Erneute Einladung zum Vorstellungsgespräch infolge Verhinderung (Urlaub) (Einstellung)

zimmi2000, Thursday, 18.10.2018, 14:09 (vor 2017 Tagen)

Hallo,

bei einem Stellenbesetzungsverfahren in unserem Hause (öffentliche Verwaltung) finden nächste Woche Vorstellungsgespräche statt. Ein behinderter Bewerber (Gleichstellung) ist ein Vorstellungstermin zugesandt worden, der inmitten eines lang gebuchten Urlaubes liegt.
Nun hat der Arbeitgeber dem Bewerber mit der Begründung der Dringlichkeit zur Besetzung abgesagt und keinen Alternativtermin für ein Gespräch angeboten. Ein Alternativtermin wäre aber nach Rückkehr aus dem Urlaub zeitlich noch möglich, da bis zum Abschluss des Bewerbungsverfahrens (Zustimmung Personalrat) das Verfahren noch offen und keine endgültige Entscheidung getroffen ist.

Aus meiner Sicht müsste dem Bewerber zur Erfüllung der Einladungspflicht öffentlicher Arbeitgeber ein Alternativtermin angeboten werden.

Wie seht Ihr das ??

Erneute Einladung zum Vorstellungsgespräch infolge Verhinderung (Urlaub)

garda, Berlin, Thursday, 18.10.2018, 14:24 (vor 2017 Tagen) @ zimmi2000

bei einem Stellenbesetzungsverfahren in unserem Hause (öffentliche Verwaltung) finden nächste Woche Vorstellungsgespräche statt. Ein behinderter Bewerber (Gleichstellung) ist ein Vorstellungstermin zugesandt worden, der inmitten eines lang gebuchten Urlaubes liegt.
Nun hat der Arbeitgeber dem Bewerber mit der Begründung der Dringlichkeit zur Besetzung abgesagt und keinen Alternativtermin für ein Gespräch angeboten. Ein Alternativtermin wäre aber nach Rückkehr aus dem Urlaub zeitlich noch möglich, da bis zum Abschluss des Bewerbungsverfahrens (Zustimmung Personalrat) das Verfahren noch offen und keine endgültige Entscheidung getroffen ist.
Aus meiner Sicht müsste dem Bewerber zur Erfüllung der Einladungspflicht öffentlicher Arbeitgeber ein Alternativtermin angeboten werden.
Wie seht Ihr das ??

Hallo,

auf welcher rechtlichen Grundlage basiert denn deine Einschätzung? Das SGB 9 gibt das jedenfalls nicht her. Leider.

Das kann auf einer landesrechtliche Regelung oder einem Runderlass oder aufgrund der Inklusionsvereinbarung oder einer anderen Dienstvereinbarung besser geregelt sein, daher meine Nachfrage.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael

Erneute Einladung zum Vorstellungsgespräch infolge Verhinderung (Urlaub)

zimmi2000, Thursday, 18.10.2018, 16:01 (vor 2017 Tagen) @ garda

Die Ausführung meinerseits beruht auf einem Artikel der Zeitschrift "Neue Zeitschrift für Sozialrecht" aus dem Jahr 2012. Dort finden sich unter Punkt IV "Rücksichtnahmepflichten" im Absatz 3 "Mögliche Fallgruppen" Ausführungen zum Thema Pflicht zur Einladung und Urlaub des Bewerbers.

http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=5&cad=rja&uact=8&ved=2ahUKEwjH8ZjSkZDeAhWFGewKHUC8AbEQFjAEegQIAhAC&url=http%3A%2F%2Fwww.ags...

Erneute Einladung zum Vorstellungsgespräch infolge Verhinderung (Urlaub)

garda, Berlin, Friday, 19.10.2018, 11:08 (vor 2016 Tagen) @ zimmi2000

Es geht hier um ein externes Stellenbesetzungsverfahren?

Dann sowieso ja, eine Dringlichkeit die dagegen sprechen würde muss dann ggf. vor Gericht nachgewiesen werden.

Hier wäre durch die Gleib, den PR und die SBV ein Fehler im Auswahlverfahren zu rügen, dem Bewerber bleibt eigentlich nur der Rechtsweg über das AGG oder eine Konkurrentenklage.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael

Erneute Einladung zum Vorstellungsgespräch infolge Verhinderung (Urlaub)

zimmi2000, Friday, 19.10.2018, 12:20 (vor 2016 Tagen) @ garda

Ja, es handelt sich um ein externes Vorstellungsgespräch.
Ein Rechtsweg ist noch nicht aktuell, noch bin ich Anfang nächster Woche mit dem Arbeitgeber als SBV im Gespräch.
Hoffe, eine Lösung durch einen Alternativtermin zu erwirken.

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