Unterlagen im Bewerberverfahren (Einstellung)

Avd212, Monday, 21.01.2019, 21:59 (vor 1927 Tagen)

Hallo Mitsteiter,

ich habe zu einem Bewerberverfahren eine besondere Frage, bei der ich noch nichts verwertbares im Netz gefunden haben.
Ich arbeite im öffentlichen Dienst und wir führen einstufige Stellenbesetzungsverfahren mit Hilfe von strukturierten Interviews durch. Dabei bekommt jeder Bewerber die gleichen Fragen gestellt, womit dann gewährleistet werden soll, dass alle gleich behandelt und bewertet werden. Meine Aufgabe in einem solchen Verfahren ist, außer die Fragen der Bewerber zum Thema SB zu beantworten, zu beobachten ob alle Bewerber gleich behandelt wurden und die Bewertung fair ist.
Wie soll ich das aber feststellen, wenn ich keine qualifizierten Unterlagen wie die Bewerter bekomme, sondern nur einen Zettel wo die Fragen und Antworten drauf stehen und einen leeren Block zum Mitschreiben. Die Unterlagen der Bewerter sind für jeden Bewerber strukturiert aufgearbeitet, so dass für jede Frage genügend Platz zum mitschreiben ist und auch die Beobachtungen zu den Softskills geordnet eingetragen werden können.
Diese Unterlagen sind super geeignet um nachvollziehen zu können, was wer geantwortet hat und wer der beste Bewerber ist.
Als Beobachter kann man zwar auch mitschreiben, aber wenn ein Verfahren mehr als 5-6 Bewerber hat, verliert man den Überblick und kann bei der Auswahlentscheidung kaum noch argumentieren warum der sbM gleich oder besser war als ein anderer Bewerber.
Gibt es irgendwo ein Urteil oder Kommentaredie ich übersehen habe, aus denen hervorgeht, dass mir die gleichen Unterlagen zum Mitschreiben zur Verfügung gestellt werden müssen wie auch den Bewertern.

Sollte etwas unklar an meine Fragestellung sein, dann bitte nachfragen.

viele Grüße Andrea

Unterlagen im Bewerberverfahren

Tanja, Hessen, Tuesday, 22.01.2019, 06:32 (vor 1927 Tagen) @ Avd212

Guten Morgen,

eigentlich sollten Sie die Unterlagen auch bekommen. Wir als SBV bekommen ja auch die Bewerbungen vorgelegt.
Wir handhaben es so. Sie müssen im Anschluss ja auch eine fundierte Stellungnahme schreiben können.

Viele Grüße

Unterlagen im Bewerberverfahren

Avd212, Tuesday, 22.01.2019, 12:30 (vor 1927 Tagen) @ Tanja

Vielen Danke Tanja, aber
es geht nicht um die Bewerberunterlagen, diese werden uns problemlos zur Verfügung gestellt. Es geht um die Unterlagen um strukturierte Mitschriften machen zu können, so wie die Bewerter aus dem Fachbereich.

Unterlagen im Bewerberverfahren

Cebulon, Tuesday, 22.01.2019, 14:35 (vor 1927 Tagen) @ Avd212

Als Beobachter kann man zwar auch mitschreiben, aber wenn ein Verfahren mehr als 5-6 Bewerber hat, verliert man den Überblick und kann bei der Auswahlentscheidung kaum noch argumentieren warum der sbM gleich oder besser war als ein anderer Bewerber.

Hallo Andrea, das würde ich monieren, weil so keine vergleichende Stellungnahme der SBV möglich ist. Das muss aber möglich sein (steht in jedem Standardkommentar). Sonst könnte man sich die Teilnahme als SBV besser sparen. Das wäre pro forma bzw. sinn- und zweckfrei, letztlich ähnlich, als würde eine SBV zum Beispiel nur an Vorstellungsgesprächen sbM teilnehmen. Sollte eigentlich jeder Personaler kapieren.

Diese Unterlagen sind super geeignet um nachvollziehen zu können, was wer geantwortet hat und wer der beste Bewerber ist.

Hast Du die Unterlagen eingefordert und wurde Dir das denn verweigert? Begründung? Bleib am Ball und berichte, ob abgeblockt wird und vor allem ggf. mit welcher Begründung. Ist legitime Forderung!

Gruß,
Cebulon

Unterlagen im Bewerberverfahren

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 22.01.2019, 16:36 (vor 1927 Tagen) @ Avd212

Hallo,

die Einsicht in die Bewerberunterlagen durch die SBV ist doch in § 178 Abs. 2 Satz 4 geregelt. Dabei sind alle Unterlagen vorzulegen, auf die sich der AG bei seiner Entscheidung stützt.
Dabei bedeutet "Einsichtnahme", daß Dir ausreichend Gelegenheit gegeben wird, alle Unterlagen vergleichend betrachten zu können - auch diejenigen der nichtbehinderten Bewerber (Düwell in LPK-SGB IX, § 164 Rn 150, § 178 Rn 45).

--
&Tschüß

Wolfgang

Unterlagen im Bewerberverfahren

Hotte, Stuttgart, Tuesday, 22.01.2019, 17:29 (vor 1927 Tagen) @ Avd212

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Diese Unterlagen sind super geeignet um nachvollziehen zu können, was wer geantwortet hat und wer der beste Bewerber ist.
Als Beobachter kann man zwar auch mitschreiben, aber wenn ein Verfahren mehr als 5-6 Bewerber hat, verliert man den Überblick und kann bei der Auswahlentscheidung kaum noch argumentieren warum der sbM gleich oder besser war als ein anderer Bewerber.
Gibt es irgendwo ein Urteil oder Kommentaredie ich übersehen habe, aus denen hervorgeht, dass mir die gleichen Unterlagen zum Mitschreiben zur Verfügung gestellt werden müssen wie auch den Bewertern.

Sollte etwas unklar an meine Fragestellung sein, dann bitte nachfragen.

viele Grüße Andrea

Hey,
der AG ist verpflichtet dir alle Bewerberunterlagen zur Verfügung zu stellen. Dies scheint ja der Fall zu sein. Nach meiner Ansicht ist er aber nicht verpflichtet irgendwelche "Hilfsmittel", die eventuell von der PersAbtl.zur Beurteilung der Bewerbergespräche erarbeitet wurden, dir auch zu geben.
Aber was hindert dich daran höflich nachzufragen ob man dir die nicht auch geben könnte. Fragen kostet doch nichts. Wenn du den Aufbau der "Hilfsmittel" kennst, kannst du sie dir doch auch selber anfertigen, oder?
VG
Hotte

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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."

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