Antrag auf Gleichstellung - Nicht während krankgeschrieben? (Antragstellung / Widerspruch)

Pernille, Monday, 01.04.2019, 12:52 (vor 1852 Tagen)

Eine Mitarbeiterin ist von "Burn-Out" betroffen und hat vom Versorgungsamt ein Grad der Behinderung von 30 erhalten. Sie befindet sich derzeit in der Wiedereingliederung, in der sie wie bekannt krankgeschrieben ist. Der Agentur für Arbeit hatte diese Mitarbeiterin schon kontaktiert, damit sie den Antrag auf Gleichstellung beantragen kann. Die Agentur für Arbeit hat ihr mitgeteilt, dass sie diesen Antrag noch nicht stellen kann, da sie krankgeschrieben ist.

Meine Vorgehensweise ist jetzt wie folgt: Ich bereite schon die Unterlagen auf Gleichstellung mit ihr vor und der Betriebsrat ebenso (Stellungnahme). Sobald sie arbeitsfähig ist, kann sie den Antrag an die Agentur für Arbeit schicken, korrekt?

Auf einem Kurs bei KomSem hatte ich gelernt, dass der Kündigungsschutz während des Antragsverfahrens schon gilt, d.h. sie reicht den Antrag am Datum x ein. Sollte sie gekündigt werden nach Datum x und der Antragsverfahren läuft, gilt ihr Kündigungsschutz. Ist das korrekt?

Danke im voraus.

Antrag auf Gleichstellung - Nicht während krankgeschrieben?

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 01.04.2019, 14:26 (vor 1852 Tagen) @ Pernille

Hallo,

die Auskunft der AA ist falsch.
Die Gefährdung des Arbeitverhältnisses ist unabhängig davon, ob AU besteht oder nicht.
Dasselbe gilt auch dafür, welche der Alternativen ("Behaltens- oder Erlangensalternative") geltend gemacht wird.
Ein AN kann ja sehr wohl aus der AU heraus einen geeigneten Arbeitsplatz anstreben. Ein geeigneter Arbeitsplatz, den ein AN behalten will, kann durch laufende AU gefährdet sein.

Übrigens: Ein bestehender Arbeitsplatz, der durch Maßnahmen nach § 164 Abs. 4, erst "leidensgerecht" werden kann, gehört zur "Erlangensalternative"

--
&Tschüß

Wolfgang

Antrag auf Gleichstellung - Nicht während krankgeschrieben?

sirharlekin, Monday, 01.04.2019, 14:28 (vor 1852 Tagen) @ Pernille

Berücksichtige, dass der Kündigungsschutz erst drei Wochen nach Antragsstellung (Datum Eingang Agentur für Arbeit) greift.

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Viele Grüße

Antrag auf Gleichstellung - Nicht während krankgeschrieben?

gunnar, Monday, 01.04.2019, 14:35 (vor 1852 Tagen) @ Pernille

Auf einem Kurs bei KomSem hatte ich gelernt, dass der Kündigungsschutz während des Antragsverfahrens schon gilt, d.h. sie reicht den Antrag am Datum x ein. Sollte sie gekündigt werden nach Datum x und der Antragsverfahren läuft, gilt ihr Kündigungsschutz. Ist das korrekt?

Auch hatte Kurse bei KomSem.
War nun bei verschiedenen 2 Themen, bei denen das Thema behnadlt worden ist.
Da die Referenten bestimmt nicht mal so und mal so was aussagen, gehe ich davon aus, dass du was flasch verstanden hast.
Schau in dein Seminarscript - da stehts auch drin, dass der Kü_Schutz erst nach 3 Wochen greift.

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MfG
Gunnar

Antrag auf Gleichstellung - Nicht während krankgeschrieben?

Cebulon, Monday, 01.04.2019, 19:04 (vor 1852 Tagen) @ Pernille

Die Agentur für Arbeit hat ihr mitgeteilt, dass sie diesen Antrag noch nicht stellen kann, da sie krankgeschrieben ist.

Hallo, evtl. bei BA eine Begründung verlangen mit Rechtsgrundlage für diese Einzelmeinung. Bin mal gespannt, wie da dann "rumgeeiert" wird, oder ob das gar generelle BA-Bürokratenansicht ist. Bei letzterem wär's dann wohl Fall für die BA-Zentrale Nbg. bzw. Aufsichtsbeschwerde bei Heil in Berlin.

Sobald sie arbeitsfähig ist, kann sie den Antrag an die Agentur für Arbeit schicken, korrekt?

Würde damit nicht warten, sondern Antrag gleich wegschicken schon wegen der Drei-Wochen-Frist laut BAG und evtl. Mehrarbeit.

Gruß,
Cebulon

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