Zusicherung der Gleichstellung Wahlberechtigung? (Wahlen)

Hendrik1, Niedersachsen, Tuesday, 23.10.2018, 14:58 (vor 2022 Tagen)

Moin moin,

eine Kollegin hat von der Agentur für Arbeit lediglich die Zusicherung der Gleichstellung erhalten, uns aber nicht in der Widerspruchsfrist informiert.
Ist diese Kollegin, da die Grundlage für die Zusicherung noch gilt, wahlberechtigt?
Mit diesem Status habe ich noch keine Erfahrung.

Liebe Grüße

Hendrik

Wahl

ciralifan, Tuesday, 23.10.2018, 15:08 (vor 2022 Tagen) @ Hendrik1

Hallo Hendrik,
so wie ich das mit der Zusicherung einer Gleichstellung verstehe, müssen erst einmal die Vorgaben / Voraussetzungen da sein um diese auch zu erhalten .Z.B jemand ist arbeitslos und bekommt einen Job nur mit der GL.
Bis dahin sehe ich deine Kollegin als nicht Wahlberechtigt.

Zusicherung der Gleichstellung Wahlberechtigung?

garda, Berlin, Tuesday, 23.10.2018, 15:26 (vor 2022 Tagen) @ Hendrik1

Moin moin,
eine Kollegin hat von der Agentur für Arbeit lediglich die Zusicherung der Gleichstellung erhalten, uns aber nicht in der Widerspruchsfrist informiert.
Ist diese Kollegin, da die Grundlage für die Zusicherung noch gilt, wahlberechtigt?
Mit diesem Status habe ich noch keine Erfahrung.

Hallo Hendrik,

sie ist definitiv nicht wahlberechtigt, da weder schwerbehindert noch gleichgestellt.

Noch ein Tipp: die Zusicherung ist nach der seit 2017 geltenden Weisungslage abgeschafft worden. Versucht doch mal die Zusicherung in eine echte Gleichstellung umzuwandeln, dann klappt es beim nächsten mal.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael

RSS-Feed dieser Diskussion