Was bedeutet: fünf Tage zusätzlich? (Zusatzurlaub)

Katrin @, München, Thursday, 01.06.2006, 15:15 (vor 6546 Tagen)

Hallo,

wie ist die Regelung des Zusatzurlaubs zu verstehen>
Sind die Tage zusätzlich zu den allgemein in einem Betrieb gewährten Urlaubstagen zu gewähren oder zusätzlich zu den laut Bundesurlaubsgesetz vorgeschriebenem Mindesturlaub. Ich nehme letzteres an, ist das richtig>

Vielen Dank vorab.
Gruß
Carsten

Was bedeutet: fünf Tage zusätzlich?

Michael, Thursday, 01.06.2006, 17:07 (vor 6546 Tagen) @ Katrin

Hallo Katrin/Carsten,

wenn in deinem Betrieb ein Tarifvertrag gilt, kommen die 5 Tage Zusatzurlaub dazu. Ich nehme mal an, dass in deinem Betrieb 30 Tage Urlaub gewährt werden, somit wären es dann 35 Tage. Wenn im Betrieb "nur" der Mindesturlaub laut Bundesurlaubsgesetz gilt, dann wären es 29 Tage, wenn ich mich nicht irre, dass der Mindesturlaub 24 Tage beträgt.
Es kommt auf die Situation in deinem Betrieb an, aber der Zusatzurlaub wird dazugezählt.
Wieviel Urlaubstage habt ihr denn im Jahr in eurem Betrieb>


Ciao Michael

Was bedeutet: fünf Tage zusätzlich?

Katrin @, Thursday, 01.06.2006, 17:14 (vor 6546 Tagen) @ Michael

Hallo Michael,

es geht um einen neuen Arbeitsvertrag. Einen Tarifvertrag gibt es nicht.
Der Arbeitgeber weiss bisher nichts von meiner Schwerbehinderung.
Im vorliegenden Entwurf zum Arbeitsvertrag sind 27 Tage Urlaub angegeben. Bedeutet das nun, dass ich Anspruch auf 32 Tage hätte oder eben auf 29 Tage (vorausgesetzt das ist der gesetzliche Mindesturlaub)>

Gruß
Katrin

Was bedeutet: fünf Tage zusätzlich?

Michael, Thursday, 01.06.2006, 17:42 (vor 6546 Tagen) @ Katrin

Hallo Katrin,
wenn du in deinem Arbeitsvertrag 27 Tage Urlaub stehen hast, bedeutet das, vorausgesetzt dein Arbeitgeber weiß dann von deiner Schwerbehinderung, dass du dann 32 Urlaubstage hast. Also zusätzlich zu deinen 27 Tagen, 5 Tage.
Es ist möglich, dass du diese 5 Tage schriftlich geltend machen musst. In manchen Betrieben läuft das nicht automatisch. Es kann auch sein, dass du sie einfordern musst. Kommt auf deinen Arbeitgeber an. Voraussetzung ist natürlich, dass bei deinem Arbeitgeber dein GdB von mindest. 50 bekannt ist.
Wir reden hier von einer Vollzeitbeschäftigung mit regelmäßigen 5 Arbeitstagen in der Woche, oder>

Ciao Michael

Was bedeutet: fünf Tage zusätzlich?

Katrin @, Thursday, 01.06.2006, 18:10 (vor 6546 Tagen) @ Michael

Hallo Michael,

ja, es geht um eine 5-Tage-Woche, 40 h.

So richtig verständlich finde ich das Gesetz in diesem Punkt leider nicht. Ausserdem verstehe ich nicht, warum ich 5 Tage Zusatzurlaub bekommen soll. Ausgehend vom Mindesturlaub kann ich das zwar nachvollziehen. Aber nicht, wenn der Arbeitgeber mehr Urlaub bietet, dass dann noch fünf Tage dazukommen sollen.
Ist ja schön für mich als Schwerbehinderter. Andererseits auch ein zusätzliches Handicap, um als Schwerbehinderter eine Anstellung zu finden.
Ich würde aus diesem Grund nie auf den Zusatzurlaub bestehen. Ein Job ist mir schon lieber.

Gruß
Katrin

Was bedeutet: fünf Tage zusätzlich?

Michael, Thursday, 01.06.2006, 18:34 (vor 6546 Tagen) @ Katrin

Hallo Katrin,
es steht dir natürlich frei, deinem Arbeitgeber deine Schwerbehinderung nicht zu nennen. Dann kann er dir ja keinen Zusatzurlaub gewähren, da er ja nicht weiß, dass du einen Anspruch darauf hast.
Sinn und Zweck dieses Zusatzurlaubes ist ganz einfach den schwbMenschen 5 zusätzliche Erholungstage zu bieten, um sich auf Grund ihrer Behinderung richtig erholen zu können. Du darfst nicht unbedingt von dir und deiner Behinderung ausgehen,die ich nicht kenne. Es gibt viele, die das Arbeitsleben mit ihrer Behinderung schlaucht, und die darüber froh sind, diese zusätzlichen Tage zu haben. Es kommt natürlich auch auf den Job an, den man hat. Wie gesagt, diese Meinung steht dir natürlich zu.
Andererseits muss der Arbeitgeber für jede nicht mit einem schwbMenschen besetzte Stelle eine Ausgleichsabgabe zahlen. Somit hast du dann das Problem, deinem Arbeitgeber zwar den zusätzlichen Urlaub erspart zu haben, andererseits muss er die Ausgleichsabgabe bezahlen, obwohl die Stelle mit einem schwbMenschen besetzt ist.
Zu bedenken gebe ich noch, dass wir ja mal alle älter werden, und dann froh wären, diese zusätzlichen Tage zu haben.

