SchwbV und PR (Lektüre / Gesetze)

Dirk @, Cochem, Wednesday, 17.05.2006, 14:52 (vor 6558 Tagen)

Hallo.
Wurde von meinem Personalratsvorsitzenden angesprochen welcher meinte,
ich könne nicht SchwbV und PR in einer Person sein.

SchwbV seit 3 Jahren (Nachgerückt)
Personalratsmitglied seit 7 Monaten (Nachgerückt)

Gibt es ein Urteil oder so mit dem ich ihn vom Gegenteil überzeugen kann>

Das ich die beiden Ämter strikt auseinanderhalten muss, und über evtl.
Interessenskonflikte usw. bin ich mir im klaren.

Aber kann ich dem etwas schriftliches geben>

Vielen Dank schon jetzt.

mfg
dirk

SchwbV und PR

hackenberger, Wednesday, 17.05.2006, 16:29 (vor 6558 Tagen) @ Dirk

Hallo Dirk,

selbstverständlich kann man beides gleichzeitig sein. Also beide Mandate ausüben. Es ist sogar öffters so gegeben. Man sollte dann in den Sitzungen nur immer klar stellen in welcher Funktion man welche Aussage tätigt, damit die übrigen Gremienmitglieder es verstehen.

Ich kenne sogar Fälle in welchen in der Sitzung die gleiche Person (Doppelfunktion/-Mandat) als BR/PR ein Entscheidung mitgetragen hat und dann als SchwbV damit nicht einverstanden ist und entsprechend handelt. Denn die eine Entscheidung war unter Berücksichtigung der Interessen aller MA und die andere Entscheidung "nur" unter Berücksichtigung der besonderen Anliegen/Rechte Schwerbehinderter!

Grundlage ist das SGB IX

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