Teilnahme an Bewerbungsgesprächen als SBV (Allgemeines)

Verena, Monday, 29.04.2019, 10:13 (vor 1825 Tagen)

Hallo zusammen,

ich habe heute erfahren, dass ich Morgen an Bewerbungsgesprächen teilnehmen soll. Da ich aber neu gewählt worden bin und "nur" die 2. Stellvertretung bin habe ich überhaupt keine Ahnung wie so ein VG aussieht bzw. abläuft in der Rolle als SBV. Leider erreiche ich heute auch nicht mehr meinen Kollegen, deswegen suche ich hier, bei euch, Hilfe.

Meine Frage ist nun, stelle ich, als SBV, auch Fragen an die Bewerber und wenn ja, welche?

Danke für die Antworten!

Teilnahme an Bewerbungsgesprächen als SBV

WoBi, Monday, 29.04.2019, 10:36 (vor 1825 Tagen) @ Verena

Hallo Verena,

ist die SBV nur zum Vorstellungsgespräch eines schwerbehinderten Bewerbers eingeladen worden? Die SBV kann, wenn die Bewerbung mindestens eines schwerbehinderten oder gleichgestellten Bewerbers vorliegt, an allen Vorstellungsgesprächen teilzunehmen. Die nichtbehinderten Bewerber können die Teilnahme der SBV nicht ablehnen. Ein schwerbehinderter Bewerber kann die Teilnahme an seinem Vorstellungsgespräch ablehnen.

Als Vorbereitung auf die Vorstellungsgespräche ist die Einsicht der Bewerbungsunterlagen durch die SBV möglich.

Die SBV ist weisungsfrei in ihrem handeln und kann selbstverständlich Fragen in den Vorstellungsgesprächen stellen. Fragen, die den schwerbehinderten Bewerber "schlecht aussehen lassen", sollten nicht gestellt werden. :-) Die SBV ist eine gewählte Interessensvertretung und sollte zu Gunsten der Schwerbehinderten agieren.

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Gruß
Wolfgang

Teilnahme an Bewerbungsgesprächen als SBV

Verena, Monday, 29.04.2019, 10:48 (vor 1825 Tagen) @ WoBi

Hallo WoBi,

erstmal Danke für die schnelle Antwort! :-)
Nein, ich bin zu allen VG dieser Stelle eingeladen.

Die Bewerbungsunterlagen habe ich heute bekommen. Nur noch nicht eingesehen.

Was wären denn Fragen die man ohne bedenken stellen könnte? Gibt es da denn irgendwelche "Standardfragen"?

Tut mir leid, dass ich so doof Frage aber ich bin noch ziemlich unerfahren und möchte keine Fehler machen..

LG & Danke :-)

Teilnahme an Bewerbungsgesprächen als SBV

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 29.04.2019, 11:21 (vor 1825 Tagen) @ WoBi

Hallo,

Du kannst zwar durchaus Fragen stellen, Deine Hauptaufgabe als SBV ist aber, zu überwachen, ob das Verfahren fair abläuft - ob es zB Fragen gibt, die evtl. nur dem schwerbehinderten Bewerber gestellt werden, ob ohne betriebsärztliche Bestätigung Leistungsminderung unterstellt wird, ob Fragen gestellt werden zu einer Behinderung, die für die Stellenbesetzung keine Rolle spielt usw.
Im Übrigen solltest Du Dich heute für den Rest des Tages als SBV freistellen, um die Unterlagen komplett durcharbeiten zu können und zB die formalen Voraussetzungen der Bewerber*innen in Bezug auf die Stellenausschreibung prüfen zu können.

--
&Tschüß

Wolfgang

Teilnahme an Bewerbungsgesprächen als SBV

Buschahaus, Wednesday, 17.07.2019, 07:33 (vor 1746 Tagen) @ Verena

Hallo Zusammen, ich habe eine Frage zu dem Thema.
Auf welcher Gesetzlichen Grundlage kann ich mich da berufen?
Gruß Wolfgang

Teilnahme an Bewerbungsgesprächen als SBV

MatthiasNRW, Wednesday, 17.07.2019, 07:38 (vor 1746 Tagen) @ Buschahaus

Hallo Wolfgang,

Hallo Zusammen, ich habe eine Frage zu dem Thema.
Auf welcher Gesetzlichen Grundlage kann ich mich da berufen?

§ 178 Abs. 2 Satz 4 SGB IX

Die Schwerbehindertenvertretung hat das Recht auf Beteiligung am Verfahren nach § 164 Absatz 1 und beim Vorliegen von Vermittlungsvorschlägen der Bundesagentur für Arbeit nach § 164 Absatz 1 oder von Bewerbungen schwerbehinderter Menschen das Recht auf Einsicht in die entscheidungsrelevanten Teile der Bewerbungsunterlagen und Teilnahme an Vorstellungsgesprächen.

