Liste von Wählern wird von BR für Wunschkandidat genutzt (Wahlen)

Pernille, Thursday, 08.11.2018, 20:54 (vor 2005 Tagen)

Ich habe die SBV-Funktion bei uns im Unternehmen initiiert. Der Betriebsrat hat bei der Wahlausschreibung mich damals unwollend unterstützt.

Ich konnte trotz eines arbeitgeberfreundlichen BRs viel umsetzen: BEM und Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen - ohne Unterstützung vom Betriebsrat. Ich konnte z.B. auf ein Präventionsverfahren bestehen bei einem Mensch, der sonst gekündigt worden wäre. Vier Anträge geschrieben usw. Mein Amt hat sich kurz gesagt gelohnt. Ich werde wieder gewählt.

Ich habe Ende November Wahl ausgeschrieben. Ich bin selber Wähler. Nun ist der BR, oder konkreter gesagt der Vorsitzender, hinter meinem Rücken darauf bemüht ein Kandidat aufzustellen. Und zwar hat er nun eine Liste von den Schwerbehinderten Menschen bei der Personalabteilung geholt. Er ist dann zu einem neugewaehlten BR-Mitglied hin und hat ihm die Liste in der Hand gedruckt und meinte, "da Pernille oft fehlt brauchen wir eventuell eine neue SBV". Kannst du zu diesen Menschen hin und Herr M (sein Wunschkandidat)positionieren?

Der BR-Mitglied ist auf meiner Seite.

Herr M ist gesund und übrigens war die SBV, also ich Pernille, in zwei Jahren bloß vier Wochen krank.

Nun die Fragen:

Darf der BR-Vorsitz diese Liste von diesen Menschen für diese Zwecke verwenden?

Die Aussage dass ich fehle ist falsch. Könnte noch dagegen was tun?

Ich kann leider nichts machen, da mein Vertrauter erst um Vertrauen gebeten habe. Er würde das Thema gern auf der nächste BR-Sitzung erwähnen. Wenn er das tut, wie gehe ich am besten vor?

Danke im voraus.

Liste von Wählern wird von BR für Wunschkandidat genutzt

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 09.11.2018, 09:04 (vor 2005 Tagen) @ Pernille

hallo,

zuerst einmal solltest Du mehr Souveränität an den Tag legen.

Das es mehrere Kandidaturen geben kann, liegt in der Natur der Sache.
Was du mit "Wählerliste besorgen" meinst, müßtest du mal präzisieren, schließlich hat der BR gem. § 163 Abs. 2 SGB IX
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__163.html
ein Anrecht auf die Vorlage des Verzeichnisses.
Auch bei Zitaten vom "Hörensagen" solltest du vorsichtig sein - schließlich kennst Du den Kontext nicht, in dem eine Äußerung gefallen ist.
Falls ihr im vereinfachten Verfahren wählt, dann ist die Wahlversammlung der richtige Ort, sich selbst und die eigenen Vorstellungen der SBV-Arbeit zu präsentieren - ggfs. auch im "Paket" mit Kandidatinnen für die Stellvertretung. Dann wäre auch das Thema Ausfallzeiten erledigt.
Im formalen Verfahren mußt Du Dir halt überlegen, wie Du Deinen Wahlkampf gestaltest und Deine Vorstellungen an die Frau bzw. den Mann bringst - sei es durch persönliche Ansprache, sei es durch Materialien oder eine Kombination von Beidem.
Und wenn du eine erfolgreiche Interessenvertretung - sowohl individuell als auch kollektiv - gemacht hast und mit Deinen Wählerinnen auch regelmäßig kommuniziert hast, dann sollte es doch bei der Wiederwahl kein Problem geben.

--
&Tschüß

Wolfgang

Liste von Wählern wird von BR für Wunschkandidat genutzt

Pernille, Friday, 09.11.2018, 13:27 (vor 2005 Tagen) @ albarracin

Hallo Wolfgang

die Antwort ist sehr gut. Die Empfehlungen nehme ich gerne an ins besondere bezüglich Souveränität und nicht auf Hörsagen reagieren.

Ich habe kein Problem, dass andere sich aufstellen lassen. Ich habe ein Problem damit, dass der BR-Vorsitz versucht eine Wahlkampagne zu betreiben. Ich sehe es als Missvertrauensvotum (ich stelle das Vertrauen in Frage). Ich bin ihm unbequem, weil ich meine Amtspflicht wahrnehme. Gewisse Sachen will der BR nicht machen, wie z.B. Überwachen von Arbeitszeitgesetz. Dann hält er nicht aus, dass ich darauf hinwirke. Seine Vorgehensweise, wenn das so richtig stimmt, ist nicht den besten Weg für die Schwerbehinderten Menschen weil Kandidat Herr M auch nicht Gesetze überwachen will. Es erstaunt mich dann, dass es von Eigeninteressen getrieben ist und nicht von den Interessen der Schwerbehinderten Menschen.

Klar weiß ich dass der BR recht auf solche Informationen wie wer schwerbehindert ist. Aber ich dachte, dass ein BR immer einen guten Grund haben muss, um solche Informationen zu verwenden. Der Zweck "Wahlkampagne für SBV" hier sehe ich nicht ein. Dann hätte der BR einen Vorteil über einen Schwerbehinderten Mensch, der kandidieren wollten oder gar ein Mensch, der nicht im BR ist.

Ich habe einen guten Ruf unter den Menschen. Herr M wird nicht gewählt. Aber nun halt habe ich ein Problem mit der Vorgehensweise vom BR-Vorsitz, weil ich er nicht die echte Interessen der Menschen in Sicht hat.

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