Feuerschutztür (Allgemeines)

Claudia H. @, Hannover, Wednesday, 24.05.2006, 07:06 (vor 6554 Tagen)

Eine schwerbehinderte Kollegin hat eine Feuerschutztür bekommen. Sie teilt mir nun schriftl. mit, dass sich die Tür selbst zuzieht, sehr schwergängig sei und nur mit sehr großem Kraftaufwand öffnen läßt. Für Nichtbehinderte sei das sehr schwer, sie sei gehbehindert und hat starke Probleme die Tür zu öffnen.Hat jemand mit soetwas schon Erfahrung gesammelt> Was kann man tun>

Gruß
Claudia

Feuerschutztür

hackenberger, Wednesday, 24.05.2006, 09:14 (vor 6554 Tagen) @ Claudia H.

Hallo Claudia,

zum einen gibt es hier die Möglichkeit (sollte eigentlich die Regel sein), dass diese Türen grundsätzlich offen stehen und nur im Alarmfall elektrisch/elektronisch geschlossen werden. Hier sollte/muss dann sichergestellt werden, dass im Notfall einer die Aufgabe hat hier dafür Sorge zu tragen, dass Schwerbehinderte den bereich verlassen können und auch verlassen (Flurbeauftragte). Diese trifft auch zu für die Fälle wo Gehbehinderte oder taube Koll. Hilfe bedürfen.

Weiter gibt es Möglichkeit solche schwergängige Türen mit elektrischen Türöffnern versehen werden.

Sofern hier zusätzlich Kosten entstehen, kann der AG hierfür Mittel gem. Ausgleichsabgabenverordnung beantragen.

Feuerschutztür

Claudia @, Erfurt, Monday, 29.05.2006, 15:09 (vor 6549 Tagen) @ Claudia H.

Hallo Claudia,

wir haben diese fürchterlich schwergängigen Feuerschutztüren bei uns im Unternehmen ebenso. Durch eine dieser Türen war ständig der Zugang zum Behinderten-WC erschwert. Ich bat unsere Hausverwaltung um Abhilfe. Sie haben oben an der Tür einen Magneten angebracht, der es ermöglicht, dass die Tür immer offen ist und sich nur im Brandfall schließt. Wenn es wirklich mal einen Notfall in dem betreffenden Bereich geben sollte und die Tür sich schließt, könnte derjenige, der u.U. gerade das WC benutzt, den dort installierten Alarmknopf (bzw. -schnur) betätigen, um Hilfe zu bekommen.

Inwieweit diese Maßnahme mit zusätzlichen Kosten für den Arbeitgeber verbunden war, kann ich nicht sagen. Unser Arbeitgeber ist ja Mieter im Objekt und ich hatte den Rundgang mit der Hausverwaltung (dem Vermieter) zum Ende des Jahres, so dass sie diese Kosten in ihren Etat für das nächste Jahr gleich mit einrechnen konnten. Ich hatte sie auf die Möglichkeit der Bezuschussung hingewiesen, aber das schien wohl weniger relevant, zumindest hat niemand mehr danach gefragt.

Vielleicht wäre das auch eine Möglichkeit für Euch. Ich laufe selbst an 2 Unterarmstützen und habe mit diesen Türen meine liebe Not. Ich bin stets froh, wenn ich mit Kollegen durch Haus gehe, die mir bei Bedarf aufhalten können.

Viele Grüße
Claudia

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