Arbeitgeber plant Arbeitszeitreduzierung in dem Betrieb, in dem ich SBV bi (Umgang mit Arbeitgeber)

Bärbl, Thursday, 25.04.2019, 21:49 (vor 1828 Tagen)

Hallo zusammen,
ich habe bis heute lediglich als Leserin dieses Forum besucht und oft hilfreiche Informationen gefunden; dafür schon mal vielen Dank in die Runde.
Nun benötige ich dringend einen Rat:
Im Oktober 2018 wurde ich zur Vertrauensperson in einer von 6 Kliniken eines Kliniken-Verbundes gewählt. Zur Wahl hatte ich mich gestellt, weil mir zuvor von keiner Seite geholfen wurde, als ich von meinem langjährigen Arbeitgeber vom Heimatort in ein weiter entferntes Krankenhaus versetzt und später teilweise (für 10 Wochenstunden) wieder ins Heimatkrankenhaus zurück versetzt wurde. Dadurch hatte ich zwei Tätigkeiten und Abteilungen unter einen Hut zu bringen und täglich etwa 50 Minuten zusätzliche Fahrtzeit.

Nach der Wahl wurde meine Arbeitszeit in dem Haus, in dem ich gewählt wurde, auf fünf Wochenstunden reduziert. Eine Freistellung für die fünf Wochenstunden lehnt der Arbeitgeber bei 24 sb/gM ab. Nun möchte er, dass ich mich für weitere 4 Stunden wieder in das entferntere Haus versetzen lasse. Für die eine Stunde würde ich dann freigestellt und könne mein Amt ausüben wie ich möchte: Mit der Abteilung, in der ich dann offiziell 21 meiner 22 Wochenstunden arbeiten würde, wurde abgesprochen ,dass ich bei Bedarf SBV-Arbeit für das andere Haus und auch in dem anderen Haus leisten würde. So müsste ich nur noch eine berufliche Tätigkeit und eine Abteilung mit der SBV-Tätigkeit unter einen Hut bringen.
Aber - ist dieses Konstrukt überhaupt rechtens? Oder kann es dann irgendwann heißen, in offiziell einer Stunde ist das Amt nicht ordentlich zu führen?

Für einen guten Rat wäre ich wirklich sehr dankbar!

Mit vielen Grüßen

Barbara

Arbeitgeber plant Arbeitszeitreduzierung in dem Betrieb, in dem ich SBV bi

GerdS, Hessen, Friday, 26.04.2019, 09:41 (vor 1827 Tagen) @ Bärbl

Guten Morgen Barbara,

Rechtsgrundlage für die Freistellung zur Wahrnehmung und Erledigung ihrer Aufgaben der SBV nach § 178 SGB IX ist § 179 Abs. 4 SGB IX. Voraussetzung ist, dass die Freistellung im Einzelfall "erforderlich" ist. Die Zustimmung des Arbeitgebers ist nicht erforderlich, allerdings ist eine ordnungsgemäße und rechtzeige Abmeldung beim Verlassen des Arbeitsplatzes beim unmittelbaren Vorgesetzten.erforderlich.

Bei 100 SBM besteht das Recht auf vollständige Freistellung eines voll beschäftigten Arbeitnehmers.
Ich nehme hier nur beispielhaft Bezug auf : Richtlinien zur Integration und Teilhabe schwerbehinderter Angehöriger der hessischen Landesverwaltung - Teilhaberichtlinien - hier wird bei bis zu 30 SBM eine pauschalisierte Freistellung von 12 Stunden ermöglicht.

Gemäß Kommentierung Knittel wird die Vertrauensperson grundsätzlich nicht pauschal für einen bestimmte Zeit von der Arbeit freigestellt, sondern nur für den Zeitraum, der zur ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung notwendig ist.

Die Begrenzung des Arbeitgebers auf eine Stunde für die Tätigkeit als SBV ist also nicht zulässig.

Den Arbeitgeber würde ich hier auf die Rechtsgrundlage aufmerksam machen. Danach sollte sich das erledigt haben. Will er das dann nicht umsetzen, wäre das ja schon Behinderung im Amt.

Alles Gute

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Viele Grüße
Gerd

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