Protokolle PR u. Betriebsrat (Allgemeines)

SGBFreak, Sunday, 07.04.2019, 16:33 (vor 1846 Tagen)

Hallo,
wer weiß, ob man Protokolle als SBV/PR auch anfordern kann, wenn man bei einer PR-Sitzung nicht anwesend war. Der SBV-Stellvertreter nahm teil, informierte mich als Vertrauensperson aber nicht.
Also müssen dort dann Beschlüss (Stellenausschreibungen) gefasst worden sein, von denen ich als Vertr.Pers. nichts mitbekam ...??? Sind diese ohne Abstimmung den auch gültig?
Oder soll Ausg esetzt werden, wenn Verstöße gegen SGB und AGG offensichtlich bei der Abstimmung keine Rolle gespielt haben ....?
LG

Protokolle PR u. Betriebsrat

Luculus, Sunday, 07.04.2019, 19:50 (vor 1846 Tagen) @ SGBFreak

Eigentlich bekommt man nur Protokolle für Sitzungen an denen man teilgenommen hat und muss diese Kopie vernichten (Datensparsamkeit). Die SBV kann aber die Urschrift sicher beim Personalrat einsehen.
Allerdings ist ein Stellvertreter in der SBV dann Vertrauensperson, wenn die SBV nicht da ist. Gibt der Stelli also keine Stellungnahme ab, dann ist das so und kann später eigentlich nicht mehr zurückgedreht werden.
Die SBV muss aber doch unabhängig von den Personalratssitzungen über Stellenbesetzungen informiert werden.
Ich bestehe darauf die Unterlagen zeitgleich mit dem PR zu bekommen damit ich Zeit habe eine Stellungnahme vorzubereiten. Wenn das nicht passiert muss der Personalrat eben um eine Woche schieben oder wenn das nicht möglich ist ablehnen :-(

Protokolle PR u. Betriebsrat

Monica99, Sunday, 07.04.2019, 20:35 (vor 1846 Tagen) @ SGBFreak

Hallo, einmal hier lesen: Protokoll von der BR -Sitzung

Besonders : Nur BR-Mitglieder haben Anspruch auf Aushändigung einer Abschrift oder Fotokopie der Sitzungsniederschrift, wenn sie diese für ihre Tätigkeit benötigen.
Die übrigen Sitzungsteilnehmer, wie JAV, Schwerbehindertenvertretung oder Sachverständige, haben keinen Anspruch auf Aushändigung einer Abschrift oder Fotokopie der Sitzungsniederschrift.

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mfg Monica

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