Erwerbsminderung ohne Einverständnis (Allgemeines)

Vertigo, Saarland, Monday, 15.04.2019, 11:02 (vor 1838 Tagen)

Hallo zusammen,

meine Suche hier war leider erfolglos.
Ich habe eine Mitarbeiterin, die seit Monaten erkrankt ist und in einer psychiatrischen Klinik stationär und bis heute ambulant behandelt wird.
Das ist jetzt das zweite Mal. Zwischen den beiden Behandlungen hatte sie wenige Wochen gearbeitet.

Jetzt steht das nächste BEM an. Die Mitarbeiterin hat mich mehrmals ganz verzweifelt angerufen.
Leider hat sie mich persönlich nicht erreicht.
Sie hat mir auf den Anrufbeantworter gesprochen, dass sie auf einem Termin bei der Betriebsärztin gewesen sei und diese sie in die Erwerbsminderungsrente schicken will.
Damit ist sie überhaupt nicht einverstanden und möchte weiter arbeiten, weil dies auch für ihre Psyche gut sei, wenn sie eine Aufgabe hat.
Ich kenne noch nicht die Meinung des behandelnden Arztes der psychiatrischen Klinik und weiß auch, dass eine Betriebsärztin so etwas auch nicht entscheiden kann. Die Mitarbeiterin habe ich auch noch nicht telefonisch erreicht.

In den Büchern steht Reha vor Rente.
Wie verhalten wir uns jetzt richtig? Also die Mitarbeiterin und ich als SBV!
Ich brauche eine gute Argumentation für das nächste anstehende BEM.

Bin sehr auf eure Meinung gespannt.

--
Gruß
Vertigo

Erwerbsminderung ohne Einverständnis

Thomas-SBV, Monday, 15.04.2019, 13:32 (vor 1838 Tagen) @ Vertigo

Hallo Vertigo,

ich verstehe noch nicht was du nun Wissen willzt.

Mach doch bitte erst einmal deine Hausaufgaben und stelle einen direkten Kontakt her.

Die Hürden für eine Erwerbsminderungsrente sind hoch. Die DRV zahlt nur, wenn sie sich Sicher sind das Arbeiten wirklich nicht mehr geht.

Also, ruhig Blut.

Tschüss

Thomas

Erwerbsminderung ohne Einverständnis

Vertigo, Saarland, Tuesday, 16.04.2019, 08:59 (vor 1837 Tagen) @ Thomas-SBV

Hallo Thomas-SBV,

natürlich mache ich meine Hausaufgaben.
Vor wenigen Minuten habe ich endlich die Mitarbeiterin erreicht. Sie hat mir erzählt, dass die Betriebsärztin möchte, dass sie die Erwerbsminderungsrente beantragt.
Ihr behandelnder Arzt in der psychiatrischen Klinik ist da anderer Meinung.
Die Mitarbeiterin selbst möchte weiter arbeiten. Sie lebt alleine, braucht eine Aufgabe und ist finanziell nicht wirklich gut abgesichert. Kein Mann, keine Kinder.

Ich werde jetzt das Integrationsamt kontaktieren.
Danke für deine Antwort!

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Gruß
Vertigo

Erwerbsminderung ohne Einverständnis

garda, Berlin, Monday, 15.04.2019, 16:36 (vor 1837 Tagen) @ Vertigo

Hallo Vertigo,

war sie bei einer Betriebsärztin oder zu einem vertrauensärztlichen Gutachten? Kann ja beides bei derselben Stelle oder Firma sein.

Ersteres ist ungefährlich, die Meinung der Betriebsärztin muss ja nicht von übermäßigem Fachwissen getrübt sein. Letzteres wäre vor dem Hintergrund eures Tarifvertrages (TVÖD) brandgefährlich, da es dann zu einer Aufforderung kommen kann, der möglicherweise auch erst mal Folge geleistet werden muss.

Ob nun die DRV so nett ist und mitspielt, steht auf einem anderen Blatt, da die an ein eventuelles Gutachten nicht gebunden sind und selbst amtlich ermitteln müssen.

Wichtig ist, dass ihr genau die entsprechenden Klauseln eures Tarifvertrages durchleset, denn da sind Bedingungen und Fristen formuliert die ihr unbedingt kennen müsst.

Sich mal ganz langsam einen Kontakt entweder zur Gewerkschaft oder zu einem Anwalt herzustellen wäre sicherlich nicht verkehrt.

Ist die Kollegin schwerbehindert? Dann bitte auch an das Integrationsamt bzw. den Integrationsfachdienst denken, im Saarland auch an die Arbeitskammer.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael

Erwerbsminderung ohne Einverständnis

Vertigo, Saarland, Tuesday, 16.04.2019, 09:09 (vor 1837 Tagen) @ garda

Hallo,

sie war bei unserer hausinternen Betriebsärztin.
Ich werde mich in unseren TVöD einlesen.

Vielen Dank für die Antwort.

--
Gruß
Vertigo

Erwerbsminderung ohne Einverständnis

Hendrik1, Niedersachsen, Monday, 15.04.2019, 18:08 (vor 1837 Tagen) @ Vertigo

Moin Moin Vertigo,

erst mal: Die Sackgasse ist eine Kreuzung.
Auch bei den anderen weiterführenden Straßen gibt es Stolperfallen.
Wichtig ist, vor den Wegen die Kollegin befragen, welchen Weg sie gehen will, da es ihr Weg sein soll und muss und nicht zwingend Deiner.

