EInstellung Leiharbeiter (Einstellung)

Sven.SBV, Wednesday, 23.01.2019, 00:49 (vor 1927 Tagen)

Hallo, da ich sehr neu im Amt bin hab ich gleich mal ne Frage,
der BR will morgen beschließen dass ein Leiharbeiter einen Vertrag bei uns bekommt,
da wir die 5 % sbM nicht erfüllen gilt ja die Prüfpflicht, kann ich als SBV die Einstellung abwenden und verlangen dass der Agentur für Arbeit die Stelle zur Prüfung weitergeleitet wird um ggf. eine sbM einzustellen?

danke für die Antworten Sven

EInstellung Leiharbeiter

WoBi, Thursday, 24.01.2019, 21:43 (vor 1925 Tagen) @ Sven.SBV

Hallo Sven.SBV,

soll der Leiharbeiter temporär als "Leiharbeiter" im Betrieb tätig werden oder soll der Leiharbeiter auf eine ausgeschriebene Stelle als Mitarbeiter eingestellt werden?

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Gruß
Wolfgang

EInstellung Leiharbeiter

Sven.SBV, Friday, 25.01.2019, 17:48 (vor 1924 Tagen) @ WoBi

Hallo, der Leiharbeiter arbeitet schon bei uns und wird nun übernommen. Besten dank

EInstellung Leiharbeiter

WoBi, Friday, 25.01.2019, 22:26 (vor 1924 Tagen) @ Sven.SBV

Hallo Sven.SBV,

hier gelten die Regelungen, wie bei einer externen Stellenausschreibung nach § 164 Abs. 1 SGB IX,, also einschließlich der Verpflichtung zur Vorprüfung und Unterrichtung der Agentur für Arbeit. Es handelt sich um eine externe Einstellung. Durch eine fehlende externe Ausschreibung, Nichtunterrichtung der Agentur für Arbeit oder das Unterlassen der Vorprüfung werden schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen im Sinne § 164 Abs. 2 SGB IX benachteiligt.

§ 164 Abs. 1 SGB IX ist auch bei einer Besetzung mit einem Leiharbeitnehmer zu beachten.

In meiner Rolle als Gewerkschaftler bin ich über den "Klebeeffekt" erfreut. Ist doch schön, wenn ein Leiharbeiter den Arbeitgeber so sehr von sich überzeugen konnte, dass er bei ihm nunmehr fest angestellt wird.
Steigerung aus SBV-Sicht: Ein schwerbehinderter Leiharbeitnehmer wird eingestellt. Auch dafür kann die Vorprüfung verwendet werden.

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Gruß
Wolfgang

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