Ciao Michael

Was bedeutet: fünf Tage zusätzlich?

Katrin @, Thursday, 01.06.2006, 20:38 (vor 6546 Tagen) @ Michael

Hallo Michael,

natürlich hast Du Recht, für viele behinderte Menschen ist dieser Zusatzurlaub wichtig.
Die Realität sieht nun aber leider einmal so aus, dass das ein Grund für den AG ist, solche Leute nicht einzustellen. Und problematisch ist, dass man als Schwerbehinderter nicht darauf verzichten kann (was auch verständlich ist, weil dann Behinderte durch den AG "gedrückt" würden, "freiwillig" darauf zu verzichten :-( ). Andererseits, meine Behinderung ist offensichtlich und ich habe nie verschwiegen, dass ich schwerbehindert bin. Vom Zusatzurlaub habe ich allerdings in fünf Berufsjahren noch keinen Gebrauch gemacht, einfach aus Angst, meinen Job zu verlieren bzw. keinen zu bekommen.
Ich arbeite in Büros, die für gewöhnlich weniger als 20 AN beschäftigen, d.h. dort wird überhaupt keine Ausgleichsabgabe bezahlt. Und ich kenne so einige AG, die viel lieber diese Abgabe zahlen. Leider.
Wie ich schon im letzten Beitrag gesagt habe, ist verständlich, dass für Schwerbehinderte der Mindesturlaub um fünf Tage erhöht wird. Damit werden ihnen 29 Urlaubstage garantiert. Warum muss es dann u.U. noch mehr sein>
Ich möchte damit nur sagen, dass diese Vergünstigungen leider auch zum Nachteil von Schwerbehinderten gereichen, auch wenn sie denkbar gut gemeint und nützlich sind. Auch diese Medaille hat zwei Seiten.
Wer einen AG findet, der das alles akzeptiert, der ist nur zu beglückwünschen!

Gruß
Katrin

P.S. Gibt es eine Fundstelle, der man entnehmen kann, dass die fünf Tage tatsächlich zusätzlich zum allgemein in einer Firma üblicherweise gewährten Urlaub zu gewähren sind (z.B. Kommentar, Urteil BSG etc.)>

Was bedeutet: fünf Tage zusätzlich?

Michael, Friday, 02.06.2006, 05:53 (vor 6546 Tagen) @ Katrin

Guten Morgen Katrin,

§ 125
Zusatzurlaub
(1) Schwerbehinderte Menschen haben Anspruch auf einen bezahlten zusätzlichen
Urlaub von fünf Arbeitstagen im Urlaubsjahr; verteilt sich die regelmäßige Arbeitszeit des schwerbehinderten Menschen auf mehr oder weniger als fünf Arbeitstage in der Kalenderwoche, erhöht oder vermindert sich der Zusatzurlaub entsprechend. Soweit tarifliche, betriebliche oder sonstige Urlaubsregelungen für schwerbehinderte Menschen einen längeren Zusatzurlaub vorsehen, bleiben sie unberührt.

Das ist mal der § im SGB IX. In der Kommentierung, die ich habe, wird immer das Wort zusätzlich gebraucht.( Schwerbehindertenrecht, Basiskommentar, 8. Auflage von Feldes/Kamm/Peiseler usw.
Im Buch "Die Praxis der Schwerbehindertenvertretung von A bis Z steht: Schwerbehinderte Arbeitnehmer haben neben dem ihnen nach Tarifverträgen oder nach dem Bundesurlaubsgesetz zustehenden Haupturlaub Anspruch auf einen zusätzlichen Urlaub von 5 Arbeitstagen im Urlaubsjahr.
Der Anspruch des schwerbehinderten Arbeitnehmers auf Zusatzurlaub ist wie der Anspruch auf Urlaub nach dem BUrlG zwingendes Recht....
Für mich ist es keine Frage, dass die 5 Tage Zusatzurlaub zusätzlich zu dem Urlaub kommen, auf den ich Anspruch nach dem Tarifvertrag, oder nach meinem Arbeitsvertrag habe. In meinem Umfeld ist mir auch noch nicht zu Ohren gekommen, dass ein Arbeitgeber den Zusatzulaub mit dem normalen Urlaub über den gesetzlichen verrechnet hätte. Vielleicht kann ja jemand von diesem Forum eine andere Erfahrung haben. Ich habe sie nicht.
Liebe Katrin, jeder hat das Recht auf eine eigene Meinung. Zu deiner fällt mir noch so einiges ein, die ich hier aber nicht kommentieren möchte.
Ich hoffe, ich konnte dir mit den obigen Auszügen etwas weiterhelfen.

Ciao Michael

Was bedeutet: fünf Tage zusätzlich?