Wegmöglichkeiten:

Du kannst im BEM den Arbeitgeber fragen, wann er denn endlich ein Präventionsverfahren nach § 167,1 SGB IX beantragen will, wenn er die Mitarbeiterin für so eingeschränkt hält, dass er keinen Arbeitsplatz mehr anbieten kann. Hier könnte sie von einem/r Gutachter/in über das I-Amt untersucht werden, kommt diese/der allerdings zu der Erkenntnis, dass die Erwerbsminderungsrente berechtigt ist .......

Oder, die Kollegin beantragt eine medizinisch beruflich orientierte Rehabilitation. Wenn hier die Empfehlung, Einsetzbarkeit, aber mit Einschränkungen herauskommt, dann ist alles gut, kommen Hilfestellungen der DRV in Betracht, ist auch alles im grünen Bereich. Sieht die Reha allerdings auch eine Teil- bzw. volle Rente als berechtigt an ......

Oder den IFD mit einschalten, damit dieser auch über Hilfestellungen der Schwerbehinderten nachdenken kann. Der IFD kann auch zum BEM dazu kommen und Hilfestellungen wie Job Coaching o.ä. anbieten.

Wenn die Kollegin den Kopf in den Sand steckt und gar nichts macht, kann ihr entweder mangelnde Mitwirkung, oder aber auch Unfähigkeit, eigenständig Wege zu gehen, vorgeworfen werden.

Liebe Grüße

Hendrik

Erwerbsminderung ohne Einverständnis

Vertigo, Saarland, Tuesday, 16.04.2019, 09:34 (vor 1837 Tagen) @ Hendrik1

Hallo,

Das Präventionsverfahren fängt doch mit dem BEM an. Dieses Verfahren wurde ja schon eingeleitet.
Eine Reha hat die Kollegin noch nicht gemacht. Das ist ein guter Vorschlag. Ich werde mich auch noch an das Integrationsamt / IFD wenden.

Vielen Dank für die hilfreiche Antwort.

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Gruß
Vertigo

Erwerbsminderung ohne Einverständnis

Hendrik1, Niedersachsen, Tuesday, 16.04.2019, 11:18 (vor 1837 Tagen) @ Vertigo

Moin Moinn Vertigo,

BEM und Präventionsverfahren sind zwei verschiedene paar Schuhe.

Im BEM ist jede/r unabhängig von einer Schwerbehinderung. Das Präventionsverfahren kann zwar aufgrund von Fehlzeiten eröffnet werden, aber auch alle anderen massiven Störungen des Arbeitsverhältnisses, siw z.B. durch Sucht, wiederkehrendem Fehlverhalten, was schon zur Abmahnung geführt hat oder führen soll etc. eingeleitet werden. Im BEM ist auch das Integrationsamt nicht vertreten, welches beim Präventionsverfahren dazu gehört. Daher ist ein BEM keine Eröffnung dieses Verfahrens.

Liebe Grüße

Hendrik

Ergänzung der Rechtsquellen

garda, Berlin, Tuesday, 16.04.2019, 12:40 (vor 1837 Tagen) @ Hendrik1

Das BEM beruht auf § 167 Abs. 2 SGB 9, das Präventionsverfahren für Schwerbehinderte und Gleichgestellte hingegen auf § 167 Abs. 1.

Das Präventionsverfahren muss ebenfalls vom Arbeitgeber durchgeführt werden und unterliegt auch keine eventuell vorhandenen Dienstvereinbarung BEM.

Unterbleibt ein Präventionsverfahren nach Absatz 1, kann das zudem auch eine Diskriminierung nach dem AGG darstellen. Eine Kündigung ist so praktisch kaum durchsetzbar.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael

Ergänzung der Rechtsquellen

Vertigo, Saarland, Wednesday, 17.04.2019, 08:36 (vor 1836 Tagen) @ garda

Hallo,

danke, der Unterschied war mir nicht ganz klar.
es ist im Übrigen §167.
Egal, ich habe mir dies auch durchgelesen.
Im BEM werde ich zumindest bei schwerbehinderten immer hinzugerufen.
Im Absatz 1 steht, dass der AG die SBV und die genannten Vertretungen in § 176 und das Integrationsamt einschaltet.
Leider läuft dies nicht immer so. Der AG wendet sich manchmal an mich und dann lässt er es laufen.
Also bin ich meist die, die sich dann durchwurschtelt und die sich Rat beim Integrationsamt holt.

Ich habe noch einen anderen Fall, da ist es so, dass die Mitarbeiterin ihren alten Job nicht mehr machen kann, weil sie mit ihrem kaputten Fuß nicht mehr so viel Laufen kann.
Das wurde versucht, in einem BEM zu klären. Klären heißt, dass man ihr gesagt hat, sie solle sich bestenfalls anders orientieren (auswärts) oder eine Umschulung machen, sonst drohe ihr die Kündigung, da sie ihre Arbeitsleistung nicht mehr bringen kann und der AG ihr ansonsten keinen Job anbieten kann.
Wir ( die Mitarbeiterin und ich) haben dann das Integrationsamt eingeschaltet und nicht der AG. Er war schnell fertig. Die Betriebsärztin hat eine Negativprognose in ihrer Stellungnahme geschrieben, obwohl die Behandlung noch nicht beendet ist und was sie schreibt, ist für den AG Fakt.
Jetzt kommt der IFD mit zum nächsten BEM......ich freu mich schon!

Vielen Dank nochmal für eure Antworten!
Frohe Ostern..................

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Gruß
Vertigo

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