Protokolleinsicht (Allgemeines)

Vertigo, Saarland, Tuesday, 12.02.2019, 13:10 (vor 1900 Tagen)

Hallo an alle,

heute habe ich auch mal eine Frage, bei der ich von meinem Arbeitgeber ein klares NEIN bekommen habe.
Ich hatte im Anschluss an ein BEM Gespräch von einer schwerbehinderten Mitarbeiterin nachgefragt, ob ich die verfassten Protokolle, die die Mitarbeiter bekommen und unterschreiben müssen, nicht auch zugestellt bekommen kann, weil ich ja als Schwerbehindertenvertretung bei diesen Gesprächen mit dabei bin.

Ich habe mir bisweilen selbst Protokolle gemacht, damit ich später die Dinge nachvollziehen kann.

Leider habe ich keinen Paragraphen gefunden, der mir dieses Recht zu- oder abspricht.

Weiß da jemand was? am besten bitte mit Quellenangabe, damit ich es schwarz auf weiß habe.

Liebe Grüße

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Gruß
Vertigo

Protokolleinsicht

garda, Berlin, Tuesday, 12.02.2019, 13:16 (vor 1900 Tagen) @ Vertigo

Hallo,

dieses Recht hast du nicht, es sei denn, dass es durch die örtliche Betriebs-/Dienstvereinbarung anders geregelt ist.

Das Protokoll bekommt die Person selbst um die es geht, dort kannst du ggf. ins Protokoll rein sehen. Wenn diese Person es dir gibt, ist das ihre Entscheidung.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael

Protokolleinsicht

Hendrik1, Niedersachsen, Wednesday, 13.02.2019, 12:26 (vor 1900 Tagen) @ Vertigo

Moin Moin Vertigo,

nun kommt es darauf an, was Du unter einem BEM-Gespräch verstehst. Ist dies ein Erstgespräch nur mit dem BEM-Beauftragten oder ein Gespräch am "runden Tisch" mit Betroffenen, Vorgesetzten, Personalmanagement, betriebsärztlicher Dienst, Betriebs/Personalrat, SBV und ggf. weiteren Akteuren?

Im ersteren Fall sehe ich keinen Rechtsanspruch. Im zweiten Fall, wenn es also ein vom Arbeitgeber Beauftragten initiiert wird, greift für mich der § 178,2 SGB IX. Dies gilt schon alleine deshalb, weil die SBV ja auch Beiträge liefert und kontrollieren können muss, ob diese korrekt protokolliert sind, da man, wenn es sich um für die/den schwerbehinderte/n Beschäftigte/n nachteilige oder interpretierbare Formulierungen handelt, diese korrigieren lassen sollte. Auch wenn sich aus dem Gespräch Handlungsaufträge für die SBV ergeben, sollten diese im Protokoll nachlesbar vorhanden sein, damit man ggf. nachweisen kann, seine Hausaufgaben gemacht zu haben. Zudem muss der Arbeitgeber uns unverzüglich und umfassend über Angelegenheiten, die einen Schwerbehinderten betreffen, informieren. Will er ernsthaft behaupten, ein BEM-Gespräch betrifft diese/n nicht?

Liebe Grüße

Hendrik

Protokolleinsicht

Vertigo, Saarland, Wednesday, 13.02.2019, 13:08 (vor 1899 Tagen) @ Hendrik1

Hallo,
es handelt sich um die ganz normalen BEM Gespräche. Wenn ein Mitarbeiter länger krank ist innerhalb eines Jahres und der Arbeitgeber dann verpflichtet ist, ein BEM zu führen.
Am Tisch sitzen dann der Mitarbeiter, der Personalsachbearbeiter, der oder die direkte Vorgesetzte, der Betriebsrat und bei Schwerbehinderten natürlich auch die SBV.
Von diesem Gespräch wird ein Protokoll von dem/der Personalsachbearbeiter/in gemacht und der Mitarbeiter bekommt zwei Exemplare zugestellt, von denen er eins unterschreiben und zurückgeben muss.