Katrin @, Friday, 02.06.2006, 11:22 (vor 6546 Tagen) @ Michael

@ Alle

Sorry, irgendwie werde ich hier wohl missverstanden.
Ich finde es durchaus richtig und wichtig, dass Behinderten im Beruf Nachteilsausgleiche (o.k. Vergünstigung war das falsche Wort) gewährt werden. Ich stelle diese auch nicht in Frage, sondern ich berichte einfach von meinen Erfahrungen und bin ernsthaft an Euren Erfahrungen interessiert.
Mich interessiert z.B., was Ihr in Eurem Umkreis diesbezüglich erlebt. Arbeitet Ihr in Firmen, die keine Ausgleichsabgabe zahlen und ist die Behinderung bei der Jobsuche kein "schwieriges" Thema> Habt Ihr Tipps, wie man das am besten angeht>

Ich glaube, bei den Arbeitgebern wäre einiges an Aufklärungsarbeit zu leisten. So hört man immer wieder, dass Schwerbehinderte ja nicht zu kündigen seien und man deshalb lieber keine einstellt. Das stimmt so nicht, wie Ihr wißt, aber diese falschen Gerüchte sind sehr verbreitet. Wahrscheinlich, weil sich kaum einer wirklich mit dem Thema auseinandersetzen will.

@ Michael

"Im Buch "Die Praxis der Schwerbehindertenvertretung von A bis Z steht: Schwerbehinderte Arbeitnehmer haben neben dem ihnen nach Tarifverträgen oder nach dem Bundesurlaubsgesetz zustehenden Haupturlaub Anspruch auf einen *zusätzlichen* Urlaub von 5 Arbeitstagen im Urlaubsjahr.

Der Anspruch des schwerbehinderten Arbeitnehmers auf Zusatzurlaub ist wie der Anspruch auf Urlaub nach dem BUrlG zwingendes Recht...."

Steht mir nach dem Bundesurlaubsgesetz nicht nur ein Mindesturlaub von 24 Werktagen zu> Mehr regelt das Gesetz hierzu doch nicht, oder>
Tut mir leid, aber so eindeutig wie Du verstehe ich den Kommentar nicht. Aber Du scheinst in Deinem Umfeld ja schon entsprechende Erfahrungen gemacht zu haben.
Wie sieht es denn bei den anderen aus> Seht Ihr das genauso wie Michael>

Gruß
Katrin

Was bedeutet: fünf Tage zusätzlich?

Pia, Friday, 02.06.2006, 12:07 (vor 6546 Tagen) @ Katrin

Hallo Katrin/Carsten,

Du arbeitest doch schon einige Zeit, also mindestens 5 Jahre wie man dem bisher von Dir Geschriebenem entnehmen kann. Nach einer solchen Zeit müsste Dein jährlicher Urlaubsanspruch geklärt sein. Vielleicht können Deine Kollegen ohne Behinderung Dir da weiterhelfen.

Pia

Was bedeutet: fünf Tage zusätzlich?

Katrin @, Friday, 02.06.2006, 12:42 (vor 6546 Tagen) @ Pia

» Hallo Katrin/Carsten,
»
» Du arbeitest doch schon einige Zeit, also mindestens 5 Jahre wie man dem
» bisher von Dir Geschriebenem entnehmen kann. Nach einer solchen Zeit
» müsste Dein jährlicher Urlaubsanspruch geklärt sein. Vielleicht können
» Deine Kollegen ohne Behinderung Dir da weiterhelfen.
»
» Pia

Hallo Pia,

ich bin gerade dabei, einen neuen Job zu beginnen.
Wie ich oben geschrieben habe, steht in meinem Arbeitsvertrag - ohne dass der AG von der Schwerbehinderung wusste - dass 27 Tage Urlaub vereinbart werden. Das scheint also die firmenübliche Regelung zu sein - kein Tarifvertrag.

Gruß
Katrin

Was bedeutet: fünf Tage zusätzlich?

Wolfgang H., Friday, 02.06.2006, 12:41 (vor 6546 Tagen) @ Katrin

» Der Anspruch des schwerbehinderten Arbeitnehmers auf Zusatzurlaub ist wie
» der Anspruch auf Urlaub nach dem BUrlG zwingendes Recht...."[/i]
»
» Steht mir nach dem Bundesurlaubsgesetz nicht nur ein Mindesturlaub von 24
» Werktagen zu> Mehr regelt das Gesetz hierzu doch nicht, oder>
» Tut mir leid, aber so eindeutig wie Du verstehe ich den Kommentar nicht.
» Aber Du scheinst in Deinem Umfeld ja schon entsprechende Erfahrungen
» gemacht zu haben.
» Wie sieht es denn bei den anderen aus> Seht Ihr das genauso wie Michael>

