Integrationsteam - SBV - Vertrauensperson oder Stelli ??? (BEM)

zimmi2000, Tuesday, 20.11.2018, 12:08 (vor 1984 Tagen)

Im Rahmen eines geplanten BEM ist ein schwerbehinderter Mitarbeiter an meinen SBV-Stelli herangetreten und ihn um Teilnahme am BEM-Gespräch gebeten. Demzufolge ist der BEM-Beauftragte, der das Integrationsteam zusammenruft, nun der Meinung, mich als Vertrauensperson nicht einladen zu müssen.

Ich aus meiner Sicht, bin ich als Vertrauensperson Teil des Integrationsteams, da ich die SBV vertrete und diesbezüglich voll freigestellt bin. Der angefragte Stelli könnte aus meiner Sicht als "Person des Vertrauens" dabei sein, aber nicht einfach mein Mandat übernehmen.

Oder sehe ich dies falsch ???

Integrationsteam - SBV - Vertrauensperson oder Stelli ???

mietze_katz, Oberbayern, Tuesday, 20.11.2018, 12:38 (vor 1984 Tagen) @ zimmi2000

Hallo,

ich sehe es auch so.
Der AG hat die SBV (weil ein schwbM) als Oragnisation hinzuzuziehen. Nun muss sich die SBV selbst organisieren und die im Mandat befindliche Person nimmt dann teil. Dies könnte Dein Stelli dann sein, wenn Du selbst verhindert bist. Liegt kein Verhinderungsfall vor, nimmst Du den Termin wahr. Die vorliegende Freistellung ist hier nicht relevant.

Ein prinzipielles Teilnahmerecht der SBV auch bei nicht schwbM, sofern es nicht in einer betrieblichen Integrationsvereinbarung (Inklussionsvereinbarung) vereinbart wurde, sehe ich in den gesetzlichen Vorgaben nicht gegeben.

VG

Integrationsteam - SBV - Vertrauensperson oder Stelli ???

garda, Berlin, Tuesday, 20.11.2018, 13:48 (vor 1984 Tagen) @ zimmi2000

Hallo,

rein rechtlich ist das so, wenn nicht eine entsprechende Vereinbarung (Betrieb/Dienst/Inklusions) was anderes sagt und die SBV immer teilnimmt (wie bei mir).

Jetzt aber was aus der Praxis: wenn jemand von selbst an eine oder einen Stelli herantritt und möchte das er/sie das macht, dann bin ich eben verhindert (so ein Pech!) und entsende offiziell besagte(n) Stelli. BEM ist vor allen Dingen Vertrauen und wenn jemand im Einzelfall warum auch immer mehr Vertrauen zum Stelli dann ist das so.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael

Integrationsteam - SBV - Vertrauensperson oder Stelli ???

WoBi, Tuesday, 20.11.2018, 15:15 (vor 1984 Tagen) @ garda

Hallo Garda,

dein Tipp: "Jetzt aber was aus der Praxis: wenn jemand von selbst an eine oder einen Stelli herantritt und möchte das er/sie das macht, dann bin ich eben verhindert (so ein Pech!) und entsende offiziell besagte(n) Stelli. BEM ist vor allen Dingen Vertrauen und wenn jemand im Einzelfall warum auch immer mehr Vertrauen zum Stelli dann ist das so."
geht bei einer geringen Anzahl von gewählten Stellvertretern der Schwerbehindertenvertretung.

Ab zwei Stellvertreter wird der Aufwand der Koordination der jeweiligen Verhinderung unter Beachtung des Wählerwillens schon deutlich höher und ist stark vom Arbeitsanfall der SBV abhängig. Ein BEM-Termin kommt nicht von jetzt auf gleich. Die SBV ist kein Kollektivorgan und es kann nicht wie bei Betriebsrat / Personalrat das Mitglied des Betriebsrats / Personalrats seines Vertrauens durch den Betroffenen bestimmt werden. Die SBV ist ein Einpersonengremium. In einem Betriebsrat als Kollektivgremien kann auch nicht die 3 letzte Ersatzperson der Liste x als "quasi" aktives Mitglied gewünscht werden, wenn es nicht im Amt ist.

Der Wähler als Souverän hat die Vertrauensperson gewählt und die Reihenfolge der Stellvertreter und die Stellvertreter selbst durch Stimmabgabe festgelegt.

--
Gruß
Wolfgang

Integrationsteam - SBV - Vertrauensperson oder Stelli ???

