Nicht-Schwerbindert als SVB vorgeschlagen, danach im Wahlversammlung rein? (Wahlen)

Pernille, Thursday, 22.11.2018, 11:29 (vor 1984 Tagen)

Nächste Woche habe ich die Wahl ausgeschrieben. Die Wahlversammlung wird stattfinden. Ich werde ein Wahlleiter vorschlagen. Dann schlage ich mich selbst erneut als SBV vor. Sollte ein Vorschlag von einem Wähler kommen, dass Herr Muster vorschlägt (nicht schwerbehindert), darf dann danach diese Person Herrr Muster in der Wahlversammlung rein? Aber natürlich ohne Stimmrecht?

Nicht-Schwerbindert als SVB vorgeschlagen, danach im Wahlversammlung rein?

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 22.11.2018, 11:41 (vor 1984 Tagen) @ Pernille

hallo,

ob und wenn ja zu welchem Zweck bzw. wie lange ein nicht-Wahlberechtigter an der Wahlversammlung teilnimmt (zB zur Kandidatenvorstellung), entscheidet die Wahlversammlung durch Abstimmung.

--
&Tschüß

Wolfgang

Nicht-Schwerbindert als SVB vorgeschlagen, danach im Wahlversammlung rein?

SFliege, Thursday, 22.11.2018, 15:03 (vor 1984 Tagen) @ albarracin

Laut den FAQ der BIH haben nicht schwerbehinderte bzw. nicht stimmberechtigte Kandidaten ab dem Zeitpunkt des Vorschlags ein Teilnahmerecht.

Nicht-Schwerbindert als SVB vorgeschlagen, danach im Wahlversammlung rein?

mietze_katz, Oberbayern, Friday, 23.11.2018, 07:50 (vor 1984 Tagen) @ SFliege

Laut den FAQ der BIH haben nicht schwerbehinderte bzw. nicht stimmberechtigte Kandidaten ab dem Zeitpunkt des Vorschlags ein Teilnahmerecht.

Genau so sehe ich dieses auch!


VG

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