Wahl 2018 Wahlvorschlag & Werbung (Wahlen)

Rumpelstilzchen, Aachen, Tuesday, 18.09.2018, 21:35 (vor 2065 Tagen)

Wahlvorschlag - darf freigestelltes BR-Mitglied für mich Stützunterschriften einholen?

Werbung - darf die Gewerkschaft für mich werben, indem sie Flyer an die Wahlberechtigten verteilt?

Freue mich auf eine intensive Diskussion!

Wahl 2018 Wahlvorschlag & Werbung

ciralifan, Wednesday, 19.09.2018, 07:10 (vor 2065 Tagen) @ Rumpelstilzchen

Bist du noch bei der SBV Wahl ? Deine Fragen klingen eher nach BR Wahl.
Warum willst du durch dritte Stützunterschriften einholen ? Als williger Kandidat macht es immer ein besseres Bild, wenn man seine Wähler selber kennt / kennen lernt -was grade bei der SBV vertrauensbildend ist.
Und was soll die Gewerkschaft hierbei ? Diese kann höchstens einen allgemeinen Flyer zur SBV Wahl als Wahlaufruf an alle - aber nicht für eine Person einbringen. Bei solcher Denke rate ich von einer Kandidatur ab.....

Wahl 2018 Wahlvorschlag & Werbung

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 19.09.2018, 08:31 (vor 2065 Tagen) @ ciralifan

Hallo,

Und was soll die Gewerkschaft hierbei ? Diese kann höchstens einen allgemeinen Flyer zur SBV Wahl als Wahlaufruf an alle - aber nicht für eine Person einbringen. Bei solcher Denke rate ich von einer Kandidatur ab.....

Sorry, aber Deine Einwände sind für mich nicht nachvollziehbar. Es gehört zu den zentralen Rechten einer Gewerkschaft, für ihre Ziele innerbetrieblich zu werben und auch Kandidat/INNen bei Wahlen zu Arbeitnehmervertretungen zu unterstützen. Das gilt auch für die SBV-Wahl. Ein klares gewerkschaftliches Selbstverständnis und Verankerung ist nicht die schlechteste Voraussetzung für eine erfolgreiche SBV-Arbeit.

--
&Tschüß

Wolfgang

Wahl 2018 Wahlvorschlag & Werbung

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 19.09.2018, 11:48 (vor 2064 Tagen) @ ciralifan

Hallo,

allgemeine Materialien zur Wahlmobilisierung stellt so gut wie jede Gewerkschaft.

Allerdings schließt das die konkrete Unterstützung von betrieblichen Kandidaturen nicht aus. diese konkrete Unterstützung von Kandidaturen macht auch die ngg.
Eine derartige konkrete Unterstützung von Kandidaturen ist wie gesagt absolut zulässig und mE auch legitim als Entscheidungshilfe für Wählerinnen und Wähler.

--
&Tschüß

Wolfgang

Wahl 2018 Wahlvorschlag & Werbung

KaivonderKüste, Wednesday, 19.09.2018, 13:29 (vor 2064 Tagen) @ Rumpelstilzchen

Moin,
Unterstützung kann beim Unterschriftensammeln durchaus hilfreich sein. Bei einem Bekannten sind nach seiner Aussage 97 Unterstützungsunterschriften für die Nennung auf dem Wahlzettel der dortigen Schwerbehindertenversammlung erforderlich. Bei dieser Größenordnung ist Hilfe sinnvoll. ABER: Der Mensch, der antritt, sollte auch durch sein eigenes Engagement einen guten Teil dazu beitragen.

Was Werbung anbetrifft: Jeder wirbt mit seinen Mitteln für sich!
In einem kleinen Betrieb oder einen kleinen Behörde, wo fast jeder jeden kennt, reicht die Persönlichkeit und die Erfahrung aus dem Amt aus. Aber je größer das Umfeld der Wahlberechtigten wird, je mehr Betriebsstandorte oder Dienststellen in der Kommune sind, desto schwieriger wird es, sich als Person und Bewerber vorzustellen. Schön, wenn der Arbeitgeber im Intranet für alle gleiche Chancen zur Präsentation anbietet. Aber nicht überall gibt es dieses Angebot bzw. nicht alle Wahlberechtigten haben unter Umständen Zugriff darauf.
Wer dann Unterstützung duch seine Fachgewerkschaft oder Betriebsratsliste hat, der kann durch diese Multiplikatoren sich mehr Wahlberechtigten erfolgreich präsentieren.
Und machen wir uns nichts vor: eine erfolgreiche Schwerbehindertenvertretung, auch wenn sie formal neutral im Amt ist, schmückt natürlich auch jede Berwerbung einer Gewerkschaft oder "freien" Liste bei Betriebsratswahlen. In der Regel ist im Betrieb sehr wohl bekannt, wo diese Person sich persönlich verortet.

Eine Ausübung des Amtes oder Bewerbung bei der Wahl ist auch ohne Gewerkschaftszugehörigkeit möglich. Und so viel Vertrauen habe ich in unsere Basis: SIe werden je nach Betreib oder Dienststelle gut wissen, wen sie warum bei der Wahl zur Schwerbehindertenvertretung unterstützen!!

Mit freundlichen Grüßen von der sonnigen Küste
Kai

Wahl 2018 Wahlvorschlag & Werbung

Cebulon, Wednesday, 19.09.2018, 14:45 (vor 2064 Tagen) @ KaivonderKüste

ABER: Der Mensch, der antritt, sollte auch durch sein eigenes Engagement einen guten Teil dazu beitragen.

"Etwas im Sack kaufen", was man/frau nicht zuvor gesehen hat, ist nicht mein Ding, wie schon Martin Luther vor 500 Jahren sagte ...

Gruß,
Cebulon

Wahl 2018 Wahlvorschlag & Werbung

Rumpelstilzchen, Aachen, Wednesday, 19.09.2018, 19:03 (vor 2064 Tagen) @ Rumpelstilzchen

Danke dass Ihr so engagiert diskutiert. Damit kein falscher Eindruck entsteht, ich habe jeden meiner ca. 400 schwerbehinderten Kunden bereits mehrmals in die Augen geschaut bin also schon sehr bekannt.

Aber ich bin der Ansicht, daß:

Wahlvorschlag - darf freigestelltes BR-Mitglied für mich Stützunterschriften einholen?
Er darf sicherlich einholen, aber er darf nicht beim Wahlvorstand abgeben (§ 6 ...W-ordnung)
Wie seht Ihr dass, liebe engagierte Mitstreiter. Dabei ist nicht entscheidend was gerne "mitgenommen"
wird sondern ist es rechtlich zulässig.

Werbung - darf die Gewerkschaft für mich werben, indem sie Flyer an die Wahlberechtigten verteilt?
Hier würde ich sagen, Flyer austeilen ohne meinen oder irgendeinen Namen, siehe Flyer NGG, ist rechtlich kein Problem, mit meinem Namen ist wahlscheilich nicht gestattet, so glaube ich.

Aber Glauben ist nicht Wissen, deshalb habe ich den Thread angestossen.
Helft mir bitte auf die "Sprünge"

Rumpelstilzchen

Wahl 2018 Wahlvorschlag & Werbung

ciralifan, Friday, 21.09.2018, 07:23 (vor 2063 Tagen) @ Rumpelstilzchen

Das Problem sehe ich hier , gerade wenn es personifizierte Flyer sind, eine Gewerkschaft, nicht nur die ngg, wird wohl immer auch ein Beitrittsformular mit drin haben. Das sehen AG oft negativ.

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