Kandidat für VP ja, für Stv.keine (Wahlen)
Hallo SBV ler,
es meldet sich niemand zur Kandidatur der Stellvertretung. Was nun ?
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Freundliche Grüße: Erzengel
erzengel , Baden Württemberg, Tuesday, 28.08.2018, 09:19 (vor 2086 Tagen)
Hallo SBV ler,
es meldet sich niemand zur Kandidatur der Stellvertretung. Was nun ?
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Freundliche Grüße: Erzengel
WoBi, Tuesday, 28.08.2018, 09:38 (vor 2086 Tagen) @ erzengel
Hallo Erzengel,
Nachfrist eine Woche durch Wahlvorstand. Ist in der SchwbVWO so vorgesehen. Wenn Kandidat für Vertrauensperson vorhanden, erfolgt Kandidatenaushang und weitere Wahlvorbereitung für Wahldurchführung.
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Gruß
Wolfgang
erzengel , Baden Württemberg, Tuesday, 28.08.2018, 11:10 (vor 2086 Tagen) @ WoBi
Hallo Wolfgang,
die Nachwahl ist mir klar. Sollte auch dann kein Kanditat auftauchen, wäre ich alleiniger Don Quijote.
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Freundliche Grüße: Erzengel
albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 28.08.2018, 12:01 (vor 2086 Tagen) @ erzengel
Hallo,
VP ohne Stelli für fast 100 sbM ist schwer zu stemmen. Denke bei Deiner "Personalwerbung" auch daran, daß die SBV nicht zwingend selbst schwerbehindert/gleichgestellt sein muß.
Vielleicht findest sich ja dann ein/e engagierte Bewerber/in - zB aus dem BR.
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&Tschüß
Wolfgang
Cebulon, Tuesday, 28.08.2018, 14:14 (vor 2086 Tagen) @ erzengel
die Nachwahl ist mir klar.
Hallo, nicht Nachwahl, sondern Nachfrist von einer Woche. Die Bekanntmachung zur Nachfrist muss sofort ausgehängt werden, § 7 Abs. 3 SchwbVWO
Evtl. bei der Kandidatensuche auch hinweisen auf Kündigungsschutz bzw. den Rechtsanspruch auf Schulungen für den ersten Stelli laut BTHG, alles gut beschrieben im neuen Fachlexikon 2018.
Und hier einige praxisbewährte Tipps zum Thema Kandidatenmangel und Kandidatengewinnung mit jeder Menge guter Gründe und guter Argumente. Vielleicht ist ja was passendes dabei ...
Gruß,
Cebulon
WoBi, Tuesday, 28.08.2018, 19:51 (vor 2086 Tagen) @ erzengel
Hallo Erzengel,
angepasster Textvorschlag aus den Textvorlagen ZB Spezial für den Aushang durch den Wahlvorstand:
BEKANNTMACHUNG ÜBER EINE NACHFRIST ZUR
EINREICHUNG VON WAHLVORSCHLÄGEN
für die Wahl der Schwerbehindertenvertretung
Innerhalb von zwei Wochen seit Erlass des Wahlausschreibens vom XX.XX.2018 ist keine der Anzahl der zu wählenden stellvertretenden Mitglieder entsprechende Zahl von gültigen Wahlvorschlägen für die Wahl der stellvertretenden Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung beim Wahlvorstand eingegangen.
Wir bitten die Wahlberechtigten, innerhalb einer Nachfrist von einer Woche, also spätestens
am XX.XX.2018.
schriftliche Wahlvorschläge beim Wahlvorstand einzureichen.
Auf die Angaben im Wahlausschreiben vom XX.XX.2018 betreffend Inhalt und Form der Wahlvorschläge wird hingewiesen.
Unterschriften Wahlvorstände
Der Textvorschlag ist auf die zuvor beschriebene Situation mit mehr als einem Stellvertreter angepasst.
Der im Original vorgesehene Satz: "Geht auch innerhalb der Nachfrist kein gültiger Wahlvorschlag für die Wahl der Schwerbehindertenvertretung ein, kann die Wahl nicht stattfinden." findet keine Anwendung, da mindestens ein gültiger Wahlvorschlag für die Vertrauensperson bereits vorliegt.
Die Zeit von einer Woche für Werbung und gezielte Ansprache nutzen.
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Gruß
Wolfgang
SFliege, Wednesday, 29.08.2018, 09:07 (vor 2085 Tagen) @ erzengel
Falls die möglichen Kandidaten für den Stellvertreterposten hier die letzten Diskussionen mitgelesen haben sollten, dann wäre dies auch nicht verwunderlich.
In manchen Betrieben macht es sicher nicht viel Freude der Sancho Pansa zu sein.
SFliege, Wednesday, 29.08.2018, 13:20 (vor 2085 Tagen) @ SFliege
... wird aber mit "z" und nicht mit "s" geschrieben
Opolus, Tuesday, 11.09.2018, 10:25 (vor 2072 Tagen) @ SFliege
Ich hänge mal eine Frage hier dran. Darf man eigentlich einen Kandidat, der aus meiner Sicht nicht für die Stellvertretung der SBV geeignet ist, ablehnen? Er ist seit kurzem gleichgestellt und ist mehr oder weniger mit sich selbst beschäftigt. Worauf könnte man sich (rechtlich) berufen?
Danke und Gruß
Opolus
mietze_katz, Oberbayern, Tuesday, 11.09.2018, 11:46 (vor 2072 Tagen) @ Opolus
Darf man eigentlich einen Kandidat, der aus meiner Sicht nicht für die Stellvertretung der SBV geeignet ist, ablehnen?
Wie Du schreibst "aus meiner Sicht nicht geeignet", vielleicht bist Du selbst aus der Sicht eines Anderen nicht geeignet!
Es entscheiden allein die Wähler selbst, wer geeignet ist und wer nicht, vorausgesetzt dem passiven Wahlrecht.
Er ist seit kurzem gleichgestellt und ist mehr oder weniger mit sich selbst beschäftigt. Worauf könnte man sich (rechtlich) berufen?
Wenn das passive Wahlrecht vorliegt, auf rein garnix! Es ist auch nicht maßgeblich wie lange der Bewerber schon gleichgestellt oder Schwb ist, auch ein Nicht-Schwb könnte sich zur SBV oder Stlv. wählen lassen!
mkG