Fürsorgepflicht, Suchtverhalten (Allgemeines)

Andrea, Thursday, 04.05.2006, 13:15 (vor 6575 Tagen)

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich erhoffe mir von Euch einen Rat bzw. Lösungsansätze bei folgendem Problem. Vielleicht ist der eine oder andere mit dieser Thematik schon einmal befaßt gewesen.
Wir haben eine Kollegin in Leitungsposition, die an Anurexia nervosa, allgemein bekannt als Magersucht, leidet. Kurz - sie hat derzeit bei einer Größe von ca. 160cm noch 33 kg. Vom Kollegenkreis wird ihre Minderleistung im Co-Suchverhalten gedeckt. Kolleginnen und Kollegen stehen unter erheblichem psychischen Druck, da sie keiner "verpfeifen" will, teilweise drohte die Betroffene in bestimmten Situationen auch mit Suizid. Kontrollsituation entzieht sie sich geschickt und als Leitungsperson hat sie natürlich auch Möglichkeiten, ihre Kolleginnen entsprechend zu disziplinieren. Aufgrund der Tatsache, dass nicht wirklich fachliche Fehler durch das permanente SChweigen der Kollegen dokumentiert werden können, hat der Arbeitgeber auch kaum Möglichkeiten mit der Suchtvereinbarung etwas zu unternehmen. Eine stationäre Behandlung lehnt sie ab, befindet sich in ambulanter Therapie und vom Therapeuten wird sie in Ihrer Ablehnung unterstützt!! Betriebsarzt hat alles schon versucht, scheitert letztendlich an der Weigerung der Betroffenen sich helfen zu lassen, da keine Einsicht vorhanden und an den "nicht vorliegenden Minderleistungen" aufgrund des hartnäckigen SChweigens (oder lediglich Andeutungen des Problems) der Kolleginnen. Dieses Co-Suchtverhalten erschwert uns die Arbeit natürlich sehr. Hatte vielleicht jemand schon einmal so ein Problem und wie ist er damit umgegangen. Bin über jeden Hinweis, der uns weiterbringt dankbar.
Gruß Andrea

Fürsorgepflicht, Suchtverhalten

Wolfgang H., Thursday, 04.05.2006, 14:35 (vor 6575 Tagen) @ Andrea

Hallo Andrea,

in deiner Schilderung des Sachverhaltes ist ein Widerspruch. Zum einen schreibst du, dass sich deine Kollegin weigert, Hilfe, auch durch den Betriebsarzt, anzunehmen. Zum anderen befindet sie sich in ambulanter Therapie!> Warum kann sich der Betriebsarzt nicht mit dem Therapierenden auseinandersetzen, damit eine koordinierte Hilfe möglich ist>

Fürsorgepflicht, Suchtverhalten

Andrea, Friday, 05.05.2006, 08:37 (vor 6574 Tagen) @ Wolfgang H.

Hallo Wolfgang,
genau das ist ein weiterer Punkt, an dem wir scheitern. Zwischen Betriebsarzt und Therapeut gab es schon zahlreiche Gespräche und auch Schriftverkehr. Doch der Therapeut ist der Auffassung, dass eine ambulante Therapie das richtige sei und unterstützt das Vorhaben des Betriebsarztes NICHT. Man kann spekulieren, warum er sich so verhält, möchte dies in diesem Forum aber nicht weiter ausführen...! Einen WEchsel des Therapeuten lehnt die Betroffene auch ab, da andere Therapeuten eine stationäre Behandlung und auch Kuraufenthalt befürworten würden und dies will sie auf keinen Fall! In einem Fall, bei dem Sie sich akut in einem Bezirkskrankenhaus für Psychiatrie behandeln lassen mußte, wurde eine stationäre Therapie etc. bereits angeraten und der Betriebsarzt hat auch alle Wege geebnet und bereits einen Therapieplatz organisiert, doch sie weigert sich erfolgreich mit Unterstützung des Therapeuten! Der Zustand hat sich während der ambulanten Therapie nicht verbessert und jeder, der diese Frau zum ersten Mal sieht, kann erkennen, dass hier eine Erkrankung vorliegen muß, dazu muß man weder Arzt noch Psychologe sein. Wir drehen uns derzeit im Kreis und finden keine Lösung, nur weil ein behandelnder Therapeut in meinen Augen unverantwortlich handelt.
Gruß Andrea

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