SFliege, Tuesday, 20.11.2018, 15:34 (vor 1984 Tagen) @ WoBi

Diese gelassene und pragmatische Sichtweise von WoBi gefällt mir. :-)
Man kann natürlich einen Kompetenzverlust der Vertrauensperson und die Gefahr von Arbeitszeitbetrug in den Mittelpunkt seiner Überlegungen stellen, aber das Vertrauen spielt schon auch eine gewichtige Rolle und da fällt keinem ein Zacken aus der Krone, wenn man mal das Vertrauen in die SBV mit einer anderen vertrauenswürdigen Person teilt.

Integrationsteam - SBV - Vertrauensperson oder Stelli ???

lunos1961, Fürth, Friday, 23.11.2018, 07:56 (vor 1981 Tagen) @ WoBi

Guten Morgen,
ich möchte das mal aus der eigenen Perspektive betrachten.
Angenommen ich bin der betroffene AN, dann möchte ich auswählen können wen ich als Unterstützung mitnehme. Kann ja sein, dass ich mir eine bessere Unterstützung durch den Stelli. verpreche als durch die SBV.
In diesem Fall gibt es doch die Möglichkeit das sich die Vertrauensperson wegen anderer Termine als verhindert erklärt. Das ist doch gegenüber dem betroffenen Kollegen - der explizit den Stelli. haben möchte - nur Fair.
Was ist das denn für ein Stil wenn es bei solchen einfachen Fragen schon Kompetenzgerangel gibt. Hier sollte doch der betroffene AN sagen können wer mitgehen soll.

Viele Grüße Norbert

Integrationsteam - SBV - Vertrauensperson oder Stelli ???

sirharlekin, Friday, 23.11.2018, 08:43 (vor 1981 Tagen) @ lunos1961

Ich würde es auch gerne "so sehen", wohingegen natürlich der Gesetzestext eine andere Sprache spricht. Deshalb ist es für mich wirklich wichtig zu klären, wie man sich hier rechtlich absichert.

Müsste ich mit dem betroffenen AN dann erst von VP zu Stellv. Nr. 1 + dann zu 2 + dann zu 3 gehen um dann als 4. Stellv. entdlich tätig werden zu dürfen? Ist das der Sinn des Gesetzestextes? Dem Arbeitgeber entstehen doch im Endeffekt Mehrkosten, da ich alle zuerst involvieren muss. Selbst wenn sich VP, alle Stellis und AG einige wären, dass diese Vorgehensweise i. O. ist und dies schriftlich fixieren wollten, auch dann kann der Gesetzestext nicht gebeugt werden.

Wie wird das explizit bei euch im Betrieb gehandhabt? Wer von euch war bereits von Konsequenzen betroffen wegen Verstoßes gegen den Gesetzestext? Gibt es hierzu entsprechende Rechtssprechung oder gilt hier praktisch "wo kein Kläger, da kein Richter"? Wie sehen das die Gewerkschaften usw.?

Vor allem würde mich die Meinung von Monica99 interessieren, wie sie damit im Alltag umgeht, da sie ja - korrekterweise - immer wieder auf den Gesetzestext verweist.


Viele Grüße

--
Viele Grüße

Integrationsteam - SBV - Vertrauensperson oder Stelli ???

Thomas-SBV, Friday, 23.11.2018, 11:33 (vor 1981 Tagen) @ sirharlekin

Hallo,

haben dann die Stellies überhaupt eine fachliche Eignung? Beim BEM geht es um recht viel. Erfahrung liegt jedenfalls wohl kaum vor.

Selber würde ich nur meinen Stellie schicken wenn es ein extrem wichtigen Grund hierfür geben würde. Die Sache mit dem Vertrauen würde mir hier nicht ausreichen.

Als Arbeitgeber würde ich auch dazwischen gehen, da das Verfahren nun nicht mehr Regelhaft und somit Angreifbar ist.

Tschüss

Thomas

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lunos1961, Fürth, Friday, 23.11.2018, 11:59 (vor 1981 Tagen) @ Thomas-SBV

Hallo Thomas,
was machst Du denn, wenn Du als Vertrauensperson im Urlaub oder längere Zeit Krank bist? Gibt's dann keine BEM-Gespräche? Oder muss der Schwerbehinderte ohne Beistand der SBV (Stellvertreter ist dann im Amt) in so ein Gespräch?
Gruß Norbert

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Thomas-SBV, Friday, 23.11.2018, 12:32 (vor 1981 Tagen) @ lunos1961

Hallo Norbert,

in solchen Situationen geht meine Vertretung hin. Je nach Schweregrad der Problematik würde der Termin erst nach meiner Rückkkehr stattfinden, also nach dem Motto: Vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Vorrangig ist für mich das Optimum zu erlangen. Wenn es absolut nicht anders geht, kommen natürlich Abstriche. Wie gesagt: Nur wenn es sich wirklich nicht anders Regeln läßt.

