Entgeld der SBV bei Versetzung (Allgemeines)

ussibier, Magdeburg, Monday, 06.05.2019, 15:09 (vor 1817 Tagen)

Liebe Mitstreiter,
ich benötige bitte die geschätzte Hilfe.
Ich arbeite als Sozialpädagogen in einer Klinik. SBV bin ich Teilfreigestellt an 2 Tagen. Die Sache ist ein wenig komplex. Ich versuche es so gut wie möglich darzustellen.
Die Abteilung Sozialdienst (6 Köpfe Sozialpädagogen) wird in der Form aufgelöst. 2 Sozialpädagogen werden bleiben und die Arbeit weiterhin durchführen. Die anderen Sozialpädagogen sollen neu geschaffene Stelle im ebenso neuen Entlassdienst einnehmen. Dazu gehöre auch ich. Ergänzend ist zu sagen, dass die neu geschaffene Stelle wesentlich schlechter bezahlt ist.
Meine Frage:
1. Kann mich der AG dahin versetzen (meine alte Stelle wäre "ohne Inhalt" und fällt weg)
2. Falls ja, bekomme ich dann auch das geringere Entgelt oder bin ich geschützt durch das SGB IX §179 Abs. 4?
§ Kann der AG bei Wegfall meiner Stelle änderungskündigen? Dies ist ja auch eine ordentliche Kündigung und laut SGB IX § 179 Abs. 3 nicht statthaft.

Abgesehen davon ist die Maßnahme auch noch nicht über den BR mitbestimmt. Aber dennoch hoffe ich auf Aufklärungen.
Danke Euch

Entgeld der SBV bei Versetzung

Hendrik1, Niedersachsen, Monday, 06.05.2019, 15:34 (vor 1817 Tagen) @ ussibier

Moin Moin Ussibier,

die Sache ist die Du hast den Versetzungs, Abordungsschutz wie der Betriebsrat, daher bitte dieses im Betriebsverfassungsgesetz nachlesen, ob Du überhaupt versetzt werden darfst, oder ggf. als eine der zwei Kollegen/innen dableiben musst.

Hinzu kommt ein Part, den du noch übersehen hast: § 178.2 Der Arbeitgeber hat die Schwerbehindertenvertretung in allen Belangen die einen Schwerbehinderten betreffen, unverzüglich und umfassend zu informieren und vor einer Entscheidung anzuhören. Falls Du selber schwerbehindert bist, oder andere Beschäftigte der Abteilung schwerbehindert sind, hätte der Arbeitgeber Dich informieren und anhören müssen.
Dieses ist offensichtlich auch nicht geschehen. Umfassend bedeutet hier, dass er die Gründe darlegen muss, wie er zur Personalauswahl gekommen ist.
Mit dem Punkt kannst Du erst mal Einsicht in die Gründe des Arbeitgebers bekommen. Der Arbeitgeber kann auch nicht erklären, dass dieses nicht geschehen ist, weil Du als Vertrauensperson selber betroffen bist. Nur Du selbst, nicht der Arbeitgeber kann Dich für verhindert erklären.
Zudem hättest Du dann immer noch die Möglichkeit, eine/n Stellvertreter/in mit dieser Aufgabe zu betrauen.

Herabgruppieren kann er Dich auch nicht einfach. Die SBV ist bei allen Kündigungen zu beteiligen, eine Kündigung ohne die Beteiligung ist nach § 178,2 unwirksam. Dieses gilt auch für Änderungskündigungen.

Inwieweit bei Tätigkeitsentfall ein Rechtsanspruch der SBV besteht, das alte Gehalt weiter zu bekommen, kann ich nicht rechtssicher beantworten. Die Frage ist meines Erachtens aber vielmehr, kann der Arbeitgeber Dich aufgrund des Versetzungsschutzes gegen diesen trotzdem versetzen. Damit kenne ich mich durch den öffentlichen Dienst aber zu wenig im Betriebsverfassungsgesetz aus.

Liebe Grüße

Hendrik

Entgeld der SBV bei Versetzung

ussibier, Magdeburg, Monday, 06.05.2019, 15:52 (vor 1817 Tagen) @ Hendrik1

Hallo Hendrik,
Danke für die prompte Antwort. Ich bin selber nicht schwerbehindert. Eine schwerbehinderte Mitarbeiterin gibt es Brünings in der Abteilung. Bezüglich der umfassenden, unverzüglichen Information des AG kann ich sagen, dies ist bis heute nicht passiert, interessiert den Arbeitgeber auch nicht. Dabei sind wir ein kommunales Krankenhaus. Der Aufsichtsrat und der Oberbürgermeister und die Parteien des Stadtrates wissen Bescheid, ich schrieb einen Brief.

Bezüglich des Versetzungsschutzes habe ich es so gelesen, dass dies nur gilt wenn jemand vom BR in eine andere Stadt und damit außerhalb des BR Wirkungskreises versetzt wird. Ich las nichts darüber, dass der Versetzungsschutz auch für Abteilungen innerhalb eines Hauses besteht.

Danke

Entgeld der SBV bei Versetzung

wurzelkasper, Monday, 06.05.2019, 16:20 (vor 1817 Tagen) @ ussibier

Hallo Ussibier,

in dem Fall würde ich einen telefonischen oder besser persönlichen Termin beim Integrationsamt machen und mich beraten lassen. Die können wir für deinen Fall sicher kompetent sagen was der Arbeitgeber hätte machen müssen und nicht gemacht hat bzw. was da noch in der Zukunft zu machen ist.

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