Hallo Katrin,

Du zitierst die Gesetzeslage richtig, interpretierst sie aber falsch. Wenn es heißt zwingendes Recht, so bedeutet das, dass dieser Anspruch mit nichts anderem aufgerechnet werden darf. D.h. der Mindesturlaub von 24 Werktagen darf nicht durch Tarifvertrag oder einzelvertragliche Vereinbarungen gekürzt werden. Genauso verhält es sich mit dem Zusatzurlaub, der zwingend nicht mit anderen Regelungen verrechnet werden darf. Wenn kein Tarifvertrag besteht, hat ein SbM 24 Werktage Urlaub und eine Woche Zusatzurlaub wg. Sb. Besteht nach einem Tarifvertrag Anspruch auf 30 Arbeitstage Urlaub, wird der Zusatzurlaub wg. Sb zusätzlichgewährt.
Einen Anspruch hast Du immer. Was Du mit Deinem Anspruch machst, ist Deine Sache. Du kannst im Extremfall auf alle Rechte nach dem SGB IX verzichten, aber wem hilft das>
Bernhard hat mit seiner Argumentation recht. In diesem Forum ist Deine Anfrage fehl am Platz. Auf diese Art und Weise lassen sich alle Errungenschaften der Arbeitnehmer wegdiskutieren

Ein schönes Pfingstfest wünsche ich

Was bedeutet: fünf Tage zusätzlich?

Katrin @, Friday, 02.06.2006, 12:59 (vor 6546 Tagen) @ Wolfgang H.

» Du zitierst die Gesetzeslage richtig, interpretierst sie aber falsch. Wenn
» es heißt zwingendes Recht, so bedeutet das, dass dieser
» Anspruch mit nichts anderem aufgerechnet werden darf. D.h. der
» Mindesturlaub von 24 Werktagen darf nicht durch Tarifvertrag oder
» einzelvertragliche Vereinbarungen gekürzt werden. Genauso verhält es sich
» mit dem Zusatzurlaub, der zwingend nicht mit anderen
» Regelungen verrechnet werden darf. Wenn kein Tarifvertrag besteht, hat ein
» SbM 24 Werktage Urlaub und eine Woche Zusatzurlaub wg. Sb. Besteht nach
» einem Tarifvertrag Anspruch auf 30 Arbeitstage Urlaub, wird der
» Zusatzurlaub wg. Sb zusätzlichgewährt.
» Einen Anspruch hast Du immer. Was Du mit Deinem Anspruch machst, ist Deine
» Sache. Du kannst im Extremfall auf alle Rechte nach dem SGB IX verzichten,
» aber wem hilft das>
» Bernhard hat mit seiner Argumentation recht. In diesem Forum ist Deine
» Anfrage fehl am Platz. Auf diese Art und Weise lassen sich alle
» Errungenschaften der Arbeitnehmer wegdiskutieren
»
» Ein schönes Pfingstfest wünsche ich

Hallo Wolfgang,

also Deiner Auffassung nach müsste ich einen neuen AG bei Einstellung fragen, was der firmenübliche Urlaub ist, um dann zu vereinbaren, dass er mir dazu 5 Zusatz-Urlaubstage wegen meiner Schwerbehinderung gewährt. In meinem Fall also 32 Tage. Ist das so richtig>

Auch Dir ein schönes Pfingstfest.
Katrin

Was bedeutet: fünf Tage zusätzlich?

Wolfgang H., Friday, 02.06.2006, 13:18 (vor 6546 Tagen) @ Katrin

» also Deiner Auffassung nach müsste ich einen neuen AG bei Einstellung
» fragen, was der firmenübliche Urlaub ist, um dann zu vereinbaren, dass er
» mir dazu 5 Zusatz-Urlaubstage wegen meiner Schwerbehinderung gewährt. In
» meinem Fall also 32 Tage. Ist das so richtig>
»
» Auch Dir ein schönes Pfingstfest.
» Katrin

Vereinfacht ausgedrückt: JA

Was bedeutet: fünf Tage zusätzlich?

Katrin @, Friday, 02.06.2006, 16:26 (vor 6545 Tagen) @ Wolfgang H.

Hallo,

Danke an alle, die versucht haben, tatsächlich meine Frage zu beantworten, v.a. an Michael und Wolfgang.

Gruß
Katrin

Was bedeutet: fünf Tage zusätzlich?

Ede vom Bayerwald @, Monday, 12.06.2006, 15:31 (vor 6535 Tagen) @ Katrin

Katrin,

hart gesagt, bedarf es keiner Vereinbarung mit dem AG.
Es besteht bei dir ein Arbeitsvertrag mit allen notwendigen Regelungen. Diese Regelungen betreffen das normale übliche Arbeits- und Beschäftigungsverhältnis.

Du bist nun Schwerbehinderte. Alleine wegen dieser Tatsache stehen dir 5 weitere Urlaubstage zu. Hierzu bedarf es keinerlei Regelung im Arbeitsvertrag. Dies Urlaubstage stehen dir wegen deiner Behinderung kraft Gesetzes zu. Sie sind nicht vertraglich regelbar! DAS GEHT NICHT!

Regelungen des Urlaubes nach SGB IX sind nicht regelbar. und Regelungen die etwas anderes bestimmen (es sei denn dein AG gibt dir wegen Behinderung noch weitere zusätzliche Urlaubstage!)wären kraft Gesetzes von vorneherein unwirksam (Vertrag wieder die guten Sitten).

