übereifrige Stellvertreterin (Wahlen)

street66, Thursday, 25.10.2018, 14:06 (vor 2019 Tagen)

Moin, Moin!
Nachdem ich aufgrund des Ausscheidens der bisherigen Vertrauensperson das Amt im Juli 2018 mit Stolz und Herzblut als Nachrücker übernehmen durfte, wurde ich nunmehr bei den Wahlen am 10.Oktober als gewählte Vertrauensperson im Amt bestätigt. Zeitgleich fand die Wahl der stellvertretenden Mitglieder statt, woraus 1. und 2. Mitglied resultierten. Natürlich ist es sehr positiv, wenn jemand engagiert ist Menschen helfen zu wollen. Nur hier ist es sehr schwierig meine erste Stellvertreterin in ihrer Euphorie zu zügeln. Sie missversteht ihren Einsatzbereich/Status, handelt eigenmächtig, pflegt die Absprache nicht, hält Information zurück. Trotz Untersagung versteht sie sich als stellvertretendes Mitglied mit der SBV auf einer Handlungs-Ebene. Zudem ist sie (noch) nicht gesetzesfest, berät womöglich falsch was fatale Folgen haben kann. Leider finde ich keine gesetzliche Grundlage, was das eigenmächtige Handeln des stellvertretenden Mitglieds (also ohne Heranziehung oder Verhinderung der SBV) untersagt. Hat jemand eine Idee.

Gruß
van de Bill

übereifrige Stellvertreterin

ciralifan, Thursday, 25.10.2018, 14:23 (vor 2019 Tagen) @ street66

Zuerst mal Glückwunsch zur Wahl.
Die Problematik Stellvertreter ist nicht neu, habt ihr schon die Grundseminare gebucht ? Dort wird das Thema ja auch aufgegriffen und erläutert.
Und, sollten deine Bemühungen diese Person einzufangen bis dahin nicht fruchten, dann muss ihr leider mal jemand das mit dem Arbeitszeitbetrug ( da nicht im Mandat ), dem Datenschutz und ggf. sogar Amtsanmaßung erläutern.
Eine auf aktuelles beschränkte Information um auf dem Laufenden für den Fall der Vertretung zu bleiben geht ok,

übereifrige Stellvertreterin

street66, Thursday, 25.10.2018, 14:39 (vor 2019 Tagen) @ ciralifan

Ja die Problematik mach grad kein Spaß. Seminare / Grundkurs würden tatsächlich das Problem greifen. Die sind im Blickfeld und werden terminiert sobald die Kurse für 2019 stehen. Allerdings ist ja noch ein wenig Zeit bis dahin, dieses Jahr gibt es keine Kurse mehr. Deine erwähnten Gründe habe ich im Gespräch schon vorgebracht, explizit die Amtsanmaßung. Leider scheint da eine gewisse Beratungsresistenz zu sein, keine Ahnung wie deutlich es noch werden soll.

übereifrige Stellvertreterin

mietze_katz, Oberbayern, Thursday, 25.10.2018, 14:46 (vor 2019 Tagen) @ street66

Ja die Problematik mach grad kein Spaß. Seminare / Grundkurs würden tatsächlich das Problem greifen. Die sind im Blickfeld und werden terminiert sobald die Kurse für 2019 stehen. Allerdings ist ja noch ein wenig Zeit bis dahin, dieses Jahr gibt es keine Kurse mehr.


Es gibt auch heuer noch Kurstermine, schau mal hier: https://www.komsem.de/termine/
z.B. Grundkurs für neu Gewählte Anfang Dezember

Und bei KomSem biste seminartechnisch in sehr guten Händen!


VG

übereifrige Stellvertreterin

street66, Thursday, 25.10.2018, 14:49 (vor 2019 Tagen) @ mietze_katz

Erst einmal DANKE für Eure Antworten!
Den Text habe ich ihr vorgelegt und vorgelesen. Sie macht munter weiter! Die Aussage der Unterlassung eigenmächtig zu handeln muss detaillierter sein. Das klingt komisch, aber irgendwie verdreht sie die Zuständigkeiten.

übereifrige Stellvertreterin

street66, Thursday, 25.10.2018, 14:59 (vor 2019 Tagen) @ street66

Danke für den Link zu den Seminaren, hab doch tatsächlich eines gefunden. Ich werde die Sache in die Wege leiten, wenn sie denn zustimmt.

übereifrige Stellvertreterin

ciralifan, Thursday, 25.10.2018, 15:13 (vor 2019 Tagen) @ street66

Mal Klartext, sie ist nicht im Mandat solange du aktiv bist. Da kann es schnell auf Arbeitszeitbetrug und Verstöße gegen den Datenschutz hinauslaufen. Da wäre dann zügig eine Abmahnung durch die Personalabteilung drin.
Und ein Termin bei eurem Datenschützer, solltet ihr einen haben.

übereifrige Stellvertreterin

street66, Thursday, 25.10.2018, 15:27 (vor 2019 Tagen) @ ciralifan

Ich verstehe ja was du meinst. Ich arbeite im öffentlichen Dienst / Stadtverwaltung und die von dir genannten Möglichkeiten etwas dagegen zu tun sind mir nicht neu. Dennoch momentan noch zu schweres Geschütz, wenn ich die Vernunft anders wecken kann. Allerdings sollte ich es sicher nicht zu weit kommen lassen, auch das weiß ich.

