Verteilung von Stützunterschriften (Wahlen)

Uli21764, Lünen, Tuesday, 09.10.2018, 12:49 (vor 2026 Tagen)

Hallo, liebe Gemeinde!
Angesichts der nahenden SBV-Wahlen ist folgendes Problem zu Tage getreten.
Es ist geplant neben dem SBV drei Stellvertreter wählen zu lassen. Ein potentieller Kandidat möchte sich sowhl für das Amt des SBV als auch für die Stellvertretung aufstelllen lassen. Dieser sammelt nun Stützunterschriften für beide Ämter.

Um auf die Wahlzettel zu kommen benötigt der Kandidat jeweils 4 Stützunterschriften.

Wie sammelt er korrekt diese Stützunterschriften für beide Ämter? Darf ein potentieller Unterstützer den Kandidaten sowohl als auch unterstützen oder muss er sich entscheiden, welches Amt er bevorzugt unterstützen möchte?

Bei drei Stellvertretern kann m. E. jeder Wahlberechtigte auch bis zu drei unterschiedliche Personen unterstützen.
Wenn aber von diesen Personen auch jemand den Kandidaten für die SBV unterstützen mag, muss er sich dann entscheiden für welches Amt er seine Stützunterschrift gibt?

Ist es also möglich, daß den potentiellen Kandidaten für das Amt des SBV, der sich auch gleichzeitig als Vertreter bewerben möchte, und der jeweils 4 Stützunterschriften braucht mit 1x4 Unterschriften auf beiden Wahlvorschlägen auskommt oder muss er hier 2x4, also 8 Stützunterschriften "besorgen", um die Unterstützer nicht in Bedrängnis zu bringen und ggfls zu riskieren, von der Wahlvorschlagsliste gestrichen zu werden?

Zusammenfassend also folgende Frage: Braucht der Kandidat für die SBV und die Stellvertretung (2 Wahlvorschlagslisten) 1x4 oder 2x4 Unterschriften, um sicher zu sein, daß die eingereichten Wahlvorschläge so OK sind, daß er bei beiden Positionen zur Wahl steht?

Ich bin gerade etwas verwirrt, weil Gesetzestext (§ 6 SchwbvWO, Abs. 3 + 4) und Kommentar (z.B. Neumann/Pahlen pp.) durchaus widersprüchlich interpretiert werden können.

Kann jemand Licht ins Dunkel bringen?

Danke!

Verteilung von Stützunterschriften

mietze_katz, Oberbayern, Tuesday, 09.10.2018, 13:55 (vor 2026 Tagen) @ Uli21764

Zusammenfassend also folgende Frage: Braucht der Kandidat für die SBV und die Stellvertretung (2 Wahlvorschlagslisten) 1x4 oder 2x4 Unterschriften, um sicher zu sein, daß die eingereichten Wahlvorschläge so OK sind, daß er bei beiden Positionen zur Wahl steht?

Ich bin gerade etwas verwirrt, weil Gesetzestext (§ 6 SchwbvWO, Abs. 3 + 4) und Kommentar (z.B. Neumann/Pahlen pp.) durchaus widersprüchlich interpretiert werden können.

Kann jemand Licht ins Dunkel bringen?

Danke!

Hallo,
ich bin zwar mehr im vereinfachten Wahlverfahren zu Hause, aber ich denke, du beantwortest dir deine Frage bereits selbst: Eine Stützunterschrift unterstützt immer nur einen Wahlvorschlag, ist derselbe Unterstützer auf mehreren Wahlvorschlägen zu finden, müsste er sich entscheiden, welchen Wahlvorschlag er denn nun unterstützen will und wird von den anderen Wahlvorschlagslisten gestrichen.
Also wenn Du 2 Wahlvorschlagslisten hast, benötigst du 2 x 4 Unterschriften.

VG

Verteilung von Stützunterschriften

Uli21764, Lünen, Tuesday, 09.10.2018, 14:08 (vor 2026 Tagen) @ mietze_katz

Hallo, mietze_katz!
Genauso hatte ich mir das schon gedacht.
Vielen lieben Dank fürs "Heimleuchten"!
Gruß
Uli

Verteilung von Stützunterschriften

Thomas-SBV, Tuesday, 09.10.2018, 14:48 (vor 2026 Tagen) @ Uli21764

Hallo Uli,

meiner Auffassung nach ist es mit 4 ausreichend. Es sind zwei Wahlen. Wenn einer auf einem Vorschlag für beides, also beide Wahlen, kandidiert ist das Okay.

Jeder Unterstützer kann einen "Hauptkandidaten" und einen Stellvertreter unterstützen. Wenn er in beiden Fällen den selben unterstützt ist es sein Willen, den er mit seiner Unterschrift klar zum Ausdruck gebracht hat.

Tschüss

Thomas

Verteilung von Stützunterschriften

Cebulon, Tuesday, 09.10.2018, 15:47 (vor 2026 Tagen) @ mietze_katz

Also wenn Du 2 Wahlvorschlagslisten hast, benötigst du 2 x 4 Unterschriften.

Hallo, Antwort ist komplett falsch und Denkfehler! Für solche Doppelkandidatur werden natürlich nur vier Unterstützer benötigt und nicht acht, egal ob auf einem oder zwei Zetteln für die beiden Ämter kandidiert wird.

Gruß,
Cebulon

Verteilung von Stützunterschriften

mietze_katz, Oberbayern, Tuesday, 09.10.2018, 16:43 (vor 2026 Tagen) @ Cebulon

Also wenn Du 2 Wahlvorschlagslisten hast, benötigst du 2 x 4 Unterschriften.


Hallo, Antwort ist komplett falsch und Denkfehler! Für solche Doppelkandidatur werden natürlich nur vier Unterstützer benötigt und nicht acht, egal ob auf einem oder zwei Zetteln für die beiden Ämter kandidiert wird.

Gruß,
Cebulon

Servus,

da muss ich wohl eingestehen, meine Antwort ist falsch!

Siehe hierzu auch unter
https://forum.integrationsaemter.de/viewtopic.php?f=5&t=216&p=621&hilit=Wahlvorschlag+%25+Kandidat#p621

Dort wurde das Thema schon mal 2010 diskutiert.

Sorry! So schnell irrt man sich.

Verteilung von Stützunterschriften

Uli21764, Lünen, Tuesday, 09.10.2018, 19:03 (vor 2026 Tagen) @ mietze_katz

Guten Abend, mietze_katz!
aha...noch mal vielen Dank für den Link. Deutlicher kann man es nicht darstellen. Damm wird dasdementsprechend gemacht.

Gruß
Uli

Verteilung von Stützunterschriften

Cebulon, Tuesday, 09.10.2018, 15:57 (vor 2026 Tagen) @ Uli21764

Frage: Braucht der Kandidat für die SBV und die Stellvertretung (2 Wahlvorschlagslisten) 1x4 oder 2x4 Unterschriften?

Hallo, es reichen 4 Unterstützer und ein Formular. Man kann aber auch auf zwei Formularen für die beiden Ämter kandidieren. Dann dürfen diese 4 Unterstützer beide Formulare unterschreiben für diesen Bewerber, wie ja von Thomas zutreffend geschrieben.

Alles andere ist völlig unlogisch, denn der könnte ja nur eines der beiden Ämter annehmen, selbst wenn er für beide Ämter gewählt würde. Und in Wahlordnung steht nur ein Zwanzigstel, nirgends ein Zehntel der Wahlberechtigten.

Gruß,
Cebulon

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