Befunde an Betriebsarzt (Allgemeines)

Vertigo, Saarland, Thursday, 12.07.2018, 13:33 (vor 2116 Tagen)

Hallo zusammen,

ich habe mir hier schon die Finger wund gesucht, viele Beiträge gelesen und noch keine eindeutige Antwort gefunden.
Ist ein Mitarbeiter verpflichtet, dem Betriebsarzt Befunde seiner behandelnden Ärzte auszuhändigen?

Der Fall:
Wir haben eine Mitarbeiterin, die jetzt die dritte Abmahnung erhalten hat. Dieser Fall läuft jetzt schon vor Gericht.
Der Einigungstermin hat nix gebracht und die endgültige Entscheidung gibt's wohl erst im Herbst.

Die dritte Abmahnung an die Kollegin wurde jetzt während dem laufenden Verfahren zugeteilt.
Diese Kollegin war längere Zeit krank, mit Reha usw. und hatte ihre Arbeit wieder aufgenommen.
Sie wurde nach einem BEM zur Betriebsärztin bestellt, damit diese die Einsatzfähigkeit der Mitarbeiterin beurteilen kann. (gesundheitliche Eignung)
Die Mitarbeiterin war bei der Betriebsärztin zur Untersuchung und wurde aufgefordert, aktuelle Befunde zu besorgen und der Betriebsärztin vorzulegen oder eine Schweigepflichtentbindung zu unterschreiben, damit sie sich dies bei den Fachärzten besorgen kann. Die Kollegin hat dann den Rehaabschlußssbericht vorgelegt, den sie zum Teil geschwärzt hatte.

Die Betriebsärztin fand das nicht lustig und besteht weiter auf Befunde.
Die Kollegin schafft aber keine Befunde bei, weil sie kein Vertrauen zur Betriebsärztin hat.
Bald folgte dann die erste Abmahnung und dagegen hat die Mitarbeiterin dann geklagt. Seitdem läuft dies vorm Arbeitsgericht.

Nirgendwo konnte ich finden, dass ein Mitarbeiter verpflichtet ist, der BÄ solche Befunde zu überlassen.
Es ist nur vermerkt, dass er zur Mitarbeit verpflichtet ist......was auch immer damit gemeint ist.
Andererseits muss ich sagen, wie soll eine Betriebsärztin auch eine Beurteilung zur gesundheitlichen Eignung schreiben, wenn sie keine Befunde hat?

Die Kollegin aber möchte absolut keine Befunde an sie weitergeben. Den Grund, warum sie dies nicht möchte, weiß ich nicht. Sie sagt, die Betriebsärztin sei ihr nicht gut gewillt und möchte deshalb keine Befunde an sie geben.
Sie hatte vor der ersten Abmahnung vorgeschlagen, zum MDK zu gehen (freier Arztwahl), das wollte der Arbeitgeber nicht. Er besteht auf die Betriebsärztin.

Hatte vielleicht jemand von euch schon mal so einen Fall?

Liebe Grüße in die Runde

--
Gruß
Vertigo

Befunde an Betriebsarzt

garda, Berlin, Thursday, 12.07.2018, 14:41 (vor 2115 Tagen) @ Vertigo

Hallo Vertigo,

welcher Tarifvertrag gilt und sieht der möglicherweise ein Untersuchungsrecht vor oder aber der Arbeitsvertrag?

Manche Tarifverträge haben da recht weitgehende Regelungen die bis hin zur Beendigung (nicht Kündigung!) des Arbeitsvertrages gehen können.

Das Dilemma der Betriebsärztin hast du ja beschrieben. Wie soll sie was sagen, wenn die Beschäftigte mauert?

Nächste Frage: stehen im ungeschwärzten Rehabericht in der sozialmedizinischen Beurteilung irgendwelche Einschränkungen? Zeitlich oder zur Art und Schwere der zulässigen Arbeit?

Mein Fazit ist, dass die Kollegin damit zum Fachanwalt für Arbeitsrecht gehen sollte. Wir sind keine Rechtsberater. Wenn die Kollegin nicht zum Anwalt will, muss sie die Folgen tragen wenn sie sich irrt.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael

Befunde an Betriebsarzt

Vertigo, Saarland, Friday, 13.07.2018, 08:50 (vor 2115 Tagen) @ garda

Hallo,
bei uns gilt der TVöD.
Es ist tatsächlich so, dass sie Abmahnungen austeilen können bis zum Nimmerleinstag.
Die dritte Abmahnung erfolgte während des jetzt noch laufenden Prozesses. Jetzt muss das Gericht entscheiden, ob die Mitarbeiterin die Unterlagen preis geben muss.

Dumm ist nur, dass die Mitarbeiterin jetzt schon wieder krank ist..........der psychische Druck hat mit Sicherheit keine positive Einwirkung auf ihre Gesundheit, und der Arbeitgeber hat noch eine Begründung mehr nachzuprüfen, ob sie ihren Job noch gesundheitlich machen kann.

--
Gruß
Vertigo

Befunde an Betriebsarzt

ciralifan, Thursday, 12.07.2018, 14:46 (vor 2115 Tagen) @ Vertigo

Hi,
Schau mal hier, aus dem Leitfaden für Betriebsärzte ( kuvb.de)
Wenn Beschäftigte innerhalb eines
Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen
oder wiederholt arbeitsunfähig
sind, hat der Arbeitgeber
zu prüfen, wie die Arbeitsunfähigkeit
überwunden und mit welchen
Leistungen und Hilfen erneuter
Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der
Arbeitsplatz erhalten werden kann.
Auf Wunsch des Beschäftigten muss er
den BA hinzuziehen.
Hatte der Betroffene dies im BEM "gewünscht" oder wer ?

Weiterhin, wurde die datenschutzrechtliche Zustimmung der persönlichen Daten des Betroffenen eingeholt und er hat zugestimmt ?
Siehe auch ArbMedV V , hier ist eigentlich nur von Vorsorge und Prävention die Sprache, auch hier nur mit Zustimmung des AN ( §2 (3) / §6 (1)

In deinem Fall bleibt es nun ja abzuwarten was vor Gericht rauskommt, aber ich persönlich sehe für den AG schlechte Karten.
Der AN hat ja auch mitgearbeitet und nur versucht seine Persönlichkeitsrechte zu wahren.

Befunde an Betriebsarzt

Vertigo, Saarland, Friday, 13.07.2018, 08:56 (vor 2115 Tagen) @ ciralifan

Hi,

der Arbeitgeber hat die Mitarbeiterin nicht gefragt, sondern zur Betriebsärztin geschickt.
Das darf er ja im Rahmen der arbeitsmedizinischen Überwachung des Gesundheitszustandes, wenn ein Mitarbeiter länger als 6 Wochen krank war und im Rahmen eines BEM.
Ich bin wirklich mal gespannt, wie das Gericht entscheidet.

Geklagt hat sie über einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Gruß

--
Gruß
Vertigo

Befunde an Betriebsarzt

ciralifan, Friday, 13.07.2018, 11:18 (vor 2115 Tagen) @ Vertigo

Okay, halt uns auf dem laufenden....

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