Aber wie steht es mit deiner Behinderung>
Ist sie offensichtlich für jeden erkennbar>
Hat der AG dich gefragt, ob du schwerbehindert bist> Wenn ja, wie hast du geantwortet> Ja,- dann ist alles gut!
Solltest du nein geantwortet haben und die Behinderung ist nicht allgemein sichtbar, dann weiß der AG nichts davon und du bist in rießigen Schwierigkeiten.
Denn, sollte der AG gefragt haben und du hast mit NEIN geantwortet, dann kannst du sofort und fristlos gekündigt werden, weil du dir hinterlistig eine Arbeitsstelle erschlichen hast. Dies gilt auch noch nach jahren!

Sollte der AG nicht gefragt haben, dann ist alles weitere sein Problem, da kann er dir nicht an den Karren fahren.

Was bedeutet: fünf Tage zusätzlich?

hackenberger, Monday, 12.06.2006, 16:51 (vor 6535 Tagen) @ Ede vom Bayerwald

Hallo Ede,

das man die Frage nach einer Schwerbehinderung nicht belügen darf, also wahrheitsgemäß beantworten muss, ist zwar noch die Rechtsmeinung des BAG. Es gibt hiezu ein schon einige Jahre altes Urteil.

Inzwischen haben wir aber die Novellierung des SGB IX und auch des § 81 SGB IX sowie Europarecht, daher sehen sehr viele „Rechtsgelehrte“ inzwischen die Sache wieder anders. Also so wie z.B. bei der Frage nach einer Schwangerschaft. Das war ja auch früher bei der Frage nach der Schwerbehinderung so.

Man rechnet damit, dass sollte dieses Thema wieder einmal zum BAG zur Entscheidung kommen, dass das bestehende Urteil ganz einkassiert wird oder aber modifiziert wird.

Es kommt letztlich dann ggf. darauf an, ob sich meine Schwerbehinderung auf die Arbeit auswirkt.

Aber wie Du schon richtiger Weise erwähnt hast, die aktuelle noch bestehende Rechtslage besagt, lügen verboten!

Was bedeutet: fünf Tage zusätzlich?

traute, Wednesday, 14.06.2006, 07:02 (vor 6534 Tagen) @ Ede vom Bayerwald

katrin,
in der rangfolge steht ein gesetz immer über einem arbeitsvertrag. das bedeutet, solltest du mit deinem AG im arbeitsvertrag den verzicht des zusatzurlaubes vereinbart haben, wäre das nichtig, weil verstoß gegen das gesetz.

bzgl. zusatzurlaub gibt es NICHTS im arbeitsvertrag zu vereinbaren, da gesetzlich geregelt.

gruß, traute


» Katrin,
»
» hart gesagt, bedarf es keiner Vereinbarung mit dem AG.
» Es besteht bei dir ein Arbeitsvertrag mit allen notwendigen Regelungen.
» Diese Regelungen betreffen das normale übliche Arbeits- und
» Beschäftigungsverhältnis.
»
» Du bist nun Schwerbehinderte. Alleine wegen dieser Tatsache stehen dir 5
» weitere Urlaubstage zu. Hierzu bedarf es keinerlei Regelung im
» Arbeitsvertrag. Dies Urlaubstage stehen dir wegen deiner Behinderung kraft
» Gesetzes zu. Sie sind nicht vertraglich regelbar! DAS GEHT NICHT!
»
» Regelungen des Urlaubes nach SGB IX sind nicht regelbar. und Regelungen
» die etwas anderes bestimmen (es sei denn dein AG gibt dir wegen
» Behinderung noch weitere zusätzliche Urlaubstage!)wären kraft Gesetzes von
» vorneherein unwirksam (Vertrag wieder die guten Sitten).
»
» Aber wie steht es mit deiner Behinderung>
» Ist sie offensichtlich für jeden erkennbar>
» Hat der AG dich gefragt, ob du schwerbehindert bist> Wenn ja, wie hast du
» geantwortet> Ja,- dann ist alles gut!
» Solltest du nein geantwortet haben und die Behinderung ist nicht allgemein
» sichtbar, dann weiß der AG nichts davon und du bist in rießigen
» Schwierigkeiten.
» Denn, sollte der AG gefragt haben und du hast mit NEIN geantwortet, dann
» kannst du sofort und fristlos gekündigt werden, weil du dir hinterlistig
» eine Arbeitsstelle erschlichen hast. Dies gilt auch noch nach jahren!
»
» Sollte der AG nicht gefragt haben, dann ist alles weitere sein Problem, da
» kann er dir nicht an den Karren fahren.

Was bedeutet: fünf Tage zusätzlich?

Bernd Müller, Wednesday, 14.06.2006, 09:46 (vor 6534 Tagen) @ traute

Hallo,

mit dem Zusatz-Urlaub sind die Meinungen von meine Kollegen und Vorgesetzter irgendwie nicht ganz einverstanden, da ich zumal "nur" hochgradig schwerhörig bin. Scharf bin ich auf diesen Zusatz-Urlaub auch nicht. Ich praktiziere aber so, das ich möglichst 5 Urlaubtage pro Jahr irgendeine soziale bzw. ehrenamtliche Tätigkeiten mache. Das "beruhigt" auch die Arbeitsklima.

Gruss Bernd

Was bedeutet: fünf Tage zusätzlich?

