auf die anderen unternehmen auch angewendet werden soll.
Hier AVR (Arbeitsvertragsrichtlinien des Deutschen Caritasverbandes)
Hast Du hierzu auch eine Information für mich?

Danke im Voraus
Gruß
Detlef

--
Detlef Stein

Gemeinschaftsbetrieb

Cebulon, Wednesday, 11.07.2018, 17:10 (vor 2120 Tagen) @ Stein

Hallo, nochmals folgende Verständnisfrage: Welche betriebliche(n) Interessenvertretung(en) wurde(n) gewählt? "Mitarbeitervertretung" oder "Betriebsrat" ??

Gruß,
Cebulon

Gemeinschaftsbetrieb

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 11.07.2018, 13:39 (vor 2120 Tagen) @ Stein

Hallo,

auf welcher Rechtsgrundlage fusst dieser Gemeinschaftsbetrieb ?

Unterlag der "weltliche" Betrieb bisher schon dem kirchlichen Arbeitsrecht ?

Und über welchen kirchlichen AG reden wir denn überhaupt, sind doch die jeweiligen Mitbestimmungsrechte und Organisationsrechte der AN recht unterschiedlich je nach Kirche geregelt.

--
&Tschüß

Wolfgang

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