Nachbesetzung / Stellvertreter (Wahlen)

UweL, Sunday, 07.05.2006, 16:04 (vor 6572 Tagen)

Folgende Situation:

Bei der Wahl der Schwerbehindertenvertretung 2002 stellten sich zwei Listen zur Wahl. Auf der Liste A) kandidierte lediglich ein Kollege als Schwerbehindertenvertreter ohne Stellvertreter. Ich habe ich eine eigene Wahlliste B) eingereicht.
Auf dieser Wahlliste B) kandidierte ich mit der Funktion als Schwerbehindertenvertreter, zusätzlich waren 3 stellvertretende Mitglieder in bewusster Reihenfolge aufgeführt.

Nach der Veröffentlichung der Wahlvorschläge stellte ich fest, das der Wahlvorstand die bewusste Reihung der Stellvertreter in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet hatte. Auf Nachfrage wurde mir gesagt dies sei so im Wahlverfahren vorgeschrieben.
· Frage:
Kann das jemand von euch bestätigen> Ich habe bisher keinerlei Aussagen darüber finden können.

Nach abgeschlossener Wahl übernahm die Liste A) als knapper Gewinner die Schwerbehindertenvertretung. Der Kollege legte nach knapp 4 Monaten Amtszeit sein Mandat nieder. Der Wahlvorstand bzw. das Unternehmen berief daraufhin den ersten stellvertretenden Kandidaten, nun in alphabetischer Reihung, von meiner Liste B) als Schwerbehindertenvertreter.
· Frage:
Ist das so korrekt, oder wäre nicht ich als Schwerbehindertenvertreter kandidierende der Liste B) an der Reihe gewesen>

Es wäre prima wenn ich die Sachlage besser verstehen würde.

Besten Dank für Eure Antworten

Nachbesetzung / Stellvertreter

hackenberger, Monday, 08.05.2006, 08:34 (vor 6571 Tagen) @ UweL

Hallo Uwe,

bei den Schwerbehindertenvertreterwahlen finden keine Listen Wahlen statt. Es findet immer eine Persönlichkeitswahl statt. Der Wahlvorstand hat die Kandidaten der eingereichten Listen (Wahlbewerber) getrennt nach Kandidat für die Vertrauensperson und Kandidat für die Stellvertretung alphabetisch aufzulisten und auf die Wahlvorschläge zu übernehmen.

Gewählt ist dann als Vertrauensperson der Schwerbehinderten der Kandidat mit den meisten Stimmen unter den Kandidaten die hierfür kandidiert haben.

Nach der Stimmauszählung werden die Kandidaten welche für das Mandat des Stellvertreters kandidiert haben gemäß der für sie abgegebenen Stimmen gereiht. Gewählt als Stellvertreter ist der Kandidat mit den meisten Stimmen unter den Kadidaten die für dieses Mandat kandidiert haben. Die weiteren Stellvertreter ergeben sich in der Reihung dann gemäß den auf sie entfallenen Stimmen. Hieraus ergeben sich dann auch die Nachrücker soweit erforderlich.

http://www.integrationsaemter.de/files/601/WahlbroschuereStandNovember2005.pdf

Nachbesetzung / Stellvertreter

Uwe, Monday, 08.05.2006, 19:08 (vor 6570 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

so klingt das Verfahren verständlich. Dann ist bei uns allerdings auch ein Fehler gemacht worden - es gab zwei Listen.

Besten Dank für die schnelle Antwort

Uwe

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