Renteeintritt und Mitnahme der Tage (Zusatzurlaub)

Thomas Beck, Tuesday, 15.01.2019, 07:29 (vor 1934 Tagen)

Guten Morgen,

meine Kollegin geht im April in ihre Rente. erhält sie die vollen 5 Tage als nachteilsausgleich oder wird dieser Anteilig berechnet?
Wo würde ich darüber etwas finden?

MfG

Thomas

Renteeintritt und Mitnahme der Tage

ingo, Bremen, Tuesday, 15.01.2019, 08:02 (vor 1934 Tagen) @ Thomas Beck

Bemessung des Zusatzurlaubs

Verteilt sich die regelmäßige Arbeitszeit des vollzeitbeschäftigten schwerbehinderten Arbeitnehmers auf mehr oder weniger als 5 Arbeitstage in der Woche, erhöht oder vermindert sich der Zusatzurlaub entsprechend. Arbeitet er z.B. an 4 Tagen in der Woche, stehen ihm auch nur 4 Tage Zusatzurlaub zu. Verteilt sich die Wochenarbeitszeit auf z.B. 6 Tage, beträgt der Zusatzurlaub ebenfalls 6 Tage. Auch bei Teilzeitarbeit von schwerbehinderten Arbeitnehmern ist die Verteilung ihrer Arbeitszeit auf die Wochentage maßgeblich (z.B. 3 Arbeitstage pro Arbeitswoche = 3 Tage Zusatzurlaub). Die Urlaubsdauer ist aber stets auf eine Arbeitswoche begrenzt.
Der Anspruch 5 Tage wird durch 12 geteilt mal 3 Monate = 1,25 Tage
Nun kommt es auf den Arbeitgeber an ob er aufrundet oder nur 1 Tag Zusatzurlaub gibt.

Renteeintritt und Mitnahme der Tage

Thomas Beck, Tuesday, 15.01.2019, 08:15 (vor 1934 Tagen) @ ingo

Danke für die info Ingo. Kann ich das irgendwo auch nachlesen?

MfG

Renteeintritt und Mitnahme der Tage

gunnar, Tuesday, 15.01.2019, 08:31 (vor 1934 Tagen) @ Thomas Beck

Schau doch unter A-Z bei "Z" wue Zusatzurlaub.

--
MfG
Gunnar

Renteeintritt und Mitnahme der Tage

ingo, Bremen, Tuesday, 15.01.2019, 08:32 (vor 1934 Tagen) @ Thomas Beck

Ja hier auf der Seite unter A - Z " Zusatzurlaub!
einen schönen Tag noch, gern geschehen Thomas

Gruß Ingo

Renteeintritt und Mitnahme der Tage

ingo, Bremen, Tuesday, 15.01.2019, 08:34 (vor 1934 Tagen) @ ingo

Gunnar , danke du warst schneller ich hatte gerade ein Telefonanruf!

Renteeintritt und Mitnahme der Tage

Monica99, Tuesday, 15.01.2019, 09:53 (vor 1934 Tagen) @ ingo

Hallo Ingo,

was hat deine Antwort mit der Frage zu tun? Denn es geht hier nicht um Teilzeit usw. sondern um das Ausscheiden aus der Arbeit, also beenden der Berufstätigkeit.

--
mfg Monica

Renteeintritt und Mitnahme der Tage

ingo, Bremen, Tuesday, 15.01.2019, 11:06 (vor 1933 Tagen) @ Monica99

Hallo Monica,

also ich wollte nur alle Möglichkeiten die im Nachgang hier aufgezählt werden benannt haben, 5 Tage Woche oder Teilzeit oder Vollzeit.

Generell wird die Anzahl der gültigen Tage - in der Regel 5 - durch 12 geteilt mal Arbeitsmonate- ist das für dich so verständlich?

Gruß Ingo

Renteeintritt und Mitnahme der Tage

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 15.01.2019, 11:41 (vor 1933 Tagen) @ ingo

Hallo Ingo,

Deine Erläuterung ändert nichts daran, daß Deine Aussagen zur Zwölftelung leider in wesentlichen Punkten falsch sind.

Für den Zusatzurlaub für Schwerbehinderte als Sonderform des gesetzlichen Urlaubs gilt in vollem Umfang das BUrlG.

< also ich wollte nur alle Möglichkeiten die im Nachgang hier aufgezählt werden benannt haben, 5 Tage Woche oder Teilzeit oder Vollzeit.
Bei Bruchteilen von weniger als 0,5 hat der AG nicht die Wahl, diese "wegfallen" zu lassen. Eine Abrundung ist unzulässig.
Vielmehr sind diese Bruchteile "in der konkret errechneten Summe zu erfüllen oder abzugelten" (ErfK, Gallner, § 5 BUrlG, Rn 21, BAG vom 26.1.1989).


Generell wird die Anzahl der gültigen Tage - in der Regel 5 - durch 12 geteilt mal Arbeitsmonate- ist das für dich so verständlich?

Auch das ist so pauschal falsch. Für die Kürzung eines vollen Urlaubsanspruchs wegen unterjähriger Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind auch beim Schwerbehindertenurlaub die Regelungen des § 5 Abs. 1 Buchstabe c) anzuwenden. Eine Kürzung ist auch bei Renteneintritt nur dann zulässig, wenn das Arbeitsverhältnis vor dem 01.07. endet.

