Keiner zur Wahlversammlung erschienen (Wahlen)

Josef Schwarzkopf ⌂, NRW, Thursday, 15.11.2018, 15:32 (vor 1991 Tagen)

Hallo,
ich, als SBV, habe zur heute zur Wahl (vereinfachtes Wahlverfahren) der SBV eingeladen. Einen Wahlleiter hatte ich im Vorfeld bestimmt. Außer meiner Wenigkeit ist keiner zur Wahlversammlung gekommen. Was nun? Meine Amtszeit endet am 26.11.2018. Ich hätte mich auch weiterhin als Kandidat zur Verfügung gestellt. Ich kann mich ja kaum selbst zum SBV benennen...
M.E. muss neu zur Wahl eingeladen werden. Bei einer 2-Wochen-Frist kann die Wahlversammlung erst in 2 Wochen abgehalten werden. Damit wären wir außerhalb der Wahlzeit und außerhalb meiner Amtszeit.
Wie ist vorzugehen?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Gruß
Josef

Keiner zur Wahlversammlung erschienen

WoBi, Thursday, 15.11.2018, 16:20 (vor 1991 Tagen) @ Josef Schwarzkopf

Hallo Josef,
"benennen" nein. Wenn selbst Wahlberechtigt kannst du Kandidaten vorschlagen und selbst wählen. Stimmzettel mit Umschlag ist erforderlich. Wenn kein Wahlberechtigter anwesend - keine Wahl.

"Böser Vorschlag"
Als einziger Wahlberechtigter schlägst du 5 Stellvertreter vor. Dies dürfte auf keine Ablehnung gegenüber der Wahlleitung führen. Als Kandidat für die Vertrauensperson schlägst du dich selbst vor. Gewählt ist man, wenn man mindestens eine Stimme erhalten hat. Für die 5 Stellvertreter werden 5 Kollegen vorgeschlagen. Jeder Bewerber erhalt jeweils eine Stimme. Damit ist ein Losgefahren wegen der Reihenfolge erforderlich. Wenn die gewählten Kandidaten nach Benachrichtigung nicht innerhalb 3 Tagen widersprechen , sind Stellvertreter gewählt.

--
Gruß
Wolfgang

Keiner zur Wahlversammlung erschienen

Monica99, Thursday, 15.11.2018, 16:34 (vor 1991 Tagen) @ Josef Schwarzkopf

Hallo,

es ist ggf kein gutes Bild u.U. schuldet es auch der Vorbetreitung der Wahl. Sofern Du selbst wahlberechtigt bis, wäre ja 1 Wähler anwesendgewesen und der hätte wählen können.

--
mfg Monica

Keiner zur Wahlversammlung erschienen

WoBi, Thursday, 15.11.2018, 21:39 (vor 1991 Tagen) @ Josef Schwarzkopf

Hallo Josef,
die offene Antwort zu deiner Frage:
"M.E. muss neu zur Wahl eingeladen werden. Bei einer 2-Wochen-Frist kann die Wahlversammlung erst in 2 Wochen abgehalten werden. Damit wären wir außerhalb der Wahlzeit und außerhalb meiner Amtszeit."

Ja, wenn die SBV noch kann. Sonst ist wie bei einer Erstwahl einer SBV zu verfahren.
Das außerhalb der Wahlzeit ist unkritisch, denn es kann auch zwischen den Zeiten SBV-Wahlen geben. Dies sieht das SGB IX und die SchwbVWO ausdrücklich vor.
Das außerhalb deiner Amtszeit führt zu einer SBV-losen Zeit, mit allen Konsequenzen.

Bis zum 26.11.2018 bist du noch im Amt und kannst zu einer (weiteren) Wahlversammlung unter Beachtung einer angemessenen Ladungsfrist einladen. Wenn dies bald geschied, ist die Zeit ohne SBV relativ kurz. Beachte bei der Terminsetzung, dass möglichst viele Wahlberechtige zur Versammlung kommen können. Also Tag und Zeit mit Bedacht festsetzen.
Nach dem 26.11.2018 bist du nicht im Ehrenamt. Erst wenn du wieder gewählt bist und die Wahl annimmst, bist du im Amt. Dies kann direkt nach der Wahl durch persönliche Erklärung gegenüber der Wahlleitung erfolgen. Nutze die Zwischenzeit für entsprechende Werbung für das Ehrenamt. Mach den Wahlberechtigten oder möglichen Kandidaten klar, dass die Vertrauensperson nicht an 365 Tagen zu 24 Stunden im Jahr verfügbar ist. Bei Urlaub, Krankheit, Terminverhinderung wäre keine spezialisierte Interessensvertretung vorhanden und die besondere Schutzrechte für schwerbehinderte / gleichgestellte Menschen können nicht greifen.