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Gruß
Matthias

Teilnahme an Bewerbungsgesprächen als SBV

Buschahaus, Wednesday, 17.07.2019, 07:57 (vor 1746 Tagen) @ MatthiasNRW

Hallo MatthiasNRW
Danke für die schnelle Hilfe.

Teilnahme an Bewerbungsgesprächen als SBV

Buschahaus, Wednesday, 17.07.2019, 12:54 (vor 1746 Tagen) @ Buschahaus

Hallo ich brauche noch einmal Eure Hilfe.


Warum könne die nicht behinderten Bewerber meine Teilnahme verhindern?
Die nicht behinderten Bewerber können die Teilnahme der SBV nicht ablehnen. Ein schwerbehinderter Bewerber kann die Teilnahme an seinem Vorstellungsgespräch ablehnen.

Gruß Wolfgang Busch

Teilnahme an Bewerbungsgesprächen als SBV

Hendrik1, Niedersachsen, Wednesday, 17.07.2019, 15:42 (vor 1745 Tagen) @ Buschahaus

Moin Moin Wolfgang,

die Nichtschwerbehinderten können Deine Teilnahme nicht verhindern, Du hast ein Recht auf die Teilnahme an allen Bewerbungsgesprächen, wenn sich Schwerbehinderte beworben haben. Nur die Schwerbehinderten können Deine Teilnahme ablehnen.

Liebe Grüße

Hendrik

Teilnahme an Bewerbungsgesprächen als SBV

Buschahaus, Thursday, 18.07.2019, 07:21 (vor 1745 Tagen) @ Hendrik1

Guten Morgen Hendrik1,
Danke :-)

Teilnahme an Bewerbungsgesprächen als SBV

WoBi, Wednesday, 17.07.2019, 16:32 (vor 1745 Tagen) @ Buschahaus

Hallo Buschahaus,

weil sich die einzelnen Rechte auf unterschiedliche Paragrafen und Rechteinhaber begründen.
Das Recht die SBV vom „eigenen“ Bewerbungsgespräch auszuschließen beruht auf § 164 Abs. 1 Satz 10 SGB IX, wenn der schwerbehinderte Bewerber die Beteiligung der SBV ausdrücklich ablehnt. Ist also ein Recht des schwerbehinderten Bewerbers.
Nichtbehinderten Bewerber steht ein derartiges Recht nicht zu.

Das Recht der SBV auf Teilnahme an Vorstellungsgesprächen beruht auf § 178 Abs. 2 Satz 4 SGB IX. Dieses Recht steht der SBV zu.

Beispiele:
Auf ein Stellenangebot eines Arbeitgebers melden sich 5 Bewerber, 1 Bewerber ist schwerbehindert oder gleichgestellt. Der schwerbehinderte Bewerber lehnt die Beteiligung der SBV ausdrücklich als seine Willensentscheidung ab. Der Arbeitgeber lädt alle 5 Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch ein.
Die SBV kann an allen Vorstellungsgesprächen der 4 nichtbehinderten Bewerber, außer dem Vorstellungsgespräch des 1 schwerbehinderten Bewerbers teilnehmen.

Auf ein Stellenangebot eines Arbeitgebers melden sich 5 Bewerber, 2 Bewerber sind schwerbehindert oder gleichgestellt. 1 schwerbehinderte Bewerber lehnt die Beteiligung der SBV ausdrücklich als seine Willensentscheidung ab. Der Arbeitgeber lädt alle 5 Personen zu einem Vorstellungsgespräch ein.
Die SBV kann an allen Vorstellungsgesprächen der 3 nichtbehinderten Bewerber und der 2 schwerbehinderten Bewerber teilnehmen.

Warum dieses?
Weil der schwerbehinderte Bewerber, der die Beteiligung der SBV ablehnt, nicht in die Rechte des anderen schwerbehinderten Bewerbers eingreifen kann und die durch den 2. schwerbehinderten Bewerber ergebene Beteiligungsmöglichkeit der SBV nicht verhindern kann.
Die SBV ist von Anfang an in das Auswahlverfahren einzubeziehen, um den Schutz vor Benachteiligung im Bewerbungsverfahren zu gewährleisten.
(BAG, Beschluss vom 15. Oktober 2014, 7 ABR 71/12, Rn. 26)

Die Teilnahme am Vorstellungsgespräch des, die Beteiligung der SBV ablehnenden, schwerbehinderten Bewerbers erfolgt nicht, um eine mögliche Benachteiligung des, die Beteiligung der SBV ablehnenden, Bewerbers zu überwachen, sondern um eine mögliche Benachteiligung des anderen schwerbehinderten Bewerbers in diesem Vorstellungsgespräch auszuschließen.

