Wahl der Stellvertreter (Wahlen)

mietze_katz, Oberbayern, Tuesday, 06.11.2018, 09:34 (vor 2008 Tagen)

Servus beinand,

jetzt hab ich eine Frage zu den Wahlen der Stellvertreter:
Vereinfachtes Wahlverfahren, lt. Versammlung sollen 2 Stellvertreter gewählt werden, es existieren auch 2 Kandidaten, jedoch will einer der beiden devinitiv nicht 1. Stellvertreter werden.

So, nun soweit so gut. Jetzt kann ich dieses nur mit meiner persönlichen Stimme steuern, aber ich weis ja nicht was die Anderen wählen. Nehmen wir mal an, genau der Kandidat, wo es nicht will, erhält die meisten Stimmen und wird 1. Stellvertreter, erklärt dann aber sofort, dass er die Wahl nicht annimmt. Somit wird der als 2. Stellvertreter gewählte nun 1. Stellvertreter. Jedoch haben wir dann entgegen dem Beschluss der Versammlung (2 Stellvertreter zu wählen) ja nur einen Stellvertreter.
Darf dann umgehend ein weiterer Wahlgang zur Wahl des 2. Stellvertreters, um den Versammlungsbeschluss gerecht zu werden, durchgeführt werden?

Oder greift dann mehr die "Nachwahlregel", d.h. solange 1 Stellvertreter vorhanden ist, darf (muss) nicht nachgewählt werden?

VG

Wahl der Stellvertreter

Hendrik1, Niedersachsen, Tuesday, 06.11.2018, 09:59 (vor 2008 Tagen) @ mietze_katz

Moin Moin,

also man kann das ganze sehr wohl steuern. Wenn der Kandidat, der nicht erster Stellvertreter werden will, dieses begründet (Bsp. familiäre Gründe) bei der Wahlversammlung angibt, dann wird er voraussichtlich auch weniger Stimmen bekommen, erst recht, wenn er sagt, das Amt als 1. Stellie nicht antreten zu können, womit dann kein zweiter Stellie mehr vorhanden wäre und, da es einen Stellie gibt, auch nicht mehr nachgewählt werden könnte.
Er wäre aber gerne bereit, im Notfall (Ausfall oder Verhinderung Vertrauensperson und 1. Stellie) zur Verfügung zu stehen.

Das sollte ausreichen, um bei der Wahlversammlung als 2. Stellie gewählt zu werden.

Nachgewählt werden kann aus meiner Sicht nicht, weil es einen Stellie gibt und dies erst bei Ausscheiden des letzten Stellies in der Wahlordnung vorgesehen ist.

Liebe Grüße

Hendrik

Wahl der Stellvertreter

WoBi, Tuesday, 06.11.2018, 15:10 (vor 2007 Tagen) @ Hendrik1

Hallo,

hier ist es nur wichtig, dass der "erklärende" Kandidat mindestens 1 Stimme erhält. Bei 0 Stimmen, ist er nicht gewählt! Dann gibt es nur einen gewählten Stellvertreter.
Aber die anwesenden Wahlberechtigten können bei festgelegten 2 Stellvertreter auch bis zu 2 Stimmen für die 2 antretenden Kandidaten abgeben. Bei Gleichheit entscheidet das Los. Es gilt die freie und geheime Wahl mit Stimmzettel und Umschlag. Aber vielleicht werden noch weitere Kandidaten in der Wahlversammlung benannt und stellen sich zur Verfügung. Dann hätten die Wähler auch eine (AUS)Wahlmöglichkeit.

--
Gruß
Wolfgang

Wahl der Stellvertreter

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 06.11.2018, 15:22 (vor 2007 Tagen) @ mietze_katz

Servus beinand,

Hallo,

Darf dann umgehend ein weiterer Wahlgang zur Wahl des 2. Stellvertreters, um den Versammlungsbeschluss gerecht zu werden, durchgeführt werden?

Nein


Oder greift dann mehr die "Nachwahlregel", d.h. solange 1 Stellvertreter vorhanden ist, darf (muss) nicht nachgewählt werden?

Gem. § 17 SchwbVWO dürfen Stellvertreter nicht nachgewählt werden, solange es mindestens einen amtierenden "Stelli" gibt - ganz egal, was die Versammlung in Bezug auf die Zahl der "Stellis" beschlossen hat.


VG

&Tschüß

--
&Tschüß

Wolfgang

Wahl der Stellvertreter

mietze_katz, Oberbayern, Thursday, 08.11.2018, 23:17 (vor 2005 Tagen) @ mietze_katz

Herzlichen Dank für die Antworten, mein Verdacht ging ja schon in die Richtung.

Es ist bei der Wahl alles so abgelaufen wie es gewünscht wurde. Der Kandidat, welcher nicht 1. Stellvertreter werden wollte, hat dieses vor der Wahl offen kommuniziert und hatte dann bei der Auszählung nur knapp halb so viele Stimmen wie der andere Kandidat. Somit passt alles.


VG

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