Erwerbsminderungsrentner auf Zeit / Wahlberechtigt??? (Allgemeines)

Constantin, Frankfurt, Sunday, 09.12.2018, 17:30 (vor 1965 Tagen)

Hallo zusammen

Ich hätte zwei Fragen an Euch:

1. nach § 177 Absatz 2 SGB IX darf jeder schwerbehinderte Beschäftigte die Schwerbehindertenvertretung wählen. Darf er das auch, wenn er eine Erwerbsminderungsrente auf Zeit hat und sein Arbeitsverhältnis ruht?

2. Ist es möglich eine Schwerbehindertenwahl für 2018 jetzt noch nach dem 30.11.2018 zu wählen?
Einladung ging am 29.11.2018 raus...

Ich bin jetzt seit April 2018 Erwerbsminderungsrentner auf Zeit bis 2021 und habe bis heute noch keine Einladung zur Wahl 2018 erhalten. Der Arbeitsgeber meidet seit dem, jeden Kontakt mit mir als Mandatträger
Auch eine Einladung zur BR Wahlen dieses Jahres habe ich nicht erhalten.

Könnt ihr mir helfen... vielen Dank!

Erwerbsminderungsrentner auf Zeit / Wahlberechtigt???

Futzi, Wednesday, 12.12.2018, 12:06 (vor 1962 Tagen) @ Constantin

Moin,

A.) Man ist auch als EU-Rentner berechtigt an den SBV Wahlen teil zu nehmen!
B.) Die SBV Wahlen haben bis zum 30.11.2018 statt zu finden!
Ausser es hat ganz besondere Umstände ergeben, die es nicht zugelassen haben! Das ist aber rechlich
zu bewerten! Und somit habt ihr zu Zeit keine SBV im Haus!

Erwerbsminderungsrentner auf Zeit / Wahlberechtigt???

WoBi, Wednesday, 12.12.2018, 13:33 (vor 1962 Tagen) @ Futzi

Hallo,
die Antwort B ist im Bereich der staatlichen Gewalt soweit richtig, dass die regelmäßigen Wahlen in der Zeit vom 1.10. bis zum 30.11. im Vierjahresrhythmus (2018, 2022, ..) stattfinden. Aber § 177 Abs. 5 Satz 2 SGB IX nennt Gründe für eine Wahl außerhalb dieses Zeitraums.
Hier ist besonders der Punkt 3 "eine Schwerbehindertenvertretung noch nicht gewählt ist" von Bedeutung, da derzeit keine SBV vorhanden ist. Außer es wurde innerhalb des letzten Jahr vor dem 30.11. außerordentlich eine SBV gewählt, dann hätte in dieser Wahlperiode keine Wahl durchgeführt werden müssen.

--
Gruß
Wolfgang

Erwerbsminderungsrentner auf Zeit / Wahlberechtigt???

Hendrik1, Niedersachsen, Wednesday, 12.12.2018, 14:15 (vor 1962 Tagen) @ WoBi

Moin Moin Wobi,

ich stimme Dir fast zu, außer dem Satz mit vor dem 30.11. .... es heißt in § 177,4 Hat die Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung zum Beginn des für die regelmäßigen Wahlen festgelegten Zeitraums noch nicht ein Jahr betragen, wird die Schwerbehindertenvertretung erst im übernächsten Zeitraum für regelmäßige Wahlen neu gewählt. Es muss sich also um eine Wahl nach dem 01.10.2017 handeln, nicht vor dem 30.11.2017.

Liebe Grüße

Hendrik

Erwerbsminderungsrentner auf Zeit / Wahlberechtigt???

WoBi, Wednesday, 12.12.2018, 15:27 (vor 1962 Tagen) @ Hendrik1

Hallo Hendrik1,

stimmt - danke für die Richtigstellung. Wir wollen keine Fakemeldungen verbreiten.

--
Gruß
Wolfgang

Erwerbsminderungsrentner auf Zeit / Wahlberechtigt???

garda, Berlin, Monday, 17.12.2018, 15:46 (vor 1957 Tagen) @ Constantin

Hallo zusammen
Ich hätte zwei Fragen an Euch:
1. nach § 177 Absatz 2 SGB IX darf jeder schwerbehinderte Beschäftigte die Schwerbehindertenvertretung wählen. Darf er das auch, wenn er eine Erwerbsminderungsrente auf Zeit hat und sein Arbeitsverhältnis ruht?

Ja darf er. Das aktive Wahlrecht bleibt erhalten.

2. Ist es möglich eine Schwerbehindertenwahl für 2018 jetzt noch nach dem 30.11.2018 zu wählen?
Einladung ging am 29.11.2018 raus...

Ja. Der gesetzliche Wahlzeitraum ist kein ausschließender Zeitraum.

Ich bin jetzt seit April 2018 Erwerbsminderungsrentner auf Zeit bis 2021 und habe bis heute noch keine Einladung zur Wahl 2018 erhalten. Der Arbeitsgeber meidet seit dem, jeden Kontakt mit mir als Mandatträger
Auch eine Einladung zur BR Wahlen dieses Jahres habe ich nicht erhalten.

Was bist du denn für ein Mandatsträger? Bist du in voller oder teilweiser EM-Rente?

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Mit freundlichen Grüßen

Michael

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