Keine Vertretung in den Regionen (Allgemeines)

Frage @, Monday, 22.05.2006, 20:27 (vor 6556 Tagen)

Wir haben in m. Städten in Deutschland, Betriebsstätten.
Es gibt jedoch nur in einer eine Schwerbehindertenvertretung.
Diese wird auch zu den GBR-Sitzungen eingeladen.
Somit ist sie auch die Gesamt-Schwerbehindertenvertretung.
Wie ist es nun, wenn es um einen Schwerbehinderten Mitarbeiter geht, der nicht im Geltungsbereich der zuständigen Vertretung liegt.
( andere region mit einem örtl. Betriebsrat )
Kann auch hier die Schwerbehindertenvertretung aktiv werden, die nicht zu dieser region gehört, jedoch die Gesamtschwerbehindertenvertretung ist >
Oder was muss getan werden, damit hier auch ein Recht gem. dem SGB IX besteht.
Ich meine bei Kündigungen usw. >
Muss beim integrationsamt eine Zusammenlegung der Betriebe erfolgen >
Die Betriebsräte meinen, Nein... hier ist die vertretung nicht zuständig, sondern alleine der BR.

Keine Vertretung in den Regionen

hackenberger, Monday, 22.05.2006, 20:41 (vor 6556 Tagen) @ Frage

Hallo,

sofern es in einem Unternehmen mehrere SchwbV gibt wählen diese eine GSchwbV. Ist eine Schwerbehindertenvertretung nur in einem der Betriebe oder in einer der Dienststellen gewählt, nimmt sie die Rechte und Pflichten der Gesamtschwerbehindertenvertretung wahr § 97 SGB IX.

Die GSchwbV nimmt für Betriebe in welchen keine örtl. SchwbV besteht (gewählt worden ist oder keine gewählt werden konnte) auch das Mandat (Aufgaben) der örtl. SchwbV war. Also sie ist gem. § 95 (2) zu beteiligen wie eine örtl. SchwbV. Sie hat somit weiter auch das Recht an den Gremien des örtl. BR (BR-Sitzung/-Ausschüssen usw.) teilzunehmen.

Keine Vertretung in den Regionen

Frage @, Monday, 22.05.2006, 21:27 (vor 6556 Tagen) @ hackenberger

Hallo und vielen Dank für die Antwort.
Der örtl. Betriebsrat ist der Meinung, dass ich nicht zuständig bin und das mich das nichts angeht, wenn der Arbeitgeber einen SchwbH-Mitarbeiter kündigen will.
Auch habe ich nicht das Schreiben vom zust. Integrationsamt erhalten.
Das hat nur der örtl. BR ausgefüllt und mir nicht weitergeleitet.
Jedoch ist der BR gegen eine Kündigung.
Nur kann ich das nicht richtig erklären, da der BR immer alles nachlesen will.
Deswegen benötige ich einen prof. Rat, wo ich das finden und auch erklären kann.

Keine Vertretung in den Regionen

hackenberger, Tuesday, 23.05.2006, 07:57 (vor 6556 Tagen) @ Frage

Ein Blick in die Gesetze schafft sehr oft schnell Klarheit. Also immer mal wieder, so als kleine Ziwschenlektüre, das SGB IX und hier besonders die für uns sehr wichigen §§ 81, 94, 95 und 97 und aber auch BetrVG/BPersVG lesen. ;-)

Keine Vertretung in den Regionen

Frage, Wednesday, 24.05.2006, 02:07 (vor 6555 Tagen) @ hackenberger

Vielen lieben Dank,

ich bin echt Froh, dass es so eine Seite mit sehr schnellen Antworten gibt.

DANKE

» Ein Blick in die Gesetze schafft sehr oft schnell Klarheit. Also immer mal
» wieder, so als kleine Ziwschenlektüre, das SGB IX und hier besonders die
» für uns sehr wichigen §§ 81, 94, 95 und 97 und aber auch BetrVG/BPersVG
» lesen. ;-)

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