Betriebsbedingte Kündigung (Kündigung)

Martin Steigleder @, Monday, 01.12.2003, 20:47 (vor 7461 Tagen)

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kollegen,

in userem Betrieb sind Neustukturierungsmaßnahmen
geplant. Betriebsbedingte Kündigungen werden leider
nicht ausgeschlossen. Meine Frage daher:
Welche Anforderungen werden an die betriebsbedingte
Kündigung schwerbehinderter Mitarbeiter gestellt>
Muß nicht vorher ernsthaft geprüft werden, ob nicht
eine Weiterbeschäftigung auf einem anderen
Arbeitsplatz möglich ist>

Wie sind Ihre Erfahrungen aus der Praxis>
Danke.
MfG
M.Steigleder

Re: Betriebsbedingte Kündigung

hackenberger, Wednesday, 03.12.2003, 21:31 (vor 7459 Tagen) @ Martin Steigleder

Hallo,

ja Du hast recht, der Arbeitgeber muss eine
weitere/andere Beschäftigungsmöglichkeit prüfen. Er
muss weiter sollte es wirklich zu einer
betriebsbedingten Kündigung kommen, so muss der AG
auch beim zuständigen Integrationsamt eine Zustimmung
zur Kündigung einholen.

Doch der AG hat sofort noch ganz andere Pflichten. Er
muss sobald eine Gefährdung des
Beschäftigungsverhältnisse drohen könnte, den § 84 SGB
IX (Prävention) beachten und anwenden. Hier hat er
alles zu prüfen und zumutbare zu unternehmen um diese
Gefährdung abzuwenden. Im Rahmen dieser Prüfung sind
auch die Anforderungen aus dem § 81 SGB IX und § 1
Kündigungsschutzgesetz zu beachten/anzuwenden. Bitte
wende Dich an Deine Schwerbehindertenvertretung in der
Firma.

Bernhard

Re: Betriebsbedingte Kündigung

Manfred Braun @, Monday, 22.12.2003, 15:27 (vor 7440 Tagen) @ Martin Steigleder

Lieber Kollege,
zu diesem Thema darf ich auch auf meine
Rechtsprechungssammlung (S. 21 bis 38) verweisen die
hier auf der Homepage beim Kollegen Semmler im Link SV
Fachhochschule Düsseldorf oder über www.fh-
duesseldorf.de/sbv als Word-Datei einsehbar ist und
auch abrufbar ist.
MfG
Manfred Braun

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