Grundsetzlich bin ich über meine beiden Stellies froh. Doch der Gesetzgeber hat sich hoffentlich bei seinen Texten etwas dabei gedacht.

Wenn ich die Gesetze nicht einhalte ist es etwas Problematisch dies von anderen, wie zum Beispiel Führungskräften zu verlangen.

Tschüss

Thomas

Integrationsteam - SBV - Vertrauensperson oder Stelli ???

Monica99, Friday, 23.11.2018, 10:08 (vor 1981 Tagen) @ lunos1961

Hallo Norbert,

Was ist das denn für ein Stil wenn es bei solchen einfachen Fragen schon Kompetenzgerangel gibt. Hier sollte doch der betroffene AN sagen können wer mitgehen soll.

Nein, ganz klares Nein! Der Gesetzgeber sieht hier eben KEIN Wahlrecht vor.

Es ist nun einmal grundsätzlich so, dass Gesetze so wie beschlossen beachtet und angewandt werden müssen.

--
mfg Monica

Integrationsteam - SBV - Vertrauensperson oder Stelli ???

lunos1961, Fürth, Friday, 23.11.2018, 11:32 (vor 1981 Tagen) @ Monica99

Hallo,
im Verhinderungsfall der Vertrauensperson kann der betroffene AN auf seinen Wunsch den 1. Stelli. der SBV mit zum BEM-Gespräch nehmen. Den Verhinderungsfall legt die Vertrauensperson selbst fest (zB. Vorstellungsgespräche, Arbeitsplatzbegehung, Beratung eines Schwerbehinderten usw). Ich habe nichts gefunden wo die Tatbestände des Verhinderungsfalls abschließend geregelt sind.
Gruß Norbert

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Monica99, Friday, 23.11.2018, 14:01 (vor 1981 Tagen) @ lunos1961

Hallo Norbert,

Ich habe nichts gefunden wo die Tatbestände des Verhinderungsfalls abschließend geregelt sind.

AG könnten hier schon genau hinsehen ob ein Verhinderungsfall der auch vor Gericht Bestand hätte vorliegt. Denn es betrifft ja Arbeitszeit. Ggf. könnte dann der AG das ArbG anrufen, was es auch schon gegeben hat. Dann würde ein Richter entscheiden, war es eine rechtliche Verhinderung. Würde dieser dann gegen die SBV entscheiden, hätte die SBV es zukünftig nicht leichter im Betrieb.

--
mfg Monica

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Hotte, Stuttgart, Tuesday, 20.11.2018, 21:36 (vor 1983 Tagen) @ zimmi2000

Im Rahmen eines geplanten BEM ist ein schwerbehinderter Mitarbeiter an meinen SBV-Stelli herangetreten und ihn um Teilnahme am BEM-Gespräch gebeten. Demzufolge ist der BEM-Beauftragte, der das Integrationsteam zusammenruft, nun der Meinung, mich als Vertrauensperson nicht einladen zu müssen.

Ich aus meiner Sicht, bin ich als Vertrauensperson Teil des Integrationsteams, da ich die SBV vertrete und diesbezüglich voll freigestellt bin. Der angefragte Stelli könnte aus meiner Sicht als "Person des Vertrauens" dabei sein, aber nicht einfach mein Mandat übernehmen.

Oder sehe ich dies falsch ???

Hey,
Die Teilnahme von "Personen des Vertrauens" ist nach meiner Meinung bei BEM Gesprächen nicht vorgesehen.

Weiterhin ist hier doch der § 167 SGB IX zu beachten.
...
(2) Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung im Sinne des § 176, bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung, mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann (betriebliches Eingliederungsmanagement). .....

Es wäre also mit dem Betroffenden zu klären, ob er die SBV beim Gespräch dabei haben will, oder nicht.
Die Wahlmöglichkeit:
Stelli ja - VP nein
hat der Betroffene aber nicht
VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."