übereifrige Stellvertreterin

mietze_katz, Oberbayern, Thursday, 25.10.2018, 15:52 (vor 2019 Tagen) @ street66

Ich verstehe ja was du meinst. Ich arbeite im öffentlichen Dienst / Stadtverwaltung und die von dir genannten Möglichkeiten etwas dagegen zu tun sind mir nicht neu. Dennoch momentan noch zu schweres Geschütz, wenn ich die Vernunft anders wecken kann. Allerdings sollte ich es sicher nicht zu weit kommen lassen, auch das weiß ich.

... ja dann bist Du ja Bestens im Bilde. Aber mehr als Erklären und Schildern der Sachlage mit Hinweis auf Gesetz und Kommentare kannst erstmal nicht machen. Und wenn da totale Beratungsresistänz vorliegt, muss halt schweres Geschütz aufgefahren werden. Traurig aber wahr!
Solange Du Deine Verhinderung nicht erklärt hast, hat die Stellvertretung nichts zum Mitmischen!
Hoffentlich wirkt dann das Grundlagenseminar nicht in die Gegenrichtung und erzeugt noch mehr Tatendrang ;-)

Viel Erfolg!
VG

übereifrige Stellvertreterin

street66, Friday, 26.10.2018, 07:19 (vor 2019 Tagen) @ mietze_katz

Ich habe ja noch Hoffnung, ansonsten wird es leider ans Eingemachte gehen müssen. Schade, hatte mir die Zusammenarbeit ein wenig unkomplizierter vorgestellt. Wie sagte Walter Giller immer: Es bleibt schwierig!

Danke Euch

übereifrige Stellvertreterin

Tanja, Hessen, Monday, 29.10.2018, 08:54 (vor 2016 Tagen) @ street66

Habe interessiert mitgelesen.

Wird denn bei den Grundlagenseminaren das auch so den Stellvertretern gelehrt?

übereifrige Stellvertreterin

street66, Monday, 29.10.2018, 09:09 (vor 2016 Tagen) @ Tanja

Moin! Ich kann mich ehrlich gesagt nicht daran erinnern das explizit darauf eingegangen wurde. Es wird in Spuren erwähnt weil davon ausgegangen wird das die Hierarchie allein vom logischen Standpunkt her eingehalten wird und vom gesund Denkenden selbst erklärend ist. Wenn es zwischen beiden Ämtern keinen Unterschied geben würde, könnte man sich das stellvertretende Mitglied sparen und nur noch 1. und 2. Vertrauensperson wählen. Es ist aber nicht so!

übereifrige Stellvertreterin

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Monday, 29.10.2018, 09:43 (vor 2016 Tagen) @ Tanja

Hallo Tanja,
wenn in einem Seminar nicht auf die Rolle der Stellvertretung eingegangen wird wäre dies äußerst FAHRLÄSSIG, denn i.d.R. sind von 15 Teilnehmenden mindestens 5 Stelli.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

übereifrige Stellvertreterin

SFliege, Monday, 29.10.2018, 10:54 (vor 2016 Tagen) @ mietze_katz

Ich denke hier sollte die Webseite inhaltlich etwas der geänderten Gesetzeslage angepasst werden, da der Schulungsanspruch für die (direkt folgende) Stellvertretung ja immer besteht.

"... Wird der Stellvertreter zu bestimmten Aufgaben gem. SGB IX, § 178 herangezogen, genießt er die gleiche persönliche Rechtsstellung wie die Schwerbehindertenvertretung selbst. Dies gilt auch für den Anspruch auf Teilnahme an Schulungs- und Bildungsmaßnahmen."

übereifrige Stellvertreterin

SFliege, Tuesday, 30.10.2018, 07:58 (vor 2015 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Hallo Hans-Peter-Semmler,

die Seite zum Schulungsanspruch halte ich in dieser Fassung auch für ausreichend,
aber auf der Seite zum Stellvertreter https://www.komsem.de/a-z/stellvertreter-stellvertreterin/ bezieht sich der im letzten Satz aufgeführte Schulungsanspruch für den Stellvertreter doch auf den vorhergehenden Satz ("Wird der Stellvertreter zu bestimmten Aufgaben ... herangezogen ...".)

Dies ist in meinen Augen missverständlich, da der Schulungsanspruch für den Stellvertreter aufgrund der Änderungen durch das BTHG nun ja "immer" besteht, egal ob er herangezogen wird oder ob er die Vertretung längere Zeit schon übernommen hatte.

Vor den Änderungen durch das BTHG bestand ein Schulungsanspruch für das mit der höchsten Stimmenzahl gewählte stellvertretende Mitglied nur, wenn es a) ständig herangezogen wurde, b) häufiger die Vertretung für längere Zeit übernahm oder c) absehbar in das Amt der Schwerbehindertenvertretung nachrückte.

Ich denke von daher stammt auch noch die Formulierung der letzten beiden Sätze auf der Seite.
Wenn das aber so stehen bleibt, soll's mir auch recht sein. :-)

Viele Grüße

übereifrige Stellvertreterin

Monica99, Monday, 29.10.2018, 11:34 (vor 2016 Tagen) @ SFliege

Hallo,

"... Wird der Stellvertreter zu bestimmten Aufgaben gem. SGB IX, § 178 herangezogen, genießt er die gleiche persönliche Rechtsstellung wie die Schwerbehindertenvertretung selbst. Dies gilt auch für den Anspruch auf Teilnahme an Schulungs- und Bildungsmaßnahmen."

Dieses ist aber nicht nur in diesem Falle so, sondern auch wenn der Stellvertreter im Rahmen der Verhinderungs- vertreung ins aktive Mandat kommt. Auch dann hat sie die Rechte wie die Vertrauensperson.

Doch ändert dieses nicht am Grundsatz des ruhenden Mandates der Stellvertreter.

--
mfg Monica

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