Als SBV selbst in Therapie müssen - Was wäre wenn? (Allgemeines)

Skywalker, Tuesday, 30.04.2019, 00:48 (vor 1824 Tagen)

Hallo zusammen!

Ich wollte mal fragen wie es ist wenn mal als SBV, selber mal eine Therapie nötig hat? Egal ob Burn-Out, Alkohol, Drogen oder Spielsucht-Therapie..

Es wird dann ja auf jeden Fall in der BR Sitzung angesprochen..

Kann man dann unfähig für das Amt abgestempelt werden und enthoben werden?

Als SBV selbst in Therapie müssen - Was wäre wenn?

GerdS, Hessen, Tuesday, 30.04.2019, 10:31 (vor 1824 Tagen) @ Skywalker

Hallo Skywalker,

krank werden kann jeder, auch die SBV, das hat nichts mit unfähig zu tun.
Und was andere denken, kann keiner beeinflussen.

Ist die SBV krank, egal ob einen Tag oder langfristig, ist die Stellvertretung gefragt.
Ist auch die Stellvertretung krank, kommt die zweite Stellvertretung zum Zug usw.
Daher ist es sinnvoll, dass es mehrere Stellvertretungen gibt.

Bzgl. der Abwahl BIH Integrationsämter:
Abwahl der SBV https://www.integrationsaemter.de/SBV-Haeufig-gestellte-Fragen-Frage-4/342c4335i1p99/index.html

Kann die SBV ihres „Amtes enthoben“ werden, wenn die schwerbehinderten Mitarbeiter mit ihrer Arbeit nicht zufrieden sind?

Die Abwahl einer Schwerbehindertenvertretung ist nur in Fällen der gröbsten Amtspflichtverletzung möglich (§ 94 Abs. 7 Satz 5 SGB IX), z. B. bei Verletzung der Schweigepflicht, Diffamierungen, Annahme von Vergünstigungen und bei allgemeinen Straftatbeständen. Für die Entfernung der Schwerbehindertenvertretung aus ihrem Amt ist ein Antrag nötig, der von mindestens einem Viertel der wahlberechtigten schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen im Betrieb oder der Dienststelle befürwortet werden muss. Der Widerspruchsausschuss des Integrationsamtes entscheidet über diesen Antrag. Bis zur endgültigen Entscheidung bleibt die Schwerbehindertenvertretung im Amt.

Mangelndes Engagement der SBV oder eine Aufgabenerfüllung, die nicht im Sinne eines Einzelnen ist, stellt keinen Grund für eine „Amtsenthebung“ dar!

Da muss sich also niemand Sorgen machen, falls Krankheit zu einer längeren Abwesenheit führt, seines Amtes enthoben zu werden.

Alles Gute.

--
Viele Grüße
Gerd

Als SBV selbst in Therapie müssen - Was wäre wenn?

Hotte, Stuttgart, Tuesday, 30.04.2019, 11:01 (vor 1824 Tagen) @ Skywalker

Hallo zusammen!

Ich wollte mal fragen wie es ist wenn mal als SBV, selber mal eine Therapie nötig hat? Egal ob Burn-Out, Alkohol, Drogen oder Spielsucht-Therapie..

Es wird dann ja auf jeden Fall in der BR Sitzung angesprochen..

Kann man dann unfähig für das Amt abgestempelt werden und enthoben werden?

Hey,
warum soll das in einer BR-Sitzung angesprochen werden?
VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."

Als SBV selbst in Therapie müssen - Was wäre wenn?

Hendrik1, Niedersachsen, Tuesday, 30.04.2019, 12:53 (vor 1823 Tagen) @ Skywalker

Moin Moin Skywalker,

krank werden kann jede/r, also auch Du. Aber eines stört mich: es soll in der BR-Sitzung angesprochen werden. Dazu fehlt mir jede gesetzliche Grundlage, es sei denn, der Arbeitgeber will Dich abmahnen, und beantragt die Zustimmung des Betriebsrats.

Du bist einfach krank und teilst dem Betriebsrat sowie dem Arbeitgeber mit, wer Dich vertritt und damit ist es gut. Die Gründe gehen niemanden etwas an, es sei denn, die Erkrankung hat mit der Arbeitssituation zu tun. Wenn beispielsweise eine Beschäftigte einer Finanzabteilung spielsüchtig ist und merkt, sie muss dort weg, ist sie gut beraten, sich Hilfestellungen zu holen, ehe es zu Übergriffen in die Kassen des Arbeitgebers gekommen ist. Und selbst wenn diese schon passiert sein sollte, macht es auf einen Arbeitgeber immer einen besseren Eindruck und erhöht die beruflichen Chancen bzw. die Chancen auf einen fairen weiteren internen Prozess, wenn sie sich selber meldet, als wenn es bei einer Prüfung herauskommt. Aber auch dann sind nur einzelne Mitglieder des BR damit befasst (beispielsweise im Arbeitskreis Sucht o.ä.) aber nicht das Gremium. Dieses ist soviel ich weiß, nur bei personalrechtlichen Maßnahmen wie Kündigungen oder Abmahnungen zu beteiligen.

Liebe Grüße

Hendrik

Als SBV selbst in Therapie müssen - Was wäre wenn?

Skywalker, Wednesday, 01.05.2019, 03:22 (vor 1823 Tagen) @ Hendrik1

Hallo zusammen!

Vielen Dank für eure Hilfe!

Wieso ich mir wegen der BR Sitzung Gedanken mache, der Small-Talk im Gremium:
Da würde dann schon mal gefragt werden, wo ich denn eigentlich bin.

Und da wird geblabbert usw.. allerdings muss man sagen, dass die ja alle der Schweigepflicht unterliegen.

Aber wie ich das verstanden habe, macht man das über den Hausarzt und dann ist man halt - je nach Therapieart - nur mit gelben Zettel unterwegs?

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