Räumlichkeiten (Gesamt-Konzern-SBV)

Hilde, Friday, 14.12.2018, 11:56 (vor 1960 Tagen)

Hallo, ich bin GSBV in einem Unternehmen mit 83 Niederlassungen, davon haben 44 Niederlassungen keine örtliche SBV. In meiner Niederlassung habe ich ein Büro von 18 qm und dort sitzt mit mir meine Sekretärin als Halbtagskraft.
Nun habe ich große Probleme wenn ich vertrauliche Gespräche, vor Ort wie aber auch am Telefon zu führen. Der Datenschutz aber auch das SBG 9 erlaubt es mir nicht, dass durch mich dritte erfahren, welche z.B. Erkrankungen vorliegen, außer ich habe das Einverständnis des SB. Ich habe einen Antrag an meinen Arbeitgeber vor Ort (Niederlassung) gestellt mit der Bitte, für mich zwei Büroräume zur Verfügung zu stellen. Dieses wurde aus Raummangel abgelehnt und mit der Aussage ich könnte jederzeit Besprechungsräume mit vorherigen Anmeldung und Absprache nutzen. Wenn ich das so machen würde, bekommt der AG und andere Mitarbeiter mit, mit wem ich spreche und wer mich kontaktiert. Das heißt für mich und für die Betroffenen, man wird mich nicht mehr kontaktieren. Da die Besprechungsräume bei uns im Intranet zu sehen sind, es ist ein Buchungssystem, und somit jeder weiss wer, wann ich aufgesucht werde.
Nun meine Frage: Gibt es einen Anspruch auf zwei Räume? oder muss ich das hinnehmen?
Gruß Hilde

Räumlichkeiten

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 14.12.2018, 12:04 (vor 1960 Tagen) @ Hilde

Hallo,

was bedeutet "meine Sekretärin"?
Handelt es sich um die Sekretärin der GSBV ?

--
&Tschüß

Wolfgang

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mietze_katz, Oberbayern, Monday, 17.12.2018, 08:16 (vor 1957 Tagen) @ Hilde

Hallo,

ich sehe als möglichen Ansprechpartner auch den für Deinen Betrieb zuständigen Datenschutzbeauftragten.
Auch wenn die Arbeitnehmervertretungen datenschutzrechtlich "selbstständig" sind, wird die Situation dem betrieblichen Datenschutzbeauftragten absolut missfallen.

VG

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ussibier, Magdeburg, Wednesday, 03.04.2019, 18:54 (vor 1850 Tagen) @ mietze_katz

Hallo, da ich keinen neuen Thread aufmachen möchte, hänge ich mich hier mal ran. Ich bin SBV, 2 Tage teilfreigestellt und verantwortlich für ca. 110 Menschen. Mein Geschäftsführer hat mir einen Raum zugesichert. Der wird aktuell umgebaut und renoviert. Seit gestern steht der Raum ohne Angabe von Gründen der SBV nicht mehr zur Verfügung. Der Geschäftsführer verweist auf den 179 Abs. 9, sowie auf ein Urteil des LAG Schleswig-Holstein von 2017, welche den 179 bestätigen. Die Räume des BR sollen mitbenutzt werden. Mehr Diskussionsbedarf habe er nicht.
Der BR allerdings hat 4 Büros. Diese sind durch voll freigestellte Mitarbeiter immer belegt. Die SBV vor mir war SBV und BR in Personalunion, also war das damals kein Problem.
Mir wurde ein Büro am Haupteingang (eines Krankenhauses mit 1850 Mitarbeitern und 800 Patienten) vorgeschlagen. Dieses ist auch nicht immer allein nutzbar. Dort sind Patientendaten einsehbar und es hat eine Milchglastür.
Ich habe heute Hilfe beim Integrationsamt angefragt. Da ich keine Möglichkeit habe mein Mandat auszuführen.
Gibt es Kommentare oder Rechtssprechung die dem 179ziger entgegenstehen ? Habt Ihr Ideen? Danke

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sbv-nl-west, NRW, Thursday, 04.04.2019, 09:04 (vor 1849 Tagen) @ ussibier

Hallo Ussibier,

wenn ich es richtig verstehe, nutzt der BR die Räume zu 100% selbst? Dann würde ich zusammen mit deinem BR, wie folgt argumentieren:

Sind die Räume des BR für die gleichzeitige Amtsführung der SBV ungeeignet, etwa weil dort die notwendigerweise vertraulichen Gespräche nicht geführt werden können, müssen ihr andere Räume einschließlich der entsprechenden Büroeinrichtung und -Ausstattung zur Verfügung gestellt werden (GK-SGB IX / Schimanski Rdnr. 216).

Auch die SBV muss handlungsfähig sein, genauso wie der BR und das kann in einem nur zeitweise überlassenen Büro, bei 110 zu vertretenden Menschen mit Behinderung schwer möglich sein.

--
Liebe Grüße

sbv-nl-west

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Hotte, Stuttgart, Thursday, 04.04.2019, 21:34 (vor 1849 Tagen) @ ussibier

Hey,

Hallo, da ich keinen neuen Thread aufmachen möchte, hänge ich mich hier mal ran. Ich bin SBV, 2 Tage
teilfreigestellt und verantwortlich für ca. 110 Menschen. ...

Wolltest du keine Vollfreistellung?
Du kannst den GF ja mal im nächsten Gespräch darauf hinweisen, das du dann auch den § 179(4) SGB IX (Vollfreistellung) in Anspruch nehmen würdest.
VG
Hotte

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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."

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ussibier, Magdeburg, Thursday, 04.04.2019, 21:39 (vor 1849 Tagen) @ Hotte

vielen Dank für die Infos. Gibt es diesen Kommentar von Schimanski im Netz als link ? Also im original Wortlaut ?
Das Problem ist, dass unser Geschäftsführer weder den BR noch die SBV, auch seine 1800 Beschäftigten nicht ernst nimmt. Sowas habe ich noch nie erlebt.
Meine Arbeit im Krankenhaus als Sozialpädagoge mache ich gern. Daher würde ich so lang wie möglich versuchen, es bei einer Teilfreistellung zu belassen. Lg

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