Michael, Wednesday, 14.06.2006, 14:04 (vor 6533 Tagen) @ Bernd Müller

Hallo Bernd,

auch ich bin "nur" hochgradig schwerhörig. Trotzdem nehme ich den Zusatzurlaub in Anspruch, weil er mir zusteht. Ich weiß nicht, welche Tätigkeit du ausübst, aber ich finde die Diskussion für und dagegen total daneben. Ich hatte es schon einmal geschrieben, dass es Menschen gibt, die eine anstrengende Tätigkeit haben. Warum geht ihr nicht noch her, und verzichtet auf einen Teil eures Lohnes, weil ihr ja froh sein könnt, eine Arbeitsstelle zu haben> Ich finde diese Diskussion hier so etwas von überflüssig. Ist es denn so schwer zu begreifen, dass man nicht immer von sich ausgehen kann, und dann mit der eigenen Meinung versucht, den Rest der Welt davon zu überzeugen, dass man die einzige Wahrheit hat>>> Nehmt doch diese Nachteilsausgleiche so wie sie euch gegeben wurden.
Bernd, verzichtetst du eventuell auch auf die Rundfunkgebührenbefreiung>
Entschuldigt, wenn manchem das Geschriebene zu hart vorkommt, aber ich kann dieses ganze für und dagegen nicht mehr hören, bzw. lesen.

Ciao Michael

Was bedeutet: fünf Tage zusätzlich?

Bernd Müller, Wednesday, 14.06.2006, 19:24 (vor 6533 Tagen) @ Michael

Hallo Michael,

ich nehme doch auch den Zusatzurlaub in Anspruch. Auch andere Nachteilausgleiche nehme ich in Anspruch.
Ich bin Testprogrammierer und meine Behinderung macht da kaum Schwierigkeiten.
Ich mache soweiso gerne ehrenamtliche Tätigkeiten, u.a. auch als SB-Vertreter.
Dieses Jahr z.B. gehe ich mit zur Schullandheim (Zeltlager) von meiner Tochter und werde dort Küchen- und Versorgungsdienste leisten. Letztes Jahr wurde Vereinsarbeiten (Räume richten und Umzug.) geleistet. Bei der heutigen Zwangssparmassnahmen ist sowas notwendig. Ausserdem ist sowas für mich auch Urlaub (Abschaltung vom Arbeit, mehr Bewegung, unters Leute,...).
Bin früher auch oft geholfen worden und gebe auch gerne wieder zurück.
Mittlerweile ist die Arbeitsklima so, das manche Kollegen auch für ein paar Tage sowas ähnliches machen.
Natürlich habe ich noch genug Urlaubstage für Freizeiten, wie z.B. Fahrradtour, Meer,...
Ich wollte hier nur einen Vorschlag machen.
Natürlich das es Menschen gibt, für die anstrengend sind und deshalb die Zusatzurlaub nötig haben. Für die habe nicht gemeint. Und für die ist es auch offensichtlicher und verständlicher für die Kollegen.

Ciao Bernd

Was bedeutet: fünf Tage zusätzlich?

traute, Thursday, 15.06.2006, 12:23 (vor 6533 Tagen) @ Bernd Müller

in welcher form der zusatzurlaub genutzt wird, ist völlig unerheblich. ehrenamtliche tätigkeit hat damit nichts zu tun.

ob ich nun das mache oder 5 tage am strand in der sonne liege und einfach vor mich hin döse, ist wohl eine persönliche entscheidung.

es ging in der diskussion darum, diese 5 tage extra zu beanspruchen. dem ist nicht so, da sie per gesetz gegeben sind.

traute

» Hallo Michael,
»
» ich nehme doch auch den Zusatzurlaub in Anspruch. Auch andere
» Nachteilausgleiche nehme ich in Anspruch.
» Ich bin Testprogrammierer und meine Behinderung macht da kaum
» Schwierigkeiten.
» Ich mache soweiso gerne ehrenamtliche Tätigkeiten, u.a. auch als
» SB-Vertreter.
» Dieses Jahr z.B. gehe ich mit zur Schullandheim (Zeltlager) von meiner
» Tochter und werde dort Küchen- und Versorgungsdienste leisten. Letztes
» Jahr wurde Vereinsarbeiten (Räume richten und Umzug.) geleistet. Bei der
» heutigen Zwangssparmassnahmen ist sowas notwendig. Ausserdem ist sowas für
» mich auch Urlaub (Abschaltung vom Arbeit, mehr Bewegung, unters
» Leute,...).
» Bin früher auch oft geholfen worden und gebe auch gerne wieder zurück.
» Mittlerweile ist die Arbeitsklima so, das manche Kollegen auch für ein
» paar Tage sowas ähnliches machen.
» Natürlich habe ich noch genug Urlaubstage für Freizeiten, wie z.B.
» Fahrradtour, Meer,...
» Ich wollte hier nur einen Vorschlag machen.
» Natürlich das es Menschen gibt, für die anstrengend sind und deshalb die
» Zusatzurlaub nötig haben. Für die habe nicht gemeint. Und für die ist es
» auch offensichtlicher und verständlicher für die Kollegen.
»
» Ciao Bernd

Was bedeutet: fünf Tage zusätzlich?