Eines der Exemplare bleibt in der Personalabteilung, also in der Personalakte. Der teilnehmende Betriebsrat und ich als SBV bekommen aber kein Exemplar obwohl wir ja auch anwesend waren. Wie können wir beurteilen ob die Protokolle korrekt sind. Manche Mitarbeiter unterschreiben sie einfach vor lauter Aufregung, auch wenn sie mit dem was drin steht, nix anfangen können.
Und manchmal stellt sich heraus, dass im Protokoll was anderes drin steht als vereinbart.
Dann isses vom Mitarbeiter unterschrieben.

Gruß

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Gruß
Vertigo

Protokolleinsicht

Hendrik1, Niedersachsen, Wednesday, 13.02.2019, 14:45 (vor 1899 Tagen) @ Vertigo

Moin Moin Vertigo,

dann würde ich aus den geschriebenen Gründen die Protokolle schriftlich einfordern. Sinnvoll wäre auch, dieses als Punkt in der nächsten Betriebsratssitzung anzusprechen, damit beide Gremien ggf. auch gemeinsam hier dieses aufgrund der vertrauensvollen Zusammenarbeit nach § 182 SGB IX einfordern können. Dies gilt nur, wenn es bei Euch mit dem BR eine gute Zusammenarbeit gibt.

Liebe Grüße

Hendrik

Protokolleinsicht

Vertigo, Saarland, Thursday, 14.02.2019, 08:20 (vor 1899 Tagen) @ Hendrik1

Hallo,

vielen lieben Dank für die Antworten. Ich versuche es wirklich mal schriftlich und hole mir den Betriebsrat zur Hilfe.
Glücklicherweise klappt die Zusammenarbeit mit unserem Betriebsrat recht gut.

Gerne hätte ich natürlich etwas vorlegen können wie einen Paragrafen oder ein Gerichtsurteil.

Das klare "Nein"....kein Recht darauf, kam mündlich.

Gruß

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Gruß
Vertigo

Protokolleinsicht

garda, Berlin, Thursday, 14.02.2019, 09:12 (vor 1899 Tagen) @ Vertigo

Gerne hätte ich natürlich etwas vorlegen können wie einen Paragrafen oder ein Gerichtsurteil.

Hallo,

das wollen alle gerne aber das gibt es hier eben nicht.

Wenn der Betroffene eine Version zum Verbleib erhält, kann man doch mit ihm darüber reden ob er eine Kopie weiter geben möchte. Es ist und bleibt sein Verfahren, nicht das der Gremien und für mich hat das auch was mit der Selbstverantwortung der Menschen im BEM zu tun. Arbeitsaufträge kann man selbst natürlich aufschreiben und bei der nächsten Sitzung wird das Protokoll durchgegangen und abgehakt was gelaufen ist und gefragt was nicht und warum.

Ich bleibe dabei: als SBV will ich selbst gar kein Protokoll haben, mein PR will es auch nicht.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael

Protokolleinsicht

Hendrik1, Niedersachsen, Thursday, 14.02.2019, 13:51 (vor 1898 Tagen) @ Vertigo

Moin Moin Vertigo,

die § hatte ich genannt § 178,2 SGB IX (Informations- und Anhörungspflicht des Arbeitgebers) und § 182 SGB IX (vertrauensvolle Zusammenarbeit zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen.) .

Liebe Grüße

Hendrik

Protokolleinsicht

Luculus, Saturday, 16.02.2019, 09:03 (vor 1897 Tagen) @ Vertigo

Wir haben das BEM Verfahren in unserer DV-Integration/Inklusion festgeschrieben. Es handelt sich dabei um ein formal standardisiertes Verfahren. Es gibt dafür Protokollformulare die direkt im Anschluss an das Treffen ausgefüllt und von allen unterschrieben werden. In seltenen Fällen wird das Protokoll später erstellt aber dann müssen auch alle Beteiligten unterschreiben. Natürlich bekommt auch jeder eine Kopie. Schliesslich werden oft Aufgaben verteilt.
By the way erhält das Protokoll damit eine hohe Wertigkeit finde ich. Die Protokolle dürfen bei uns nicht in die Personalakte aufgenommen werden. Sie bleiben bei den Beteiligten die sie nach Abschluss und Verwirkung rechtlicher und Inhaltlicher Konsequenzen vernichten.

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