Verschlimmerungsantrag! (Fragen zu einer Behinderung)

I. Franz @, Düsseldorf, Tuesday, 30.05.2006, 12:25 (vor 6549 Tagen)

Hallo,
ich (38 Jahre) habe seit 12.2004 links eine Knie - Tep und war bis 11.2005 krankgeschrieben,danach war ich vier Wochen in der MRP von der Deutschen - Rentenversicherung, auf die Prothese habe ich auch 40% bekommen, jedoch ohne Gleichstellung der Widerspruch wurde 2 mal abgelehnt, beim ersten Mal hab ich meinen Job verloren und beim zweiten mal kam die Begründung, ich hätte keinen Job, also wozu die Gleichstellung!
Jetzt habe ich seit 19.01.2006 die zweite Knie - Tep rechts und möchte nun einen Verschlimmerungsantrag einreichen, wäre das noch zu früh>>>Ich bin immer noch krankgeschrieben und habe gerade eine erneute Kniespiegelung hinter mich gebracht!Was soll ich tun und wer hilft mir dabei>>>>>>>>>>>

Im Voraus ganz, ganz lieben Dank I. Franz :-(

Gleichstellungsantrag für Arbeitssuchende?

Wolfgang E., Tuesday, 30.05.2006, 16:33 (vor 6549 Tagen) @ I. Franz

» Auf die Prothese habe ich auch 40% bekommen, jedoch ohne Gleichstellung der Widerspruch wurde 2 mal abgelehnt, beim ersten Mal hab ich meinen Job verloren und beim zweiten mal kam die Begründung, ich hätte keinen Job, also wozu die Gleichstellung!

Infos zur Zusicherung der Gleichstellung für Arbeitssuchende ohne Job, wenn Arbeitssuchende aufgrund ihrer Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht konkurrenzfähig sind, gibt’s unter
[link=http://www.integrationsaemter.de/webcom/show_zeitschrift.php>wc_c=560&wc_id=165&printmode=1]Geänderte Verfahrenspraxis 2003[/link]
[link=http://www.integrationsaemter.de/webcom/show_zeitschrift.php>wc_c=560&wc_id=60&printmode=1]Überwiegende behinderungsbedingte Gründe[/link]

Verschlimmerungsantrag!

mike, Wednesday, 31.05.2006, 11:47 (vor 6548 Tagen) @ I. Franz

Hallo,

Laut gutachterlichen Anhaltspunkten bekommt man für eine Knie-TEP den GdB von 30!> Wurden beide Knie damit versorgt, erhöht sich der GdB auf 50 und das Merkzeichen G wird anerkannt.

Also, unbedingt einen Erhöhungsantrag stellen.

MfG

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