Wahl Bezirks-SBV (Wahlen)

Alexandra, München, Thursday, 29.11.2018, 11:30 (vor 1989 Tagen)

Hallo zusammen,

ich bin Wahlvorstandsvorsitzende für die Wahl der Bezirks-SBV und hadere gerade mit der SchwbWVO. Unser Bezirk umfasst 55 Behörden in 20 Landkreisen, die wiederrum viele untergeordnete Bereiche haben, verteilt über . Manche dieser Behörden haben bis zu 200 Bereiche. Hier ist also die Wahrscheinlichkeit, dass der Wahlvorstand in einigen Bereichen eine anfechtfreie Wahl kaum erreichen kann.

Die Wahlordnung gibt vor (auch gibt es bereits entsprechende Urteile dazu), dass der Wahlvorstand sicherzustellen hat, dass die Bekanntmachungen an den einzelnen Dienststellen ausgehängt sind und bis zum Wahlabschluss auch lesbar erhalten bleiben. Es wird schon die Schwierigkeit werden, dass die Aushänge überall zuverlässig erfolgen. Diese werden sowohl in Papier- als auch digitaler Form versendet, damit auch für Sehbehinderte die Vergrößerungsmöglichkeit besteht.
--> Wie können wir bei unserer Größenordnung dies sicherstellen? Gut, an Dienststellen, an denen von uns jemand persönlich kennt, kann man diese Person bitten, hier regelmäßig zu kontrollieren. Das geht aber im Grunde nur bei den einzelnen wiederum übergeordneten Dienststellen, nicht aber bei allen dieser untergeordneten (da z. T viele verteilte Standorte)

Ein weiteres Problem ist die Bekanntmachung in Fremdsprache. Dass insbesondere im Bereich der Landratsämter Mitarbeiter mit nicht-deutscher Muttersprache tätig sind, ist bei unsere Größenordnung absolut vorhanden. Doch wonach gehen wir?

Und die Übersetzungen selbst, wie macht ihr das?

Gibt es irgendjemand, der hier auch Wahlen über große Flächen und Dienststellen durchzuführen hatte, der hier Ideen/Empfehlungen/Anregungen hat?

Ich danke schon jetzt und wünsche einen positiven Tag! :-)

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Die Angst ist nicht dein Feind. Sie ist ein Kompass, der dir zeigt, wo du wachsen musst. (Steve Pavlina)

Wahl Bezirks-SBV

WoBi, Thursday, 29.11.2018, 12:19 (vor 1989 Tagen) @ Alexandra

Hallo Alexandra,
erstmal zu einem Teil deiner Fragen. Wie Ausschreiben in Fremdsprachen

Mein Tipp auf den Wahlschulungsseminaren war, das Angebot zum Ausdrucken über translate.google.de beim Wahlvorstand oder der SBV in dort angebotenen diversen Sprachen anzubieten. Beispiele in den Hauptsprachen im Betrieb könnten auch direkt ausgehängt werden.
Habe von den Sprachen eine Hardcopy erzeugt, um das Sprachangebot und den weiteren Hinweisen neben dem Wahlausschreiben bekanntzugeben.

Dazu folgende Vorgehensweise:

  • Das erlassene Wahlausschreiben wird in der Kopfzeile mit "Dies ist eine automatische Übersetzung zur Information. Rechtlich Verbindlich ist nur das unterzeichnete Wahlausschreiben." ergänzt.
  • Diesen Ausgangstext speichern, markieren und in das linke Fenster der Online-Übersetzung einkopieren.
  • Für das rechte Fenster die gewünschte Übersetzungssprache auswählen und übersetzen.
  • Text markieren und in ein neues Dokument zum Ausdrucken kopieren.
  • Ggf. weitere Fremdsprachen einstellen, übersetzen, kopieren und ausdrucken.


Es wird jedem Muttersprachler den "Magen umdrehen" wegen der automatischen Übersetzung. Doch das Sprachangebot ist groß und der Textinhalt ausreichend, um über die Wahl und die Wahlvoraussetzungen zu informieren.


Sicher wären zertifizierte und qualifizierte Übersetzungen besser und könnten z.B. durch BIH wie Formularvordrucke angeboten werden. Doch was ist mit den individuellen Anpassungen, Ergänzungen und Erweiterungen?

Muster:
This is an automatic translation for information. Legally binding is only the signed election.
Ceci est une traduction automatique pour information. Juridiquement contraignant, seul l'élection signée.
Αυτή είναι μια αυτόματη μετάφραση για πληροφορίες. Οι νομικά δεσμευτικές είναι μόνο οι υπογεγραμμένες εκλογές.
यह जानकारी के लिए एक स्वचालित अनुवाद है। कानूनी रूप से बाध्यकारी केवल हस्ताक्षरित चुनाव है।
این یک ترجمه خودکار برای اطلاعات است از نظر قانونی تنها انتخابات امضا شده است.
Questa è una traduzione automatica per informazioni. Legalmente vincolante sono solo le elezioni firmate.

und rund 100 andere Sprachen

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Gruß
Wolfgang

Wahl Bezirks-SBV

WoBi, Thursday, 29.11.2018, 13:04 (vor 1989 Tagen) @ Alexandra

Hallo Alexandra,
eine Bezirksschwerbehindertenvertretung (Vertrauensperson und ggf. Stellvertreter) wird in mehrstufigen Verwaltungen gewählt, wo auch ein Bezirkspersonalrat vorhanden ist. Wahlberechtigt sind die Schwerbehindertenvertretungen der Mittelbehörde und die der nachgeordneten Dienststellen. Für das Wahlverfahren gilt § 22 SchwbVWO.