Integrationsteam - SBV - Vertrauensperson oder Stelli ???

sirharlekin, Wednesday, 21.11.2018, 08:22 (vor 1983 Tagen) @ Hotte

Die Wahlmöglichkeit:
Stelli ja - VP nein
hat der Betroffene aber nicht
VG
Hotte

Offiziell hat er diese Wahlmöglichkeit nicht. Wenn die Situation für die VP so aber i. O. wäre, verstößt das gegen geltendes Recht oder liegt das dann im Spielraum der VP?

--
Viele Grüße

Integrationsteam - SBV - Vertrauensperson oder Stelli ???

WoBi, Wednesday, 21.11.2018, 20:27 (vor 1983 Tagen) @ sirharlekin

Hallo sirharlekin,

die SBV ist weisungsfrei in ihrem Handeln, dies ergibt sich aus § 179 Abs. 1 SGB IX. Wenn Termin A und B für die SBV anliegt, obliegt es der Vertrauensperson die Entscheidung, welchen Termin sie selbst wahrnimmt oder ob ein Termin wahrgenommen wird. Dies entspricht der gängigen Rechtsmeinung. Damit kann das nach dem Wählerwillen stellvertretende Mitglied entsprechend der vorgegebenen Reihenfolge den anderen Termin wahrnehmen oder auch nicht. Wobei hier ggf. dauerhafte Heranziehungen und die erfolgte Aufgabenzuweisungen zu beachten sind.

Diese "Steuerung" ist bei wenigen Stellvertreter kein Problem und wird z.B. zum Erhalt des nachwirkenden Kündigungsschutzes (1/2 Jahr nach der Wahl, 1 Jahr nach der letzten Tätigkeitswerdung) bei einem Arbeitgeber, der nicht unbedingt wohlwollend auf eine aktive Interessensvertretung zu sprechen ist, durchaus gebraucht. Dies setzt z.B. die Kenntnis der Termin-, Urlaubs- und Seminarplanung innerhalb der SBV voraus.
Denn die SBV erwartet, dass der Arbeitgeber gesetzeskonform handelt. Dieses gesetzeskonforme Handeln zu überwachen ist eine Aufgabe der SBV. Dies bedingt die Einhaltung der gesetzlichen Grundlagen der SBV durch die SBV selbst. Ansonsten ist die SBV und ihr Handeln "angreifbar" und ihre Unabhängigkeit gefährdet..

--
Gruß
Wolfgang

Integrationsteam - SBV - Vertrauensperson oder Stelli ???

Hendrik1, Niedersachsen, Wednesday, 21.11.2018, 16:33 (vor 1983 Tagen) @ zimmi2000

Moin Moin Zimmi,

grundsätzlich gebe ich Dir recht, Du bist zum einen als Vertrauensperson diejenige, die bestimmt, wer welche Tätigkeiten in der SBV übernimmt (wenn es wegen Heranziehung bei Euch möglich ist).

Jetzt kommt das Aber .....

Es kann gerade im BEM aber auch in der weiteren SBV Tätigkeit Gründe geben, warum jemand lieber mit einem oder einer Stellvertretung reden möchte, als mit Dir.

Wenn z.B. ein/e Kollege/in aus Deinem Ursprungsbereich kommt, und daher Sorgen hat, Dir ihre Gesundheitsstörungen, erst recht, wenn es sich um psychische oder andere Störungen bzw. Folgen von sexueller Gewalt o.ä. handelt, würde ich, wenn sie sagt, dass sie triftige Gründe hat, dieses nicht weiter hinterfragen, sondern dann auch eine/n Stellvertreter/in akzeptieren. Ihr müsst hinterher, falls Du irgendwann nicht mehr freigestellt bist, wieder zusammenarbeiten und wenn ihr/ihm das schwerfällt, wäre dies für mich ein Grund, eine Stellvertretung zuzulassen.

Wenn es um Fragestellungen rund um die weibliche Sexualität (z.B. Tumorerkrankungen, Inkontinenz, sexuelle Gewalt usw.) geht, würde ich auch mit dem Arbeitgeber für den Fall, dass die erste weibliche Vertretung normalerweise nicht herangezogen werden kann, verhandeln, hier eine Ausnahme zuzulassen, da sich Frauen ggf. Männern gegenüber nicht so anvertrauen möchten, wie dies für die Hilfestellungen gerade bei Widerspruchsverfahren und/oder Gleichstellungen oder BEM etc. wichtig wäre.

