Parkplatz bei aG im Betrieb (Allgemeines)

Fransi, Niedersachsen, Friday, 05.05.2006, 08:29 (vor 6574 Tagen)

Hallo,

in der Angelegenheit gab es bereits eine ausführliche
Stellungnahme von Bernhard auf die Anfrage vom
29.07.2003.

U.a. heisst es:

Aus dem Anspruch auf behinderungsgerechte Gestaltung
des Arbeitsumfeldes und der Arbeitsstätten im Sinne des
§ 81 Abs. 4 Nr. 4 SGB IX ergibt sich heute also erst recht
eine grundsätzliche Verpflichtung des Arbeitgebers,
Pkw-Stellplätze für schwerbehinderte Beschäftigte in der
Nähe ihres Arbeitsplatzes zur Verfügung zu stellen
[vgl. hierzu sowie zu den nachfolgenden Ausführungen
Adlhoch, in Ernst/Adlhoch/Seel, Kommentar zum SCB IX,
4. Lieferung 2003, § 81 Rn.98).

Nun meine Frage:

Muss der AG –sofern eine Nutzung eines Einstellplatzes
Im öffentlichen Straßenraum aufgrund der räumlichen
Entfernung nicht möglich ist- einen Parkplatz z.B. im angren-
zenden Parkhaus kostenlos zur Verfügung stellen>

Danke für Eure Antworten!

Parkplatz bei aG im Betrieb

hackenberger, Friday, 05.05.2006, 08:45 (vor 6574 Tagen) @ Fransi

Hallo Fransi,

hier würde ich mit NEIN antworten. Anmieten muss der AG keinen Parkraum. Er muss nur ggf. von vorhandenen Parkflächen welche bereitstellen.

Entstehen dem Schwerbehinderten AN aber Kosten, welche zwingend zur Berufsausübung notwendig sind, könnte ich mir vorstellen, dass er hierfür Mittel aus der Ausgleichsabgabe (§§19, 24 oder 25) in Anspruch nehmen kann. Also hier die zuständigen REHA-Träger leistungspflichtig sind. Aber nur wenn ohne die Mittel die Arbeistfähigkeit gefährdet ist.

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