--
Gruß
Wolfgang

Keiner zur Wahlversammlung erschienen

Josef Schwarzkopf ⌂, NRW, Friday, 16.11.2018, 08:41 (vor 1990 Tagen) @ WoBi

Hallo Wolfgang,
vielen Dank für die Unterstützung. Ich hatte mir das auch schon so gedacht. Ich werde nun die Werbetrommel "schneller drehen müssen". Ich bin sehr zuversichtlich, dass die "Amtslosezeit" nicht lange andauert. Gruß Josef

Keiner zur Wahlversammlung erschienen

mietze_katz, Oberbayern, Friday, 16.11.2018, 19:30 (vor 1990 Tagen) @ Josef Schwarzkopf

Hallo,
Einen Wahlleiter hatte ich im Vorfeld bestimmt.

Hallo,
ergänzend darf ich noch anmerken, den Wahlleiter bestimmst nicht du!

Du kannst lediglich bei der Wahlversammlung eine Person als Wahlleiter (welche du natürlich im Vorfeld gefragt hast) vorschlagen, bestimmt bzw. gewählt wird der Wahlleiter dann bei der Wahlversammlung durch einen Wahlvorgang von den Wahlberechtigten.

VG

Keiner zur Wahlversammlung erschienen

Josef Schwarzkopf ⌂, NRW, Thursday, 22.11.2018, 10:36 (vor 1984 Tagen) @ mietze_katz

Hallo,
natürlich kann ich den Wahlleiter nicht bestimmen. Das war falsch ausgedrückt. Lediglich habe ich jemanden "ausgeguckt", der die Wahlleitung übernehmen könnte.
Gruß Josef

Keiner zur Wahlversammlung erschienen

GerdS, Hessen, Monday, 19.11.2018, 07:59 (vor 1988 Tagen) @ Josef Schwarzkopf

Wir sind eine Stadtverwaltung mit einem Rathaus, einem Bauhof, zig betreute Grundschulen und Kindergärten.
Es wäre zwar ausreichend, die Wahlversammlung einfach hier im Rathaus auszuhängen, aber bei der rel. überschaubaren Anzahl von SBM, hier sind es 25, habe ich alle in den Außenstellen per Post zusätzlich angeschrieben. Neben dem Aushang gab es dann noch eine Mail an alle mit Mailzugang, verbunden mit der Bitte, auch die ohne Mailzugang zu informieren.

Aber insb. die persönliche Mitteilung über die Wahl hat zumindest für eine 50 prozentige Beteiligung gesorgt.
Daher der Vorschlag, ebenso zu verfahren, dann werden sicherlich einige SBM kommen.

--
Viele Grüße
Gerd

Keiner zur Wahlversammlung erschienen

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 19.11.2018, 09:18 (vor 1987 Tagen) @ GerdS

Hallo,

Wir sind eine Stadtverwaltung mit einem Rathaus, einem Bauhof, zig betreute Grundschulen und Kindergärten.
Es wäre zwar ausreichend, die Wahlversammlung einfach hier im Rathaus auszuhängen,

An diese Aussage würde ich bei der von Dir geschilderten Struktur aber ein dickes Fragezeichen machen. Oder kommen etwa alle Beschäftigten der Außenstellen täglich oder in kurzen Abständen ins Rathaus ?

aber bei der rel. überschaubaren Anzahl von SBM, hier sind es 25, habe ich alle in den Außenstellen per Post zusätzlich angeschrieben.

Das dürfte höchstwahrscheinlich nichts anderes als die Erfüllung Deiner gesetzlichen Pflicht gem. § 19 Abs. 1 SchwbVWO gewesen sein.

Neben dem Aushang gab es dann noch eine Mail an alle mit Mailzugang, verbunden mit der Bitte, auch die ohne Mailzugang zu informieren.

Das war dann die "Kür"

--
&Tschüß

Wolfgang

Keiner zur Wahlversammlung erschienen

Josef Schwarzkopf ⌂, NRW, Thursday, 22.11.2018, 10:32 (vor 1984 Tagen) @ GerdS

Hallo Gerd,
vielen Dank für Deine Anregung. Ich habe die Wahlberechtigten auch persönlich eingeladen. Ich werde nun so vorgehen, dass ich kurz vor der Wahlversammlung nochmals persönlich daran erinnere.
Gruß Josef

RSS-Feed dieser Diskussion