MA im Widerspruchsverfahren, GL noch offen (Wahlen)

schulzen, Dresden, Tuesday, 25.09.2018, 15:53 (vor 2050 Tagen)

Hallo zusammen,
ich bin nun beim Abgleichen der Listen für die Wahl. Eine MA steht nicht mehr auf der liste, da ihre befr. SB im Oktober ausläuft und sie dann nur noch Grad von 30 hat. Wir haben bereits im Sommer Widerspruch gegen diesen Bescheid eingelegt. Der Gleichstellungsantrag ist bei ihr leider durch den Urlaub liegen geblieben, den schickt sie erst jetzt weg. Nun meine Frage: hat der Widerspruch aufschiebende Wirkung dahingehend, dass der alte Bescheid über den Termin im Oktober noch weiter gilt, oder gilt erst mal die 30, und da sie den GL Antrag erst jetzt weg schickt, dann bis zur Wahl auch keine Entscheidung da sein wird. Damit wäre sie dann nicht wahlberechtigt.
Ich schwimme grade etwas. Lt. unserer Sozialberatung würde der alte Bescheid auslaufen und erst wieder aufleben, wenn der Widerspruch Erfolg hat :(

Danke im voraus für eure Antworten :)
Kerstin

MA im Widerspruchsverfahren, GL noch offen

garda, Berlin, Tuesday, 25.09.2018, 16:30 (vor 2050 Tagen) @ schulzen

Hallo zusammen,
ich bin nun beim Abgleichen der Listen für die Wahl. Eine MA steht nicht mehr auf der liste, da ihre befr. SB im Oktober ausläuft und sie dann nur noch Grad von 30 hat. Wir haben bereits im Sommer Widerspruch gegen diesen Bescheid eingelegt. Der Gleichstellungsantrag ist bei ihr leider durch den Urlaub liegen geblieben, den schickt sie erst jetzt weg. Nun meine Frage: hat der Widerspruch aufschiebende Wirkung dahingehend, dass der alte Bescheid über den Termin im Oktober noch weiter gilt, oder gilt erst mal die 30, und da sie den GL Antrag erst jetzt weg schickt, dann bis zur Wahl auch keine Entscheidung da sein wird. Damit wäre sie dann nicht wahlberechtigt.
Ich schwimme grade etwas. Lt. unserer Sozialberatung würde der alte Bescheid auslaufen und erst wieder aufleben, wenn der Widerspruch Erfolg hat :(

Hallo,

siehe auch den Thread etwas unter deinem.

Erst nach Rechtskraft des neuen Bescheides besteht der neue GdB, es gilt weiterhin der GdB 50, wenn der Widerspruch fristgerecht eingelegt wurde. Die Auskunft der Sozialberatung ist falsch.

Noch ein praktischer Tipp: sie soll einfach den Ausweis einsenden und ihn sich verlängern lassen, üblicherweise machen das die Versorgungsämter dann für ein Jahr.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael

MA im Widerspruchsverfahren, GL noch offen

schulzen, Dresden, Wednesday, 26.09.2018, 08:14 (vor 2049 Tagen) @ garda

Hallo Garda,
danke für deine schnelle Antwort. So hatte ich es auch aus meiner Schulung noch im Kopf. Ich werde also die Information über den Widerspruch an unsere Personalabteilung weiter geben mit dem entspr. Hinweis für die Wahl.
Dann muss ich mal schauen, wie es weiter geht.
Den entspr. § dazu werde ich mir sicherheitshalber auch noch mit raussuchen :)

Danke

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