Da, wie geschildert, die einzelnen Verwaltungen/Dienststellen mehr als 50 SBV umfassen oder aus weit auseinanderliegenden Standorten bestehen, kommt das förmliche Wahlverfahren zur Anwendung? Oder ist eine Versammlung der SBVen auf Bezirksebene geplant und die Wahl soll dort stattfinden?

Wenn eine Versammlung stattfinden sollte, wie werden die Einladungen versendet? Kann in diesem Zusammenhang auch das Wahlausschreiben mitgesendet werden, als zwei getrennte Veranstaltungen. Es sind vergleichbare Probleme wie bei großen Filialunternehmen.

Wie werden Dienstanweisungen, Mitteilungen, usw. kommuniziert und kann dieser Weg (ggf. via Arbeitgeber) genutzt werden.
Zusätzlich Veröffentlichung im behördeninternen Kommunikationsnetz
Mailverteiler an alle Beschäftigte
Einbindung der Interessensvertretungen (PR/BR/JAV/SBV) mit der Bitte um Aushang und Lesbarkeitskontrolle.

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Gruß
Wolfgang

Wahl Bezirks-SBV

Alexandra, München, Thursday, 29.11.2018, 13:56 (vor 1988 Tagen) @ WoBi

Hallo Wolfgang,

danke für deine Antworten, insbesondere auch wegen der Übersetzungen. Ja, an den Google-Translator habe ich auch gedacht und den werden wir auch nutzen. Die Idee mit dem Zusatz ist sehr gut! Danke! ;-)

Richtig, die Wahl der Bezirks-SBV erfolgt in diesem Fall grundsätzlich förmlich. Die 55 Dienststellen mit ihren ganzen Unterbereichen sind sehr umfangreich (z. B. ein Schulamt einer Großstadt hat ja eine Vielzahl an Schulen, ein Landratsamt hat ja Unterbereiche wie Bauwesen, Zulassungsstellen usw.) Allein mein Dienststellenbereich hat 200 untergeordnete Dienststellen mit insgesamt 5500 Mitarbeitern, d. h. der gesamte Bezirk ist recht groß.

Ein Schreiben an einzelne Beschäftigte ist von daher gar nicht möglich, wir müssten a) sicherstellen, dass die einzelnen Dienststellen (alles brav an die nachgeordneten Stellen und diese wiederum an die einzelnen Beschäftigten weitergibt. Zwar besteht für die übergeordneten Dienststellen die Seriendatei bzw. Mailverteiler, für einzelne Bereiche ministerienbedingt auch spezielle Postfächer. Amtl. Bekanntmachungen erfolgen bei uns z. T. über solche Postfächer und über Internetplattform sowie Amtsblätter. Die Wahl kann aber darüber nicht ausgeführt werden, weil nicht alle Behördenteile am selben Netzwerk angeschlossen sind. .

Das Problem mit der Anfechtbarkeit betrifft ja ausschließlich den Bereich der wählbaren Beschäftigten. Und da ist ja jeder einzelne Beschäftigte, der wählbar ist, zu erreichen. Hier besteht genau das Problem, dass aufgrund der Größenordnung eine Sicherstellung unsererseits im Grunde gar nicht gewährleistet werden kann. (z. B. eben die Kontrolle, dass die Aushänge erfolgen.

In Bezug auf die Wahlberechtigten, die ja per Briefwahl wählen, ist es weniger problematisch, da diese bekannt sind und im Wählerverzeichnis stehen. Hier ist die Erreichbarkeit gegeben und sichergestellt. Einladungen zu Versammlungen der örtlichen SBV erfolgen hier ja direkt. Einladungen zu Personalversammlungen finden i. d. R. per Mail an die Dienststellen statt, die sie dann wiederum an die nachgeordneten weiterleiten. Aber hier besteht ja weniger das Problem einer Anfechtbarkeit, da hier ja auch die Ankündigung in unterschiedlichen elektronischen Formen möglich ist.

Kernproblem ist für die Wahl der SBV, da Gesetz und Urteile eine ausschließliche elektronische Form der Bekanntmachung ausschließt, diese lediglich als Ergänzung vorsieht.

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Die Angst ist nicht dein Feind. Sie ist ein Kompass, der dir zeigt, wo du wachsen musst. (Steve Pavlina)

Wahl Bezirks-SBV

WoBi, Saturday, 01.12.2018, 10:49 (vor 1987 Tagen) @ Alexandra

Hallo Alexandra,

es gibt doch (Presse-)Mitteilungen der Staatregierung, die wegen der enormen Wichtigkeit an alle Mitarbeiter verteilt werden. Dieser Weg könnte doch genutzt werden.

Eine andere Möglichkeit ist, genügend Wahlhelfer zu ernennen und diese mit (Dienst-)Fahrzeugen auszustatten und die Standorte gemäß Routenplanung abzufahren, um die Aushänge kurzfristig anzubringen und die Lesbarkeit z.B. wöchentlich zu kontrollieren. Es ist nicht nur das Wahlausschreiben anzuhängen, sondern auch die Kandidaten die sich zur Wahl stellen und das Wahlergebnis während der Einspruchsfrist. Aufteilung der Routen könnte z.B. nach Himmelsrichtungen und die Mitte erfolgen, damit nicht kreuz und quer gefahren wird.

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Gruß
Wolfgang

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