Ende der Amtszeit der SVP (Wahlen)

Fröti, Nürnberg, Tuesday, 06.06.2006, 11:32 (vor 6544 Tagen)

Liebe Mitstreiter,
ich wende mich Heute zum ersten mal in diesen Forum an Euch mit einer Frage und hoffe auf eine ausagekräftige Antwort.

zur Situation:
Im Jahr 2002 wurde in unseren Unternehmen zwei Wahlbetriebe zusammengelegt.
Aufgrund des Zuordnungstarifvertrages musste im Juni 2002 eine neue Schwerbehindertenvertretung gewählt werden.

Nun meine Frage
Wann endet die Amtszeit der SVP, wenn am 11.- 12. Oktober 2006 bei uns neu gewählt wird>

mit besten Dank im voraus

--
m.f.G.
Andreas

Ende der Amtszeit der SVP

hackenberger, Wednesday, 07.06.2006, 14:24 (vor 6543 Tagen) @ Fröti

Auszug aus dem Kommentar von Knittel (siehe auch Startseite)

Die Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung beträgt vier Jahre. Sie beginnt mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses und endet nach Ablauf von vier Jahren. Ist zur Zeit der Wahl noch eine Schwerbehindertenvertretung im Amt, beginnt die Amtszeit mit dem Ablauf der Amtsperiode der vorhergehenden Schwerbehindertenvertretung. Das Amt endet nach Ablauf der Amtszeit selbst dann, wenn keine neue Schwerbehindertenvertretung gewählt ist

Also wann wurde 2002 gewählt (Datum)> Dann 4 Jahre später!

Ende der Amtszeit der SVP

Pia, Wednesday, 07.06.2006, 15:24 (vor 6543 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

bist Du sicher> Nach meinem Kenntnisstand müssten sie dieses Jahr neu wählen da die letzte Wahl mehr als ein Jahr zurückliegt. Möglicherweise irre ich mich ja und hoffe auf weitere Beiträge zu dem Thema.

Gruß

Pia

Ende der Amtszeit der SVP

hackenberger, Wednesday, 07.06.2006, 15:37 (vor 6543 Tagen) @ Pia

Wurde die Schwerbehindertenvertretung (SchwbV) wie angegeben im Juni 2002 gewählt, dann verlängert sich die Amtszeit über vier Jahre hinaus nach der Ausnahmevorschrift des § 94 Abs. 5 Satz 4 SGB IX, die wie folgt lautet:

„Hat die Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung zum Beginn des für die regelmäßigen Wahlen festgelegten Zeitraums noch nicht ein Jahr betragen, wird die Schwerbehindertenvertretung im übernächsten Zeitraum für regelmäßige Wahlen neu gewählt.“

Ende der Amtszeit der SVP

Wolfgang H., Wednesday, 07.06.2006, 15:56 (vor 6543 Tagen) @ hackenberger

Hallo,

es wurde im Juni 2002 eine Vertretung gewählt. Deren Amtszeit dauert bis zwischen dem 1. Oktober und 30. November 2006 Neuwahlen durchgeführt werden. Die Amtszeit der neuen Vertretung beginnt mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses - so lese wenigstens ich den § 94 SGB IX.

Ende der Amtszeit der SVP

Fröti, Nürnberg, Thursday, 08.06.2006, 09:10 (vor 6542 Tagen) @ hackenberger

» Auszug aus dem Kommentar von Knittel (siehe auch Startseite)
»
» Die Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung beträgt vier Jahre. Sie
» beginnt mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses und endet nach Ablauf von
» vier Jahren. Ist zur Zeit der Wahl noch eine Schwerbehindertenvertretung
» im Amt, beginnt die Amtszeit mit dem Ablauf der Amtsperiode der
» vorhergehenden Schwerbehindertenvertretung. Das Amt endet nach Ablauf der
» Amtszeit selbst dann, wenn keine neue Schwerbehindertenvertretung gewählt
» ist
»
» Also wann wurde 2002 gewählt (Datum)> Dann 4 Jahre später!

Guten Morgen Bernhard,
besten Dank für Deine bzw. Eure Antworten.
Auf Deine Frage, wann wurde 2002 gewählt>
Gewählt wurde am 05.-06. Juni 2002, das heißt das die Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung zum Zeitpunkt der regelmäßigen Wahlen (Okt. - Nov. 2002)noch nicht ein Jahr betragen hat und im übernächsten Zeitraum (sprich hier Okt. - Nov. 2006) neu gewählt werden muß.
Aber mir geht es um das Ende der Amtszeit 2006 (Datum)!
Nach den Wahlunterlagen des Integrationsamtes muss ich spätestens Mitte August einen Wahlvorstand bestellen und da heißt es in diesen Formular:
Spätestens am ----------- läuft meine Amtszeit als Vertrauensperson ab.
Ja was heißt das nun für mich, wenn ich am 11.-12. Okt. 2006 wähle>
Ich bin erst vor einen halben Jahr in das Amt der SVP nachgerückt und habe vom Thema Wahlen Null Ahnung.

--
m.f.G.
Andreas

Ende der Amtszeit der SBV

Wolfgang E., Thursday, 08.06.2006, 19:23 (vor 6541 Tagen) @ Fröti

» Gewählt wurde am 05.-06. Juni 2002, das heißt dass die Amtszeit der SBV zum Zeitpunkt der regelmäßigen Wahlen (Okt. - Nov. 2002) noch nicht ein Jahr betragen hat und im übernächsten Zeitraum (sprich hier Okt. - Nov. 2006) neu gewählt werden muß. Aber mir geht es um das Ende der Amtszeit 2006 (Datum)!

Die verlängerte Amtszeit der SBV endet spätestens mit Ablauf des 30.09.2006, also am Tag vor Beginn des Regelwahlzeitraums. Weitere Beispiele zum Ende der Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung unter
[link=http://www.schwbv.de/forum/index.php>id=2355]www.schwbv.de/forum[/link]

» Ich bin erst vor einen halben Jahr nachgerückt und habe vom Thema Wahlen Null Ahnung.

Tipp: Ein etwa 1-stündiges Lernprogramm zum SBV-Wahlrecht mit FAQ gibt's unter
www.integrationsaemter.de

Ende der Amtszeit der SBV

Fröti, Nürnberg, Friday, 09.06.2006, 09:16 (vor 6541 Tagen) @ Wolfgang E.

Hallo Wolfgang,
recht herzlichen Dank für Deine Antwort. Meine Frage ist nun damit geklärt. Der Tipp mit den Link auf die Seite der Integrationsämter war sehr hilfreich. Mich hatte immer das Wörtchen "spätestens" irritiert, aber da ist es ja eindeutig geregelt:

"hat sie am 1.10. des nächsten regelmäßigen Wahltermins noch kein Jahr betragen, verlängert sie sich bis zum 30.11. des übernächsten regelmäßigen Wahltermin"

nochmals besten Dank an Alle die mir geholfen haben.

--
m.f.G.
Andreas

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