Onlinebewerbungsverfahren (Einstellung)

Holz_116, Thursday, 17.01.2019, 07:44 (vor 1926 Tagen)

Hallo zusammen,

mir stellen sich momentan mehrere Fragen zu unserem Onlinebewerbungsverfahren bzw. generell zu dem Verfahren.

Mein AG hat ein Onlinebewerbungsverfahren installiert, in diesem kann man ankreuzen ob man eine Schwerbehinderung hat oder nicht.
Wie verhält es sich, wenn ein Bewerber dies nicht ankreuzt aber an exponierter Stelle im Anschreiben oder Lebenslauf diese angibt?
Die Personalabteilung steht auf dem Standpunkt, das was in die Onlinemaske eingegeben wurde zählt für uns, wir schauen uns die anhängenden Dokumente nicht an.
Ich persönlich halte dies nicht AGG sicher und warte dass in so einem Fall mal ein Bewerber klagt.

Desweiteren stellt sich mir die Frage, in wie weit werde ich als SBV einbezogen. Hatte jetzt mehrere Verfahren, in denen ich von den Vorgesetzten der Stelle nicht involviert wurde.
Gerade in so Fällen, wenn ein Bewerber offensichtlich ungeeignet ist, sollte doch zumindest die SBV kontaktiert werden(?) warum man sich gegen diesen Bewerber entschieden hat.

Onlinebewerbungsverfahren

garda, Berlin, Thursday, 17.01.2019, 08:37 (vor 1926 Tagen) @ Holz_116

Mein AG hat ein Onlinebewerbungsverfahren installiert, in diesem kann man ankreuzen ob man eine Schwerbehinderung hat oder nicht.
Wie verhält es sich, wenn ein Bewerber dies nicht ankreuzt aber an exponierter Stelle im Anschreiben oder Lebenslauf diese angibt?
Die Personalabteilung steht auf dem Standpunkt, das was in die Onlinemaske eingegeben wurde zählt für uns, wir schauen uns die anhängenden Dokumente nicht an.
Ich persönlich halte dies nicht AGG sicher und warte dass in so einem Fall mal ein Bewerber klagt.

Hallo,

diese Ansicht werden sie sicherlich so lange vertreten, bis sie das erste AGG-Verfahren verloren haben. Wenn sie sich anliegende Unterlagen nicht ansehen, warum nehmen sie die dann an? Wird sicherlich spannend was ein Gericht dazu sagt.

Desweiteren stellt sich mir die Frage, in wie weit werde ich als SBV einbezogen. Hatte jetzt mehrere Verfahren, in denen ich von den Vorgesetzten der Stelle nicht involviert wurde.

Waren SB-Bewerber dabei? Ist die Prüfung gelaufen ob Jobs mit SB besetzt werden können?

Gerade in so Fällen, wenn ein Bewerber offensichtlich ungeeignet ist, sollte doch zumindest die SBV kontaktiert werden(?) warum man sich gegen diesen Bewerber entschieden hat.

Ganz ehrlich: wie kommst du darauf? Offensichtliche Nicht-Eignung kann der Arbeitgeber sicherlich selbst feststellen, er trägt ja auch das Risiko eines AGG-Verfahrens. ;-)

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael

Onlinebewerbungsverfahren

Hendrik1, Niedersachsen, Thursday, 17.01.2019, 09:04 (vor 1926 Tagen) @ garda

Moin Moin Garda,

der Arbeitgeber muss sich unverzüglich bei der SBV melden, wenn Bewerbungen Schwerbehinderter eingegangen sind, d.h. auch wenn diese offensichtlich ungeeignet sind. Bei einer rechtlichen Prüfung und Mitteilung an den Arbeitgeber wäre ich vorsichtig. 1. Muss es dazu auch eine Arbeitgeberbeauftragte für Schwerbehinderte geben, 2. kann es sonst sein, dass, wenn sich die Schwerbehinderten einklagen, zum einen bei diesen ein komisches Bild von der Schwerbehindertenvertretung entsteht und zum anderen, wenn die Schwerbehinderten den Prozess gewinnen, der Arbeitgeber von der SBV wissen wollen wird, wie sie zu der anderslautenden Einschätzung kam.

Liebe Grüße

Hendrik

Onlinebewerbungsverfahren

Holz_116, Friday, 18.01.2019, 07:10 (vor 1925 Tagen) @ Hendrik1

Moin Moin Garda,

der Arbeitgeber muss sich unverzüglich bei der SBV melden, wenn Bewerbungen Schwerbehinderter eingegangen sind, d.h. auch wenn diese offensichtlich ungeeignet sind.

-> genau um diese Meldung geht es mir. auch wenn ich volles Leserecht (wie die BR-Mitglieder) habe.

Bei einer rechtlichen Prüfung und Mitteilung an den Arbeitgeber wäre ich vorsichtig. 1. Muss es dazu auch eine Arbeitgeberbeauftragte für Schwerbehinderte geben, 2. kann es sonst sein, dass, wenn sich die Schwerbehinderten einklagen, zum einen bei diesen ein komisches Bild von der Schwerbehindertenvertretung entsteht und zum anderen, wenn die Schwerbehinderten den Prozess gewinnen, der Arbeitgeber von der SBV wissen wollen wird, wie sie zu der anderslautenden Einschätzung kam.