Das wären für mich Gründe, warum ggf. eine andere Person aus der SBV beim BEM/Integrationsteam nicht auf Dauer aber für diesen Fall dabei sein könnte. Klar ist, dass diese Person in Stellvertretung handelt.

Liebe Grüße

Hendrik

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Monica99, Wednesday, 21.11.2018, 19:16 (vor 1983 Tagen) @ Hendrik1

Hallo Hendrik,

grundsätzlich gebe ich Dir recht, Du bist zum einen als Vertrauensperson diejenige, die bestimmt, wer welche Tätigkeiten in der SBV übernimmt (wenn es wegen Heranziehung bei Euch möglich ist).

OK!

Jetzt kommt das Aber .....

Es kann gerade im BEM aber auch in der weiteren SBV Tätigkeit Gründe geben, warum jemand lieber mit einem oder einer Stellvertretung reden möchte, als mit Dir.

NEIN! Es gilt hier nur das Gesetz!

Wenn z.B. ein/e Kollege/in aus Deinem Ursprungsbereich kommt, und daher Sorgen hat, Dir ihre Gesundheitsstörungen, erst recht, wenn es sich um psychische oder andere Störungen bzw. Folgen von sexueller Gewalt o.ä. handelt, würde ich, wenn sie sagt, dass sie triftige Gründe hat, dieses nicht weiter hinterfragen, sondern dann auch eine/n Stellvertreter/in akzeptieren. Ihr müsst hinterher, falls Du irgendwann nicht mehr freigestellt bist, wieder zusammenarbeiten und wenn ihr/ihm das schwerfällt, wäre dies für mich ein Grund, eine Stellvertretung zuzulassen.

Wenn es um Fragestellungen rund um die weibliche Sexualität (z.B. Tumorerkrankungen, Inkontinenz, sexuelle Gewalt usw.) geht, würde ich auch mit dem Arbeitgeber für den Fall, dass die erste weibliche Vertretung normalerweise nicht herangezogen werden kann, verhandeln, hier eine Ausnahme zuzulassen, da sich Frauen ggf. Männern gegenüber nicht so anvertrauen möchten, wie dies für die Hilfestellungen gerade bei Widerspruchsverfahren und/oder Gleichstellungen oder BEM etc. wichtig wäre.

Zu beiden Punkten ein ganz klares NEIN!

Das wären für mich Gründe, warum ggf. eine andere Person aus der SBV beim BEM/Integrationsteam nicht auf Dauer aber für diesen Fall dabei sein könnte. Klar ist, dass diese Person in Stellvertretung handelt.

Wunsch der aber da nicht gesetzeskonform so nicht möglich.

Es gäbe nur die eine rechtliche Möglichkeit, wenn die SBV an diesem Termin mit/wegen eines gesetzeskonformen Grundes verhindert wäre. Dann könnte der Stelli im Rahmen der Verhinderungsvertretung diesen Termin wahrnehmen.

--
mfg Monica

Integrationsteam - SBV - Vertrauensperson oder Stelli ???

zimmi2000, Friday, 23.11.2018, 10:54 (vor 1981 Tagen) @ Monica99

Müsste mich der Betroffene, für den das BEM stattfinden soll, als SBV "offiziell" ablehnen ??? Oder reicht es, wenn der Stelli als "Person des Vertrauens" und nicht als Vertretung der SBV daran teilnimmt ??

Integrationsteam - SBV - Vertrauensperson oder Stelli ???

Monica99, Friday, 23.11.2018, 13:53 (vor 1981 Tagen) @ zimmi2000

Hallo,

Müsste mich der Betroffene, für den das BEM stattfinden soll, als SBV "offiziell" ablehnen ??? Oder reicht es, wenn der Stelli als "Person des Vertrauens" und nicht als Vertretung der SBV daran teilnimmt ??

1. Betroffene könnten die Teilnahme der SBV bei sie betreffenden Anliegen ablehnen. Nicht aber die Vertrauensperson um so den Stelli hinzuziehen zu können. Die SBV wird idR. stets durch die Vertrauensperson vertreten. Nur im Falle der Verhinderung durch den Stelli. Akso NUR SBV ja oder nein.

2. Person des Vertrauens ist im Gesetz nicht vorgesehen.

--
mfg Monica

Integrationsteam - SBV - Vertrauensperson oder Stelli ???

garda, Berlin, Monday, 26.11.2018, 08:33 (vor 1978 Tagen) @ Monica99

Hallo,
1. Betroffene könnten die Teilnahme der SBV bei sie betreffenden Anliegen ablehnen. Nicht aber die Vertrauensperson um so den Stelli hinzuziehen zu können. Die SBV wird idR. stets durch die Vertrauensperson vertreten. Nur im Falle der Verhinderung durch den Stelli. Akso NUR SBV ja oder nein.

