Umbaumaßnahmen des AG im Betriebsgebäude (Allgemeines)

onkel, Thursday, 09.05.2019, 07:32 (vor 1815 Tagen)

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
unser AG plant größere Ausbaumaßnahmen im Betriebsgebäude. Gerade in diesem Bereich sind mehrere SM tätig.
Es geht um größere elektrisch öffnenden Türen auch um einfachere Zugänge die gerade für unsere Rollstuhlfahrer eine echte Verbesserung bringen würden.
Die GF frägt die SchwebVP nun an, ob es eventuell staatliche Zuschüsse zu der geplanten Baumaßnahme geben würde.
Ich bin erstmalig in soll eine Baumaßnahme involviert. Bisher hatten wir einen Architekten der faktisch schlüsselfertig gebaut hat. Leider ganz im Sinne der Firma, weniger im Interesse der AN. Letztendlich korrigieren wir auch fehlerhafte Zustände.
Meine Frage nun ist, bei wem kann man Mittel beantragen? Versorgungsamt, Rentenkasse, AFA. Ich kenne das nur so, dass der persönlich betroffen MA einen Antrag stehen muss. Meistens AFA. Ich weis, dass diese Anträge von den Sozialkassen geprüft werden und an die entsprechende zuständige Stelle weitergereicht werden muss. OB Unternehmen grundsätzlich keine Zuschüsse erhalten ist mir nicht bekannt. Natürlich muss vor der Baumaßnahme ein Bescheid erteilt sein.
Möchte natürlich bei der GF keinen Mist erzählen. Bei meiner Nachfrage beim Versorgungsamt bekam ich ausweichende Infos. "Für Unternehmen haben wir noch nie Mittel bereitgestellt. Fragen Sie mal beim Arbeitsamt an".
Jetzt brauche ich Eure Hilfe. Danke.

MfG
onkel

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carpe diem!

Umbaumaßnahmen des AG im Betriebsgebäude

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 09.05.2019, 12:00 (vor 1814 Tagen) @ onkel

Hallo,

Ansprechpartner ist das Integrationsamt für Leistungen nach § 185 Abs. 3 Nr. 2. Dafür müssen allerdings auch die besonderen Maßnahmen für behinderte Beschäftigte separat definiert und kalkuliert werden.

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&Tschüß

Wolfgang

Umbaumaßnahmen des AG im Betriebsgebäude

Monica99, Thursday, 09.05.2019, 12:33 (vor 1814 Tagen) @ albarracin

Hallo Wolfgang,

ergänzend besteht auch die Möglichkeit von der Bundesagentur für Arbeit und sogar teils Landesmittel, hierfür zu erlangen, man muss einfach einmal beim Land anfragen, Habe beides mehrfach so erfolgreich umgesetzt > 70.000,- €. Habe also für den AG mich erkundigt und Anträge unterschriftsreif gefertigt. Es ging um mehrere Umbaumaßnahmen in verschiedenen Betriebsgebäuden/Standorten und einmal um den Einbau eines Fahrstuhles im Rahmen eines Komplettumbau eines neuen Gebäudes der ohne Fahrstuhl war. Dort sollten Rollstuhlfahrer beschäftigt werden. Hier gab es Landesmittel. Auflage war nur, dass dort auch Rollstuhlfahrer beschäftigt werden, sonst müsste teils Rückerstattet werden.

So kann man das Verhältnis AG-SBV vorteilhaft voranbringen. Ich hatte in der Folge dann sogar vom AG das Rechts zuerkannt bekommen, in diesen Fällen für den AG Mittel zu beantragen. Musste diesen nur in Kopie beteiligen.

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mfg Monica

Umbaumaßnahmen des AG im Betriebsgebäude

Cebulon, Thursday, 09.05.2019, 15:03 (vor 1814 Tagen) @ onkel

Bei meiner Nachfrage beim Versorgungsamt bekam ich ausweichende Infos.

Hallo, das Versorgungsamt dürfte definitiv nicht zuständig sein, das IntA aber schon nach § 26 SchwbAV, bzw. ein Reha-Träger. Dort wird wohl mit Zuschüssen zu rechnen sein.

Sicherlich nicht in voller Höhe, aber Zuschuss für einen Teil der Aufwendungen, weil Maßnahmen wie "elektrisch öffnende Türen" ja auch anderen zugute kommen. Wichtig: Zuschuss unbedingt vor Beginn der Baumaßnahme beantragen bzw. ggf. "Antrag auf vorzeitigen Beginn der Maßnahme"!

Außerdem gibt's in einigen Bundesländern bzw. Regionen z.B. bei Architektenkammern spezielle Beratungsstellen zu der Barrierefreiheit, welche professionell beraten rund um das barrierefreie Bauen, aber auch zur Förderung.

Gruß,
Cebulon,

Umbaumaßnahmen des AG im Betriebsgebäude

garda, Berlin, Friday, 10.05.2019, 07:50 (vor 1814 Tagen) @ onkel

Hallo,

zuständig ist grundsätzlich für schwerbehinderte Menschen das Integrationsamt. Dafür muss die Notwendigkeit nachgewiesen werden (Rollifahrer, Rollatorennutzer, Blinde, Taube) je nachdem was gemacht werden soll. Den Antrag kann sehr wohl der Arbeitgeber stellen, der ja hier auch gefördert wird. Es müssen dann aber Kopien der SB-Ausweise und ggf. weitere Unterlagen vorgelegt werden.

Für einzelne Personen kann es auch zusätzlich! andere Fördertöpfe der einzelnen Rehaträger geben, zudem Programme des Bundes, der Länder und sogar der EU. Hier eine wirkliche Übersicht zu erlangen und zu behalten ist fast aussichtslos. In den einzelnen Bundesländern gibt es allerdings Beratungsstellen nach Landesrecht, die man neben dem Integrationsamt anfragen kann.

Bei mir im Haus wurde eine Türschließanlage durch das Integrationsamt mit rund 25 % gefördert.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael

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