Dana, Friday, 12.01.2007, 09:49 (vor 6322 Tagen) @ Bernd Müller

Lieber Bernd,

wie "edel" von dir. Ich habe dass GEfühl, du rechtfertigst dich mit der ehrenamtlichen arbeit vor deinen kollegen.
die fünf tage stehen dir zu, punkt! du musst nichts ehrenamtliches tun, damit die kollegen nicht so sauer werden!!

denkst du Bundestags/Landtagsabgeordnete bezahlen ihre bahnfahrten bei der deutschen bahn aus eigener Tasche, weil sie es irgendwie ungerecht finden nur weil sie "arme" abgehordnete sind, KOSTENLOS die deutsche bahn zu nutzen>>> (gem. Art 48 Abs. 3 Grundgesetz dürfen sie alle staatlichen verkehrsmittel frei nutzen - egal ob dienstlich oder privat!)

schwerbehinderte werden so oft diskriminiert: z.b bei einstellungen und das bestimmt nicht wegen den 5 Tagen Urlaub! oder bei aufstiegsmöglichkeiten usw. dann sollte man sich freuen und nicht schämen auch mal einen nachteilsausgleich - keine Vorteil - zu nutzen.

habe selbst schon so 'ne dämliche antwort bekommen, du hast es ja gut, du hast fünf tag mehr urlaub - meine einzige antwort: Wir können ja tauschen!

LG dana

Was bedeutet: fünf Tage zusätzlich?

Gerd @, Aurich, Wednesday, 27.12.2006, 10:40 (vor 6338 Tagen) @ Michael

hallo liebe mitmenschen, ...habe kurze frage: wenn zusätzliche freie tage lt. tarifvertrag (z.B. für 4 monate wechselschicht 1 freier tag...) auf den zusatzurlaub für sb angerechnet werden, ist das doch nicht gesetzeskonform- oder>

Was bedeutet: fünf Tage zusätzlich?

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Wednesday, 27.12.2006, 10:43 (vor 6338 Tagen) @ Gerd

» wenn zusätzliche freie tage
» lt. tarifvertrag (z.B. für 4 monate wechselschicht 1 freier tag...) auf
» den zusatzurlaub für sb angerechnet werden, ist das doch nicht
» gesetzeskonform- oder>
Stimmt - dies ist nicht zulässig.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Was bedeutet: fünf Tage zusätzlich?

Gerd @, Aurich, Wednesday, 27.12.2006, 10:49 (vor 6338 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

vielen dank Peter für die schnelle antwort. allen sb mitmenschen dieser welt ein möglichst gesundes und glückliches neues jahr 2007

Was bedeutet: fünf Tage zusätzlich?

Pia, Friday, 02.06.2006, 07:39 (vor 6546 Tagen) @ Katrin

Hallo Katrin/Carsten,

was der Zusatzurlaub für Menschen mit Behinderung betrifft hast Du ja schon wie ich finde gute Erklärungen bekommen. Deinen Aussagen kann ich nicht ganz folgen. Du schreibst, man könne ja nicht auf den Zusatzurlaub verzichten praktizierst aber genau das seit fünf Jahren.

Du siehst den Zusatzurlaub als Vergünstigung, es handelt sich aber um einen Nachteilsausgleich.

Wenn Du nicht behindert bist brauchst Du sicher keinen Nachteilsausgleich in irgenteiner Form in Anspruch nehmen.

Pia

Was bedeutet: fünf Tage zusätzlich?

traute, Friday, 02.06.2006, 08:38 (vor 6546 Tagen) @ Katrin

@ katrin
ich kann auch einiges in deiner argumentation nicht nachvollziehen. der zusatzurlaub ist ein nachteilsausgleich und keine vergünstigung!! schon gar nicht wäre er ein grund zur kündigung. deine angst ist völlig unbegründet. vielleicht überdenkst du das mal>
traute


» Hallo Michael,
»
» natürlich hast Du Recht, für viele behinderte Menschen ist dieser
» Zusatzurlaub wichtig.
» Die Realität sieht nun aber leider einmal so aus, dass das ein Grund für
» den AG ist, solche Leute nicht einzustellen. Und problematisch ist, dass
» man als Schwerbehinderter nicht darauf verzichten kann (was auch
» verständlich ist, weil dann Behinderte durch den AG "gedrückt" würden,
» "freiwillig" darauf zu verzichten :-( ). Andererseits, meine Behinderung
» ist offensichtlich und ich habe nie verschwiegen, dass ich schwerbehindert
» bin. Vom Zusatzurlaub habe ich allerdings in fünf Berufsjahren noch keinen
» Gebrauch gemacht, einfach aus Angst, meinen Job zu verlieren bzw. keinen
» zu bekommen.
» Ich arbeite in Büros, die für gewöhnlich weniger als 20 AN beschäftigen,
» d.h. dort wird überhaupt keine Ausgleichsabgabe bezahlt. Und ich kenne so
» einige AG, die viel lieber diese Abgabe zahlen. Leider.
» Wie ich schon im letzten Beitrag gesagt habe, ist verständlich, dass für
» Schwerbehinderte der Mindesturlaub um fünf Tage erhöht wird. Damit werden
» ihnen 29 Urlaubstage garantiert. Warum muss es dann u.U. noch mehr sein>
» Ich möchte damit nur sagen, dass diese Vergünstigungen leider auch zum
» Nachteil von Schwerbehinderten gereichen, auch wenn sie denkbar gut
» gemeint und nützlich sind. Auch diese Medaille hat zwei Seiten.
» Wer einen AG findet, der das alles akzeptiert, der ist nur zu
» beglückwünschen!
»
» Gruß
» Katrin
»
» P.S. Gibt es eine Fundstelle, der man entnehmen kann, dass die fünf Tage
» tatsächlich zusätzlich zum allgemein in einer Firma üblicherweise
» gewährten Urlaub zu gewähren sind (z.B. Kommentar, Urteil BSG etc.)>