Hallo,

so etwas lässt sich ganz gut in einer Betriebs/Dienstvereinbarung regeln.

2. Person des Vertrauens ist im Gesetz nicht vorgesehen.

Aha und weil sie im Gesetz nicht drin steht gibt es sie nicht? Ist denn im Gesetz die Teilnehmerschar abschließend geregelt? Nein, ist sie nicht! Aus sehr guten Gründen.

Du hängst mir mit deinen Begründungen meist viel zu dicht am Wortlaut der Paragraphen und verlierst damit leider oft den Sinn aus dem Blick. Etwas mehr Kommentar und weniger Gesetzeswortlaut würde deinen Beiträgen gut tun.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael

Integrationsteam - SBV - Vertrauensperson oder Stelli ???

Hotte, Stuttgart, Monday, 26.11.2018, 10:01 (vor 1978 Tagen) @ garda

Hallo,
1. Betroffene könnten die Teilnahme der SBV bei sie betreffenden Anliegen ablehnen. Nicht aber die Vertrauensperson um so den Stelli hinzuziehen zu können. Die SBV wird idR. stets durch die Vertrauensperson vertreten. Nur im Falle der Verhinderung durch den Stelli. Akso NUR SBV ja oder nein.


Hallo,

so etwas lässt sich ganz gut in einer Betriebs/Dienstvereinbarung regeln.

2. Person des Vertrauens ist im Gesetz nicht vorgesehen.


Aha und weil sie im Gesetz nicht drin steht gibt es sie nicht? Ist denn im Gesetz die Teilnehmerschar abschließend geregelt? Nein, ist sie nicht! Aus sehr guten Gründen.

Du hängst mir mit deinen Begründungen meist viel zu dicht am Wortlaut der Paragraphen und verlierst damit leider oft den Sinn aus dem Blick. Etwas mehr Kommentar und weniger Gesetzeswortlaut würde deinen Beiträgen gut tun.


Hey,
die Teilnehmer am BEM verfahren sind im Gesetz eindeutig geregelt. Schau mal hier:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__167.html

Denn wo fdange ich an, wo höre ich auf?

Ironie on
EinTeilnehmer möchte als Person seines Vertrauens seinen Anwalt, seinen direkten Arbeitskollegen und seinen Hausarzt mitbringen.
Ironie off

Bei großzügiger Auslegung deines Kommentra wäre das zulassig.
VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."

Integrationsteam - SBV - Vertrauensperson oder Stelli ???

garda, Berlin, Monday, 26.11.2018, 10:19 (vor 1978 Tagen) @ Hotte

Hey,
die Teilnehmer am BEM verfahren sind im Gesetz eindeutig geregelt. Schau mal hier:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__167.html

Hallo Hotte,

hier ist die Grundbesetzung aufgezählt, diese Aufzählung ist eben nicht abschließend, das gibt das Gesetz nicht her. Es kann z. B. das Integrationsamt, der IFD, ein technischer Berater eines Rehaträgers teilnehmen. Alles nicht verboten.

Denn wo fange ich an, wo höre ich auf?

Ironie on
EinTeilnehmer möchte als Person seines Vertrauens seinen Anwalt, seinen direkten Arbeitskollegen und seinen Hausarzt mitbringen.
Ironie off
Bei großzügiger Auslegung deines Kommentra wäre das zulassig.

Ja genau und genau deshalb ist das auch bereits gerichtlich geklärt worden. Einen Anwalt muss der Arbeitgeber nicht dulden, einen Kollegen als Vertrauensperson wird der AG schwer haben abzulehnen, da würde mich die Begründung interessieren. Hausarzt oder sogar Facharzt kann durchaus Sinn machen, kommt aber schon aus Honorargründen eher selten vor. ;-)

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael

Integrationsteam - SBV - Vertrauensperson oder Stelli ???

Monica99, Monday, 26.11.2018, 11:07 (vor 1978 Tagen) @ garda

Halllo,

Ja genau und genau deshalb ist das auch bereits gerichtlich geklärt worden. Einen Anwalt muss der Arbeitgeber nicht dulden, einen Kollegen als Vertrauensperson wird der AG schwer haben abzulehnen, da würde mich die Begründung interessieren.