Gruß Ingo

&Tschüß
Wolfgang

--
&Tschüß

Wolfgang

Renteeintritt und Mitnahme der Tage

ingo, Bremen, Tuesday, 15.01.2019, 13:20 (vor 1933 Tagen) @ albarracin

Hallo Wolfgang,
bitte lest doch die Frage, danach die Beantwortung auf A-Z auf dieser Seite Hinweis.
Danach kam Monica99 mit ihren Ansprüchen genau zu sein,
Auch hier sollte der Hinweis des Fragestellers gelesen werden.
Je genauer die Frage gestellt wird desto genauer kann es beantwortet werden.
Ich habe nur Möglichkeiten aufgezählt, die zutreffen können, ich weiß nicht was hier zutrifft.
Nach dem Verweis auf A-Z Zusatzurlaub konnte sich Thomas doch seine passende Antwort errechnen.
Hier werden alle Fälle aufgeführt.
Ich habe auch nur einen Absatz kopiert um die Teilung durch 12 Monate zu zeigen! der Rest ergibt sich beim Lesen des gesamten Abschnittes "Zusatzurlaub" A-Z.

Die Kürzung findest doch statt! Renteneintritt 01.04.2019!

Gruß Ingo

Renteeintritt und Mitnahme der Tage

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 15.01.2019, 14:16 (vor 1933 Tagen) @ ingo

Hallo Ingo,

ich habe die Frage gelesen und auch die Antworten.

und Du hast nunmal das hier geantwortet:

Der Anspruch 5 Tage wird durch 12 geteilt mal 3 Monate = 1,25 Tage
Nun kommt es auf den Arbeitgeber an ob er aufrundet oder nur 1 Tag Zusatzurlaub gibt.

Und das ist rechtlich falsch, da der AG auf keinen Fall nur 1 Tag Zusatzurlaub geben darf, sondern auch die verbleibenden 0,25 rechtlich zwingend gewähren oder vergüten muß.

Ebenso war Deine Aussage zur Zwölftelung zu pauschal, da es bei Ausscheiden (auch wg. Rente) nach dem 30.06. ebenfalls rechtlich zwingend keine Zwölftelung gibt.

--
&Tschüß

Wolfgang

Renteeintritt und Mitnahme der Tage

ingo, Bremen, Wednesday, 16.01.2019, 09:20 (vor 1933 Tagen) @ albarracin

Hallo Wolfgang,

[i]Guten Morgen,

meine Kollegin geht im April in ihre Rente. erhält sie die vollen 5 Tage als nachteilsausgleich oder wird dieser Anteilig berechnet?
Wo würde ich darüber etwas finden?

MfG

Thomas[/i]

Dies war die Frage "Antwort : Nein!
In A-Z hier unter Zusatzurlaub!

Nun vor dem 01.07.2019 Ausscheiden, also Kürzung!
Das die 1,25 Tage gewährt werden müssen ist unzweifelhaft,
nur der AG darf für den Kollegen auch 2 Tage Zusatzurlaub geben und somit die 1,25 Tage abgelten!!!!!
Es kommt beim Urlaub immer auf die Arbeitswoche an, und ich wollte nicht alles in das Feld kopieren von A-Z darum der Hinweis im Anschluss auf die A-Z Suche.

Ich und wir alle versuchen immer die Frage so zu interpretieren wie wir sie gerade verstehen wollen.
Deshalb ja auch der Hinweis : Je genauer die Frage desto besser die Antwort!
Eine genaue Beantwortung ist nur beim vorliegen aller Daten möglich, Ich wollte nur einen Tipp geben wo der Fragende mehr Infos zu dem Thema bekommt, dies dachte ich getan zu haben. Dies ist von Monica99 direkt angegangen worden, woher weiß Sie das die Kollegin nicht Teilzeit oder eine 6 Tage Woche hat?
Ich konnte es nicht heraus lesen!

Ich finde es gut wen Thomas durch lesen der Infos die richtigen Möglichkeiten gefunden hat und der Kollegin helfen konnte, nur dies kann nur der Fragesteller beantworten nicht wir!

Ich wünsche euch allen auch weiterhin viel Erfolg bei unserer Arbeit als SBV

Einen schönen Arbeitstag wünsche ich

Ingo
P.S.: Bitte so stehen lassen außer Thomas der Fragende möchte etwas sagen!!!

Renteeintritt und Mitnahme der Tage

Hotte, Stuttgart, Tuesday, 15.01.2019, 17:18 (vor 1933 Tagen) @ Thomas Beck

Guten Morgen,

meine Kollegin geht im April in ihre Rente. erhält sie die vollen 5 Tage als nachteilsausgleich oder wird dieser Anteilig berechnet?
Wo würde ich darüber etwas finden?

MfG

Thomas

Hallo Thomas,
schau mal hier:

https://www.komsem.de/a-z/zusatzurlaub/

Dort wird auch als Beispiel aufgegührt, wenn jemand zum 31.3. ausscheidet
VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."

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