Zuarbeit zur Mehrfachanrechnung für den Arbeitgeber (Allgemeines)

garda, Berlin, Monday, 15.10.2018, 15:07 (vor 2020 Tagen)

Hallo,

mein Arbeitgeber hat mich angeschrieben und aufgefordert zu einer bestimmten Kollegin Stellung zu beziehen, ob eine Mehrfachanrechnung möglich ist.

Nun stellt sich mir die Frage, ob ich das tun sollte.

Wenn ich jetzt bestätige, dass ein besonderer Aufwand nötig ist, um sie im Beschäftigungsverhältnis zu halten, liefere ich dann nicht dem AG Munition für eine im schlimmsten Fall angestrebte Herabgruppierung bzw. sogar Kündigung?

Wie seht ihr das?

Noch als Ergänzung: öffentlicher Dienst, Quote ist mit ca. 11% weit übererfüllt.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael

Zuarbeit zur Mehrfachanrechnung für den Arbeitgeber

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 15.10.2018, 16:42 (vor 2020 Tagen) @ garda

Hallo,

ich würde an Deiner Stelle in der tat die Finger davon lassen, da es nicht zu Deinen Aufgaben gehört und Dich somit nichts angeht.

Zwar kann eine SBV durchaus selbst eine Mehrfachanrechnung bei der AA initiieren, aber am Verfahren ist die SBV in keinster Weise beteiligt - im Gegensatz zum betroffenen AN selbst.

Da in der Tat dann unklar ist, in wie weit eine Stellungnahme der SBV dann konform mit der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht ist, sollte schon aus diesem Grund eine Stellungnahme abgelehnt werden.

Wenn der AG meint, daß die Voraussetzungen gegeben wären, soll er das auch selbst begründen.

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&Tschüß

Wolfgang

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