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Gruß
Wolfgang

Teilnahme an Bewerbungsgesprächen als SBV

Buschahaus, Thursday, 18.07.2019, 07:27 (vor 1745 Tagen) @ WoBi

Hallo Wolfgang,
danke für Ihre Erklärung wenn das der Arbeitgeber nicht versteht, dann muss eine Schritt weiter gehen.

Gruß Wolfgang Busch

Teilnahme an Bewerbungsgesprächen als SBV

Buschahaus, Thursday, 18.07.2019, 07:33 (vor 1745 Tagen) @ Cebulon

Hallo Cebulon, Danke für super Tipp....
Gruß Wolfgang Busch

Teilnahme an Bewerbungsgesprächen als SBV

Vertreter58, Tuesday, 16.03.2021, 16:15 (vor 1137 Tagen) @ Cebulon

Hallo,

ich bin neu in diesem Froum und habe zu diesem Thema noch ein paar Fragen:
Wie sieht es aus wenn die Vertrauensperson der SBV selbst Bewerber auf die intern ausgeschriebene Stelle ist und die anderen 4 Bewerber (Vertrauensperson hat Einsicht in alle Bewerbungsunterlagen vor den Vorstellungsgesprächen und weiß daher wie viele und wer sich noch beworben hat) alle nicht schwerbehinderte Personen sind. Hat die Vertrauensperson neben ihrem eigenen Bewerbungsgespräch ein Beteiligungsrecht an den Bewerbungsgesprächen der Konkurrenten, also den anderen nicht schwerbehinderten Bewerbern oder nicht?
Wie sieht die Rechtslage hier aus?
Und wenn einem der 4 Konkurrenten schliesslich die Stelle zugesprochen wird, die Vertrauensperson dann aber eine Stellungnahme dazu geben soll? Das finde ich gar nicht so einfach, wenn man von der Auswahl des Kandidaten auch betroffen ist. Ich würde mich auf eine rege Beteiligung und hilfreiche Antworten freuen. Danke :-)

Teilnahme an Bewerbungsgesprächen als SBV

Cebulon, Tuesday, 16.03.2021, 18:33 (vor 1137 Tagen) @ Vertreter58

Hat die Vertrauensperson neben ihrem eigenen Bewerbungsgespräch ein Beteiligungsrecht an den Bewerbungsgesprächen der Konkurrenten, also den anderen nicht schwerbehinderten Bewerbern oder nicht?

Da die VP persönlich betroffen ist, ist m.E. die SBV-Stellv. zu beteiligen und nicht die VP, weil die VP klar verhindert gemäß § 177 Abs. 1 Satz 1 SGB IX.

Und wenn einem der 4 Konkurrenten schliesslich die Stelle zugesprochen wird, die Vertrauensperson dann aber eine Stellungnahme dazu geben soll?

Hat sie natürlich nicht.

Gruß,
Cebulon

Teilnahme an Bewerbungsgesprächen als SBV

Vertreter58, Wednesday, 17.03.2021, 08:37 (vor 1137 Tagen) @ Cebulon

Vielen Dank für Deine Antwort Cebulon.

Das heist der Stellvertreter soll die Stellungnahme schreiben?
Was ist wenn dieser aber nicht vom AG zu den Bewerbungsgesprächen eingeladen wurde, sei es aus Unwissenheit oder mutwillig?
Dann hat der AG definitiv gegen die Regeln verstossen….was heisst dass eine Entscheidung seiner Wahl auf einen nicht schwerbehinderten Kandidaten angefochten werden könnte, weil die SBV nicht die Vergleichsmöglichkeit die erforderlich ist hatte, damit sie ihren Auftrag erfüllen kann, für Chancengerechtigkeit des schwerbehinderten Bewerbers zu sorgen. Ist das richtig so, oder lieg ich falsch?
Was wären dann die nächsten Schritte die die SBV in diesem Fall tun könnte?

Teilnahme an Bewerbungsgesprächen als SBV

WoBi, Wednesday, 17.03.2021, 08:47 (vor 1137 Tagen) @ Vertreter58

Hallo Vertreter58,

der Arbeitgeber hat die SBV zu unterrichten. Dies ist die Vertrauensperson ggf. die amtierende Vertrauensperson oder die Bürokraft der SBV als "Zugangspunkt" zur SBV.
Die Feststellung der eigenen Verhinderung trifft die Vertrauensperson und nicht der Arbeitgeber. Der Arbeitgeber hat nicht in die interne Organisation der Interessensvertretung einzugreifen.

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Gruß
Wolfgang

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