Stimmzettel vereinfachtes Wahlverfahren (Wahlen)

Sandra, Hessen, Saturday, 15.09.2018, 08:50 (vor 2068 Tagen)

Guten Morgen ihr lieben, neulich war ich auf Wahlvorbereitungsseminar und da ging es u.a Stimmzettel vereinfachtes Wahlverfahren. Frage war was muss alles auf den Stimmzettel drauf stehen. Name, Vorname ist ja klar, was ist mit Geburtsdatum und Art der Beschäftigung ? Der Seminarleiter meinte das man das nicht braucht. Ich will nicht das jemand die Wahl anfechten tut. Wie macht ihr das und wie ist es richtig ? Liebe Grüße und ein schönes Wochenende.

Stimmzettel vereinfachtes Wahlverfahren

mietze_katz, Oberbayern, Saturday, 15.09.2018, 11:49 (vor 2068 Tagen) @ Sandra

Hallo Sandra,

dein Seminarleiter hat schon recht, es muss nicht mehr drauf stehen, Es muss soviel draufstehen, dass der Wahlbewerber eindeutig identifiziert werden kann. Beim vereinfachten Wahlverfahren erleichtert dieses auch, dass ja "Alle" bei der Wahlversammlung anwesend sind.
Praktisch sieht dieses bei uns (kanpp 300 MA, <20 sbM) so aus, dass der Wahlleiter Name Vorname, Geb-Datum und Abteilung angibt. Er macht dieses einfach so in Anlehnung an die BR-Wahl, wo er Wahlvorstandvorsitzender war. Das war schon immer so und wird auch weiterhi so bleiben. Und dagegen spricht auch nichts!

VG

Stimmzettel vereinfachtes Wahlverfahren

SFliege, Saturday, 15.09.2018, 16:38 (vor 2068 Tagen) @ mietze_katz

Evtl. weiter bestehende Ängste zu den Aussagen des Seminarleiters und von mietze_katz lassen sich hoffentlich endgültig durch § 20 Absatz 3 Satz 2 SchwbVWO beseitigen. :-)

"Auf dem Stimmzettel sind von der Wahlleitung die vorgeschlagenen Personen in alphabetischer Reihenfolge unter Angabe von Familienname und Vorname aufzuführen; die Stimmzettel und Wahlumschläge müssen sämtlich die gleiche Größe, Farbe, Beschaffenheit und Beschriftung haben."

Hier steht also nichts von Geburtsdatum oder Art der Beschäftigung. Nur beim förmlichen Wahlverfahren sind diese Angaben gemäß § 9 Absatz 2 Satz 2 SchwbVWO erforderlich.

Wenn das Geburtsdatum zur eindeutigen Identifizierung einer Person nicht notwendig ist oder nicht aufgrund einer (Wahl-)vorschrift angegeben werden muss, dann hat es meines Erachtens aus Gründen des Schutzes von personenbezogenen Daten auch nichts auf dem Stimmzettel zu suchen.
Vorsicht: Die eindeutige Identifizierung muss hier aber bei allen Personen mit passiven Wahlrecht sichergestellt sein und nicht nur bei den anwesenden Personen mit aktivem Wahlrecht!

Stimmzettel vereinfachtes Wahlverfahren

Sandra, Hessen, Saturday, 15.09.2018, 19:05 (vor 2068 Tagen) @ SFliege

Na super dann gibt es bei meiner SBV-Wahl dann nur Name und Vorname. Danke für die Hilfe. Grüße Sandra

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