Die Begründung muss der AG Dir nicht nennen, da das Gesetz diesen Anspruch nicht vorsieht. Er könnte es aber auch ganz einfach. "Diese Person MUSS ihren Arbeitspflichten nachkommen" dazu zählt eben nicht einmal an einem solchen Termin als Person des Vertrauens teilnehmen.

Manchmal habt ihr schon ein besonderes Rechts- und Gesetzesverständnis. Nur dann Richter finden welche dieses mittragen dürfte sehr schwer bis unmöglich sein.

--
mfg Monica

Integrationsteam - SBV - Vertrauensperson oder Stelli ???

garda, Berlin, Monday, 26.11.2018, 11:16 (vor 1978 Tagen) @ Monica99

Ja genau und genau deshalb ist das auch bereits gerichtlich geklärt worden. Einen Anwalt muss der Arbeitgeber nicht dulden, einen Kollegen als Vertrauensperson wird der AG schwer haben abzulehnen, da würde mich die Begründung interessieren.


Die Begründung muss der AG Dir nicht nennen, da das Gesetz diesen Anspruch nicht vorsieht. Er könnte es aber auch ganz einfach. "Diese Person MUSS ihren Arbeitspflichten nachkommen" dazu zählt eben nicht einmal an einem solchen Termin als Person des Vertrauens teilnehmen.

Deine Argumentation ist manchmal etwas anstrengend, denn du unterstellst immer wieder Dinge die ich nicht schreibe. Der Kollege kann sich ja ausstempeln wenn der AG das nicht dulden möchte, ich habe nicht gesagt, dass dies in der Arbeitszeit des Kollegen erfolgt. Mein AG verlangt es nicht, vermutlich weil er sogar einen Vorteil darin sieht. Wie der wohl darauf kommt...

Manchmal habt ihr schon ein besonderes Rechts- und Gesetzesverständnis. Nur dann Richter finden welche dieses mittragen dürfte sehr schwer bis unmöglich sein.

Ein Glück das du nicht Richterin bist. Richter tragen oft eine Menge mehr mit als du dir offenbar vorstellen kannst und AG glücklicherweise auch.

Ganz grundsätzlich mal: in Deutschland ist nicht etwa alles verboten was nicht ausdrücklich im Gesetz steht. Es ist genau umgekehrt!

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael

Integrationsteam - SBV - Vertrauensperson oder Stelli ???

Hotte, Stuttgart, Monday, 26.11.2018, 11:09 (vor 1978 Tagen) @ garda

Hey,
die Teilnehmer am BEM verfahren sind im Gesetz eindeutig geregelt. Schau mal hier:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__167.html


Hallo Hotte,

hier ist die Grundbesetzung aufgezählt, diese Aufzählung ist eben nicht abschließend, das gibt das Gesetz nicht her. Es kann z. B. das Integrationsamt, der IFD, ein technischer Berater eines Rehaträgers teilnehmen. Alles nicht verboten.

Denn wo fange ich an, wo höre ich auf?

Ironie on
EinTeilnehmer möchte als Person seines Vertrauens seinen Anwalt, seinen direkten Arbeitskollegen und seinen Hausarzt mitbringen.
Ironie off
Bei großzügiger Auslegung deines Kommentra wäre das zulassig.


Ja genau und genau deshalb ist das auch bereits gerichtlich geklärt worden. Einen Anwalt muss der Arbeitgeber nicht dulden, einen Kollegen als Vertrauensperson wird der AG schwer haben abzulehnen, da würde mich die Begründung interessieren. Hausarzt oder sogar Facharzt kann durchaus Sinn machen, kommt aber schon aus Honorargründen eher selten vor. ;-)

Hallo Michael,
es sind explizit namentlich noch Stellen aufgeführt, die teilnehmen können. Personen des Vertrauens sind nicht aufgeführt.. Der Betroffene könnte auch seinen Anwalt als Person des Vertrauens definieren und vorstellen.
Deswegen ist es von Vorteil, wenn eine entsprechende BV abgeschlossen wird, in der der mögliche Teilnehmerkreis genau definiert ist.
Eine "Person des Vertrauens" ist schlicht und einfach zu ungenau und eröffnet alle Möglichkeiten.. Das sieht man als bestes Beispiel hier:
VP nimmt als Mitglied des Intergrationsteam teil.
Stelli soll als Person des Vertrauens teilnehmen
Letzendlich kommt es auf die Reaktion des AG an, wen er alles zum Gespräch einlädt
Wenn dann nichteingeladene Personen teilnehmen wollen/sollen, stellt sich die Frage, ob das Gespräch dann statfindet
VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."

