Dienstvereinbarung zur Arbeitszeit (Umgang mit BR / PR)

Avd212, Thursday, 06.09.2018, 11:07 (vor 2062 Tagen)

Guten Tag liebe Mitstreiter,
in unserer Dienstelle (DS) ist man gerade dabei, eine neue Dienstvereinbarung (DV) zum Thema Arbeitszeit zu verfassen. die Gremien sitzen zwar gemeinsam mit der DS am Tisch und versuchen zu diesem heißen Thema über ein zu kommen, aber die SBV und FV hat hier nur einen Gastauftritt und wird nicht wirklich angehört.
Nun meinem Anliegen: Meines Wissens nach ist eine DV ein Vertrag zwischen DS und PR. Nun geht es hier um ein sehr wichtiges Thema, welches auch Auswirkungen auf unsere Schwerbehinderten hat. Hab ich trotzdem kein Recht, aktiv an der DV mitzuarbeiten? Muss diese mir dann später zur Beteiligung vorgelegt werden?

Dienstvereinbarung zur Arbeitszeit

SFliege, Thursday, 06.09.2018, 13:06 (vor 2061 Tagen) @ Avd212

Von einer Dienstvereinbarung zur Arbeitszeit sind auch die schwerbehinderten Menschen betroffen.

§ 178 Absatz 2 Satz 1 SGB IX
"Der Arbeitgeber hat die Schwerbehindertenvertretung in allen Angelegenheiten, die einen einzelnen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe berühren, unverzüglich und umfassend zu unterrichten und vor einer Entscheidung anzuhören; er hat ihr die getroffene Entscheidung unverzüglich mitzuteilen."

Dienstvereinbarung zur Arbeitszeit

Avd212, Friday, 07.09.2018, 09:48 (vor 2061 Tagen) @ SFliege

Vielen Dank. Das macht auch die DS. Aber habe ich auch ein Mitgestaltungsrecht?

Dienstvereinbarung zur Arbeitszeit

SFliege, Friday, 07.09.2018, 15:58 (vor 2060 Tagen) @ Avd212

Hallo Avd212,

hoffentlich bedeutet Dein Namenskürzel jetzt nicht das, was mir hierzu einfällt. :-)
Aber im Endeffekt kämpft doch ein jeder mit irgendwelchen ungeschätzten Diensten oder auch Fliegenarten. :-(

Wenn Du bei der "Anhörung" dem Arbeitgeber mit genügend guten Argumenten darlegst, welche Regelungen hier schlecht sind und welche Regelungen hier besser sind, und ihn Deine Argumente überzeugen, dann hast Du "mitgestaltet". Wenn ihn Deine Argumente nicht überzeugen und er diese somit nicht übernimmt, dann hast Du zwar "nicht mitgestaltet", aber kannst ihm, wenn diese Regelungen später zu Schwierigkeiten führen, bei Präventions- oder BEM-Verfahren mit den hier vergeblich vorgebrachten Argumenten vielleicht etwas Wind aus den Segeln nehmen.
Du hast außerdem ja auch noch nach § 178 Abs. 4 SGB IX das Recht an den Personalratssitzungen beratend teilzunehmen, hier bietet sich also ebenfalls eine gewisse Mitgestaltungsmöglichkeit.
Vielleicht stehen ja auch in den spezifischen Personalvertretungsgesetzen für Dich auch noch besondere Beteiligungsrechte?

Der allerbeste Weg für die SBV "mitzugestalten", bietet sich meines Erachtens aber durch den Abschluss einer Inklusionsvereinbarung nach § 166 SGB IX. Hier kann man auch zusätzliche Beteiligungsrechte regeln.
Hier hat man enormen Gestaltungsspielraum, aber Du kannst den Arbeitgeber auch hier nicht zu einer Unterschrift unter Deine Ideen zwingen, sondern musst ihn von guten Vereinbarungen überzeugen bzw. gute Vereinbarungen aushandeln, die allerdings auch wieder gekündigt werden können.

Viele Grüße SFliege

Dienstvereinbarung zur Arbeitszeit

Avd212, Monday, 10.09.2018, 12:35 (vor 2058 Tagen) @ SFliege

Vielen Dank. Das bestärkt mich in meinen Überlegungen. :-)

Dienstvereinbarung zur Arbeitszeit

Hr.Rautenberg, Tuesday, 11.09.2018, 21:48 (vor 2056 Tagen) @ Avd212

Hallo Avd212!

SFliege hat schon auf die Anwendung von §§ 166 und 178 (2) Satz 1 SGB IX hingewiesen. Das kann man getrennt gesehen. Ich sehe das in einem gemeinsamen Fokus. Ich habe als stellv. SBV der SBV erfolgreich empfohlen, dass die SBV zu allen Angelegenheiten, zu denen die gesetzlichen Interessenvertretern Dienst- oder Betriebsvereinbarungen treffen können, die SBV inklusionsvereinbarungsartige Elemente beraten bzw. hineinverhandeln kann. Die politische Unterstützung des BR / PR ist hier natürlich sinnvoll.

Am Ende war ich bei den E-Stellen Terminen immer dabei. Wir haben hier die Unklarheit, dass es keine Formvorschrift für eine Inklusionsvereinbarung gibt, sprich erzwingbare Dienst- oder Betriebsvereinbarung (DV / BV), umgedreht und zielen entweder auf inklusionsartige Bestandteile von DV / BV bzw. auf personenbezogene Inklusionsvereinbarung i. S. von behindertengerechte Arbeitsplätze usw. im Rahmen von Gefährdungsbeurteilungen [Gefährdungsanzeigen].

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