Was bedeutet: fünf Tage zusätzlich?

hackenberger, Friday, 02.06.2006, 08:02 (vor 6546 Tagen) @ Katrin

Hallo,

es ist nicht gerade optimal, wenn Betroffene selbst, also Schwerbehinderte die Ihnen per Gesetz zustehenden nachteilsausgleiche selbst in dieser Art in Frage stellen.

Der Gesetzgeber hatte schon ganz berechtigte Gründe dieses in dieser Form so zu regeln. Also auch diese Nachteilsausgleiche einzuführen/ den Betroffenen hier zu gewähren, auch unabhängig von der Art und Auswirkung der Behinderung.

Es gibt genügend AG und AG- Lobbyisten welche schon seit Jahren immer wieder versuchen hier eine negative Veränderung zu erreichen. Die Verbände, Organisationen und Lobbyisten welche unsere Interessen vertreten konnten diese Vorstöße bisher immer noch entsprechend abwehren.

Daher sollten gerade wir diesen, sich für uns, für unsere Interessen eintretenden Verbände und Organisationen und Lobbyisten, mit einer in dieser Art geführten öffentlichen Diskussion nicht in den Rücken fallen, mag es auch durchaus Sinn haben können sich innerhalb (intern) von entsprechenden Gremien auch mit diesen Themen zu befassen.

Bitte mich nicht falsch verstehen. Es geht mir nur darum uns und unsere Rechte nicht selbst in Frage zu stellen. :-(

Was bedeutet: fünf Tage zusätzlich?

Claudia Jacobs @, Erfurt, Thursday, 11.01.2007, 12:37 (vor 6323 Tagen) @ Katrin

Hallo Katrin,

zugegeben, meine Antwort kommt mehr als spät und ist u.U. für Dich nun nicht mehr relevant. Aber ich bin gerade erst auf Deinen Beitrag gestoßen, als ich hier über die Suchfunktion etwas zum Thema "Nachteilsausgleich" suchte. Ich würde Dir nun gern von meinen Erfahrungen berichten. Ich bin in der SBV eines großen IT-Unternehmens (Tochterunternehmen der IBM) tätig. Bei uns ist es überhaupt kein Thema. Jeder schwerbehinderte Mitarbeiter, der Anspruch auf Zusatzurlaub hat, bekommt diesen auch, zusätzlich zur durchaus großzügigen tarifvertraglichen Urlaubsregelung für alle Mitarbeiter (30 Tage). Nebenbei bemerkt, bei unserer "Mutter", der IBM, gibt es eine Integrationsvereinbarung, die schwerbehinderten Mitarbeitern über die gesetzliche ZU-Regelung hinaus noch einen Tag zusätzlich, also insgesamt 6 Tage ZU, gewährt.

In unserer Schwerbehinderten-Jahresversammlung im letzten Jahr hatten wir eine Diskussionsrunde mit dem Integrationsamt. Da warf auch ein Mitarbeiter die Frage auf, ob er auf seinen gesetzlichen Zusatzurlaub verzichten könnte, weil seine Kollegen die Nase rümpfen, dass er mehr Urlaub hat als sie. Die eindeutige Aussage vom I-Amt war: Als Schwerbehinderter kann man nicht auf einzelne Nachteilsausgleiche, die teilweise fürs Gesetz hart erkämpft wurden, verzichten und ggf. andere Nachteilsausgleiche (z.B. beim Parken oder ÖPNV) in Anspruch nehmen. Gesetz ist Gesetz. Entweder man ist schwerbehindert und hat Anspruch auf die Nachteilsausgleiche oder man verzichtet darauf, indem man nirgendwo seine Behinderung angibt, keinen SB-Ausweis hat und dann aber auf alle solche Leistungen verzichtet. Ein Verzicht auf einzelne Leistungen (aus falscher Rücksichtnahme) geht nicht.

Ich habe vorher auch schon in kleineren Unternehmen gearbeitet, eine Zeitlang sogar in einem 2-Mann-Unternehmen. Selbst da störte man sich nicht an meinem ZU (weil der Arbeitgeber zu meiner Einstellung ja auch Förderungen über Arbeitsamt und I-Amt bekam. Da hätte man auch sagen können, der AG kann nicht einerseits die gesetzlichen Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen und mir andererseits den ZU verwehren).

Letzten Endes kannst Du Deinen ZU ja auch so "verkaufen", wenn Du nur mal ein-zwei einzelne Tage nimmst, dass Du dann behinderungsbedingte Wege erledigst (Arzt, Physiotherapie oder so) und dafür extra diese Tage nimmst, um nicht anderweitig auszufallen.

Viele Grüße
Claudia

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