Durchführung der Wahl (Wahlen)

Viola, Thursday, 30.08.2018, 12:56 (vor 2084 Tagen)

Hallo zusammen,
habe folgende Frage:
unsere letzte SBV-Wahl war am 13.10.2014. Wollte die gesamte Wahl etwas nach hinten verschieben.(etwa 1 Woche)
Ist das möglich, weil im Gesetz steht vom 01.10.-30.11. muss gewählt werden. Der 13.10.2018 fällt auch auf ein Wochenende. Ja oder lieber nicht?
Gruß Viola

Durchführung der Wahl

C3PO, Thursday, 30.08.2018, 13:21 (vor 2084 Tagen) @ Viola

Ich persönlich würde keine mandatsfreie Zeit riskieren.

Durchführung der Wahl

SFliege, Thursday, 30.08.2018, 14:29 (vor 2084 Tagen) @ C3PO

Bei der förmlichen Wahl besteht hier kein Spielraum für einen Wahltermin nach Ablauf der Amtszeit, außer die bestehende Schwerbehindertenvertretung und/oder der Wahlvorstand nimmt ihre/seine Verpflichtung aus SchwbVWO nicht ernst.

Förmliche Wahl:
"Spätestens acht Wochen vor Ablauf ihrer Amtszeit bestellt die Schwerbehindertenvertretung einen Wahlvorstand aus drei volljährigen in dem Betrieb oder der Dienststelle Beschäftigten und einen oder eine von ihnen als Vorsitzenden oder Vorsitzende."
§ 1 Abs. 1 SchwbVWO

"Der Wahlvorstand hat die Wahl unverzüglich einzuleiten; sie soll innerhalb von sechs Wochen, spätestens jedoch eine Woche vor dem Tage stattfinden, an dem die Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung abläuft."
§ 2 Abs. 3 SchwbVWO

bzw.

Vereinfachte Wahl:
"Spätestens drei Wochen vor Ablauf ihrer Amtszeit lädt die Schwerbehindertenvertretung die Wahlberechtigten durch Aushang oder sonst in geeigneter Weise zur Wahlversammlung ein."
§ 19 Abs. 1 SchwbVWO

Laut Wahlbroschüre der BIH (Seite 62) gibt es zwischen der Einladung zur Wahlversammlung und der Wahlversammlung keine Frist einzuhalten, insofern wäre jetzt die in § 19 genannte Frist entweder nicht als Einladungs- sondern als die Frist zur Durchführung der Wahlversammlung anzusehen, - was jedoch so nicht zu lesen ist - oder die Wahl kann auch später stattfinden. Eine reguläre Wahlversammlung nach Ablauf der Amtszeit erscheint mir aber sehr fragwürdig zu sein.

Durchführung der Wahl

SFliege, Thursday, 30.08.2018, 15:51 (vor 2084 Tagen) @ SFliege

Ist ja hier jetzt nicht der Fall, aber wenn die Amtszeit schon vor dem 8. Oktober endet (bzw. entsprechend später, falls der 1. und evtl. auch der 2. Oktober ein Samstag bzw. Sonntag sein sollte), dann kann eine förmliche Wahl natürlich nicht eine Woche vor dem Amtsende stattfinden, da der Zeitraum für die Regelwahlen zwischen 1. Oktober und 30. November liegt.

Durchführung der Wahl

Vertigo, Saarland, Tuesday, 04.09.2018, 08:01 (vor 2080 Tagen) @ Viola

Hallo Viola,
was meine Vorschreiber schreiben, ist ja alles richtig.
Leider hast du nicht geschrieben, wann deine Amtszeit endet und welches Wahlverfahren bei euch gilt. Endet deine Amtszeit am 13.10.2018, würdest du eine mandatsfreie Zeit riskieren.
Als ich gewählt wurde, war meine Vorgängerin noch zwei Wochen im Amt und wir hätten dann ja noch locker eine Woche Spielraum gehabt.
Zitat aus meiner Bund Verlag Broschüre Wahl der Schwerbehindertenvertretung (von Nils Bolwig):
"Mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses beginnt die Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung.
Wenn die Amtszeit der bisherigen SBV in diesem Zeitraum noch nicht beendet ist, beginnt sie mit deren Ablauf.
Die Amtszeit des Stellvertreters bzw. der Stellvertreterin beginnt zeitgleich mit derjenigen der Vertrauensperson und dauert grundsätzlich genauso lange."

Liebe Grüße :-)

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Gruß
Vertigo

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