Integrationsteam - SBV - Vertrauensperson oder Stelli ???

garda, Berlin, Monday, 26.11.2018, 11:27 (vor 1978 Tagen) @ Hotte

Hallo Michael,
es sind explizit namentlich noch Stellen aufgeführt, die teilnehmen können. Personen des Vertrauens sind nicht aufgeführt.. Der Betroffene könnte auch seinen Anwalt als Person des Vertrauens definieren und vorstellen.

Hallo Hotte,

wie gesagt, das ist bereits ausgeurteilt, trotzdem hat mein AG genau das in einem Fall gestattet, was nicht etwa für immer gilt. Es war eine Einzelfallentscheidung und hat tatsächlich einen Teil der Probleme aufgelöst, leider nicht alle.

Deswegen ist es von Vorteil, wenn eine entsprechende BV abgeschlossen wird, in der der mögliche Teilnehmerkreis genau definiert ist.

Da stimme ich dir sehr gerne zu. Ohne BV/DV ist das Verfahren in meinen Augen kaum wirklich zu Händeln. dazu gibt das Gesetz zu wenig her. Rechtsprechung gibt es ja auch nur überschaubar.

Eine "Person des Vertrauens" ist schlicht und einfach zu ungenau und eröffnet alle Möglichkeiten.. Das sieht man als bestes Beispiel hier:
VP nimmt als Mitglied des Intergrationsteam teil.
Stelli soll als Person des Vertrauens teilnehmen
Letzendlich kommt es auf die Reaktion des AG an, wen er alles zum Gespräch einlädt
Wenn dann nichteingeladene Personen teilnehmen wollen/sollen, stellt sich die Frage, ob das Gespräch dann stattfindet

Ist bei mir in Person von 2 PR-Mitgliedern schon vorgekommen. Wir haben in der DV den Begriff Person des Vertrauens aus gutem Grund nicht geklärt, sondern ganz offen gelassen. da sind auch schon Mutti oder der Ehemann aufgekreuzt. Ob sich die Leute dabei immer einen Gefallen tun, ist noch sehr die Frage, deswegen promoten wir auch so sehr ein Vorgespräch mit PR und/oder SBV.

Vor dem Hintergrund, dass immer mehr BEM ganz oder teilweise aus psychischen Gründen eingeleitet werden, kommt man mit einer Vertrauensperson die frei wählbar ist oft weiter, gerade beim Erstgespräch. Der Kranke ist dann oft zugänglicher und sicherer.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael

Integrationsteam - SBV - Vertrauensperson oder Stelli ???

Thomas-SBV, Monday, 26.11.2018, 12:55 (vor 1978 Tagen) @ garda

Hallo zusammen,

ich glaube wir haben nun die ultimative Antwort auf die Grundfrage dieser Diskussion gefunden. Die Antwort lautet: Einzellfallprüfung!

Unterfragen sind dann:
Istg der AG, BR und SBV mit der Vertrauensperson einverstanden?
Ist diese Vertrauensperson tatsächlich eine Hilfe?
Läßt sich die Teilnahme einer Vertrauensperson mit dem Datenschutz in Einklang bringen?

Alle diese Punkte lassen sich optimal mit einer BV regeln.Tschüss

Thomas

Integrationsteam - SBV - Vertrauensperson oder Stelli ???

garda, Berlin, Monday, 26.11.2018, 15:56 (vor 1978 Tagen) @ Thomas-SBV

Hallo zusammen,
ich glaube wir haben nun die ultimative Antwort auf die Grundfrage dieser Diskussion gefunden. Die Antwort lautet: Einzellfallprüfung!
Unterfragen sind dann:
Istg der AG, BR und SBV mit der Vertrauensperson einverstanden?
Ist diese Vertrauensperson tatsächlich eine Hilfe?
Läßt sich die Teilnahme einer Vertrauensperson mit dem Datenschutz in Einklang bringen?
Alle diese Punkte lassen sich optimal mit einer BV regeln.Tschüss


Hallo Thomas,

bitte tue uns den Gefallen und lass dir den Stein der Weisen nicht patentieren! ;-)

Du hast vollkommen recht, das ist der Idealfall.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael

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