-> es geht mir, ist es nach vollziehbar, das jemand evtl nicht eingeladen wird oder breche ich nochmal mehrere Lanzen für den Bewerber, dass dieser doch noch eingeladen wird.

Onlinebewerbungsverfahren

Siefermann, Thursday, 17.01.2019, 09:31 (vor 1926 Tagen) @ Holz_116

Guten Morgen,

bei uns (Öffentlicher Dienst, Ba.-Wü.) wird ein Online-Bewerbungsverfahren angewandt. Hier ist die Möglichkeit vorgesehen, den Punkt "Schwerbehinderung" anzukreuzen. Was mich wundert, dass Dein AG keine Unterlagen sehen möchte. Unterlagen (Lebenslauf, Anschreiben, Zeugnisse) werden bei uns im Online-Portal als pdf-Anlagen zwingend angefordert. Grundsätzlich sind die Unterlagen ja auch von gewisser Bedeutung, wenn es nachher um die Frage der Eingruppierung und somit ggf. um gutes Geld geht.

Die als pdf eingereichten Unterlagen werden vom zuständigen Personaler dann nochmals händisch geprüft. Sollte sich hierbei herausstellen, dass im Anschreiben eine Schwerbehinderung/Gleichstellung angegeben wurde - die aus welchen Gründen auch immer im Online-Portal nicht erfasst wurde - dann korrigiert der zuständige Mitarbeiter beim Personalamt dies "händisch" im System. Sobald"Schwerbehinderung/Gleichstellung" angekreuzt wurde, generiert das entsprechende Programm (bei uns PERSIS) automatisch eine Mitteilung an mich, dass im Stellenverfahren Bewerbungen schwerbhinderter bzw. gleichgestellter Personen vorliegen.

Ich bekomme dann die eingereichten Unterlagen im Online-Umlauf zur Einsicht und kann meine Einschätzung im System vermerken.

Sollte ich der Auffassung sein, dass ein SB-Bewerber zum Gespräch eingeladen werden muss (sofern er nicht eh schon berücksichtigt wurde),, schreibe ich eine Mail an den zuständigen Personalrat sowie den Personalsachbearbeiter und dann läuft es. Wir hatten so einen Fall vor kurzem, als eine Stelle in der EDV-Abteilung ausgeschrieben wurde und sich ein Kollege beworben hatte, der bisher bei einem großen Software-Unternehmen in der Anwenderbetreuung beschäftigt war. P-Amt wollte ihn nicht einladen (keine Ausbildung im öffentlichen Dienst) - nach einem entsprechenden Hinweis wurde der Bewerber dann aber zum Vorstellungsgespräch mit dazu gebeten.

Onlinebewerbungsverfahren

Holz_116, Friday, 18.01.2019, 07:15 (vor 1925 Tagen) @ Siefermann

Guten Morgen,

bei uns (Öffentlicher Dienst, Ba.-Wü.) wird ein Online-Bewerbungsverfahren angewandt. Hier ist die Möglichkeit vorgesehen, den Punkt "Schwerbehinderung" anzukreuzen. Was mich wundert, dass Dein AG keine Unterlagen sehen möchte. Unterlagen (Lebenslauf, Anschreiben, Zeugnisse) werden bei uns im Online-Portal als pdf-Anlagen zwingend angefordert. Grundsätzlich sind die Unterlagen ja auch von gewisser Bedeutung, wenn es nachher um die Frage der Eingruppierung und somit ggf. um gutes Geld geht.
Die als pdf eingereichten Unterlagen werden vom zuständigen Personaler dann nochmals händisch geprüft. Sollte sich hierbei herausstellen, dass im Anschreiben eine Schwerbehinderung/Gleichstellung angegeben wurde - die aus welchen Gründen auch immer im Online-Portal nicht erfasst wurde - dann korrigiert der zuständige Mitarbeiter beim Personalamt dies "händisch" im System. Sobald"Schwerbehinderung/Gleichstellung" angekreuzt wurde, generiert das entsprechende Programm (bei uns PERSIS) automatisch eine Mitteilung an mich, dass im Stellenverfahren Bewerbungen schwerbhinderter bzw. gleichgestellter Personen vorliegen.

-> die Unterlagen werden schon benötigt, nur die Personaler prüfen das nicht noch einmal.
Der Vorgesetze liest sich die Unterlagen durch, ob diese aber mit Schwerbehinderung und Beteiligung der SBV sich auskennen, bezweifle ich.


Ich bekomme dann die eingereichten Unterlagen im Online-Umlauf zur Einsicht und kann meine Einschätzung im System vermerken.

Sollte ich der Auffassung sein, dass ein SB-Bewerber zum Gespräch eingeladen werden muss (sofern er nicht eh schon berücksichtigt wurde),, schreibe ich eine Mail an den zuständigen Personalrat sowie den Personalsachbearbeiter und dann läuft es. Wir hatten so einen Fall vor kurzem, als eine Stelle in der EDV-Abteilung ausgeschrieben wurde und sich ein Kollege beworben hatte, der bisher bei einem großen Software-Unternehmen in der Anwenderbetreuung beschäftigt war. P-Amt wollte ihn nicht einladen (keine Ausbildung im öffentlichen Dienst) - nach einem entsprechenden Hinweis wurde der Bewerber dann aber zum Vorstellungsgespräch mit dazu gebeten.

-> da ich volles Leserecht, wie die Mitglieder des BR`s habe kann ich jederzeit reinschauen.

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