SBV Wahl 2018 (Wahlen)

Roland_RSV, Wednesday, 29.08.2018, 23:48 (vor 2085 Tagen)

Hallo NG,
mal eine schwierige Frage.

Wahlberechtigt ist ja wer GdB 50 und mehr hat oder eine Gleichstellung.
Nun ist es bei uns im Betrieb so, dass ich als SBV die Kollegen mit GdB 50 sowie gleichgestellte die Unterlagen abhefte.
Wahlberechtigt wären es dieses mal 14 Kollegen/innen.
Nun meint unsere Personalabteilung, nach der Erstellung der Wahlunterlagen durch den Wahlvorstand, dass nicht alle Personen wahlberechtigt seien, da der Betrieb von manchen Mitarbeitern die Gleichstellung nicht haben.

Frage: Darf nur wählen wer dem Betrieb als Mensch mit Behinderung oder Gleichgestellt bekannt ist, oder sind auch die Mitarbeiter wahlberechtigt die diesen Umstand dem Betrieb nicht gemeldet haben.

Wir als SBV haben die Daten und Unterlagen !!!!!! Danke für zahlreiche, rechtsverbindliche Antworten.
Weder in der Wahlordnung noch im SGB habe ich da etwas dazu gefunden.

Liebe Grüße
Roland

SBV Wahl 2018

ciralifan, Thursday, 30.08.2018, 07:13 (vor 2084 Tagen) @ Roland_RSV

Moin Roland,
schau mal auf ZB Spezial SBV Wahl 2018 Seite 63.( zu finden auf der Webseite der Integrationsämter)
"Der Wahlleiter hat die Wahlberechtigten in eine Liste aufzunehmen.
Die Wahlleitung darf nur Wahlberechtigte zur Wahlversammlung zulassen.
Sie muss die Wahlberechtigung in der Wahlverssammlung prüfen.

D.h. jeder SB / GL muss zur Wahl seine Bescheide mitbringen um die Wahlberechtigung nachzuweisen.
Damit ist die Personalabteilung aussen vor.
Und einen Wahlvorstand bedarf es nur bei dem Förmlichen Wahlverfahren.Den Wahlleiter bestimmt ihr in der von dir als SBV einberufenen Wahlversammlung.

SBV Wahl 2018

WoBi, Thursday, 30.08.2018, 08:46 (vor 2084 Tagen) @ Roland_RSV

Hallo Roland_RSV,

es gibt drei Gruppen von schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen im Betrieb:
1. Schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen, die dem Arbeitgeber bekannt sind und damit auch der SBV
2. Schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen, die der SBV bekannt sind, aber nicht dem Arbeitgeber
3. Schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen, die weder der SBV noch dem Arbeitgeber bekannt sind

Und alle drei Gruppen können ihr passives Wahlrecht ausüben, wenn sie an der in der betriebsöffentlich bekanntgegebenen Wahlversammlung teilnehmen. Auch der am Morgen der Wahlversammlung neu eingestellte schwerbehinderte / gleichgestellte Mensch.

Die Teilnehmer/Wähler einer Wahlversammlung müssen ihre Eigenschaft als schwerbehinderter oder gleichgestellter Mensch gegenüber dem in der Wahlversammlung gewählten Wahlleiter nachweisen. Als Nachweis ist dies der Schwerbehindertenausweis ggf. Feststellungsbescheid, der Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit oder eine offensichtliche Schwerbehinderung mit einem erkennbaren GdB von =>50.

Rechtsgrundlage:
§ 177 Abs. 2 SGB IX i.V.m. § 2 Abs. 2/3 SGB IX

"Wahlberechtigt sind alle in dem Betrieb oder der Dienststelle beschäftigten schwerbehinderten Menschen."
in Verbindung mit
"2) Menschen sind im Sinne des Teils 3 schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt und sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz im Sinne des § 156 rechtmäßig im Geltungsbereich dieses Gesetzbuches haben.
(3) Schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden sollen Menschen mit Behinderungen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber wenigstens 30, bei denen die übrigen Voraussetzungen des Absatzes 2 vorliegen, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz im Sinne des § 156 nicht erlangen oder nicht behalten können (gleichgestellte behinderte Menschen)."

--
Gruß
Wolfgang

SBV Wahl 2018

mietze_katz, Oberbayern, Thursday, 30.08.2018, 11:52 (vor 2084 Tagen) @ Roland_RSV

Ergänzend darf ich noch anführen, dass auch Teilzeitkräfte unter 18 Wochenstunden ( welche ja in der Meldung an die Argentur nach §163 nicht aufzuführen sind), Azubis und 450€ Kräfte auch wahlberechtigt sind.

VG

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