BV Mobiles Arbeite - AGG (Wahlen)

Holger Mahr, Essen, Tuesday, 28.05.2019, 15:28 (vor 1795 Tagen)

Hallo zusammen,

ich hätte da eine kleine Frage zum Thema AGG.
Unser Betrieb hat eine BV erstellt, indem den Büroangestellten die Möglichkeit gegeben wird, an einem Tag die Woche von zuhause zu arbeiten (mobiles arbeiten). Hierzu wird dem betroffenem MA ein Laptop mit allen wichtigen Zugängen zur Verfügung gestellt. Diesen Laptop müssen sich die MA teilen. Das ist nun aber nicht meine Problem. Wir haben auch MA, welche aufgrund Ihrer Seheinschränkung auf große Monitore angewiesen sind und somit nicht die Möglichkeit haben zeitweise von zuhause (mobil) zu arbeiten.
Nun meine Frage. Verstößt dies nicht gegen das AGG?

Vielen Dank im Voraus
Gruß

BV Mobiles Arbeite - AGG

Monica99, Tuesday, 28.05.2019, 18:25 (vor 1795 Tagen) @ Holger Mahr

Hallo, wieso können diese nicht von zu Hause arbeiten? Der AG MUSS diesen nur entsprechende Technik/Monitore zur Verfügung stellen.

Also Aufgabe der SBV hierauf hinzuwirken. Das Gesetz hilft hier ja dabei. Somit erst einmal kein Verstoß gegen das AGG. Dieses wäre nur, wenn der AG hier blockt, also seinen Pflichten nicht nachkommt.

--
mfg Monica

BV Mobiles Arbeite - AGG

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 29.05.2019, 11:56 (vor 1794 Tagen) @ Holger Mahr

Hallo,

habt Ihr denn überhaupt im Vorfeld das Integrationsamt bzw. deren technischen Dienst eingebunden ?
Wieso soll es denn nicht möglich sein, die Laptops in Verbindung mit einem größeren Bildschirm zu Hause zu nutzen ?
Habt Ihr Nachteilsausgleiche für den AG bei besonderer behinderungsbedingter Ausstattung geprüft?
Sorry, aber das riecht schon sehr streng nach behinderungsbedingter Diskriminierung und Du als SBV erscheinst reichlich hilflos.

--
&Tschüß

Wolfgang

BV Mobiles Arbeite - AGG

Monica99, Wednesday, 29.05.2019, 13:56 (vor 1794 Tagen) @ albarracin

Hallo Wolfgang,

Habt Ihr Nachteilsausgleiche für den AG bei besonderer behinderungsbedingter Ausstattung geprüft?

Wohl nicht, hier haben BR und SBV bei der Erstelling der BV "geschlafen" bzw. Ihre Jobs nicht gemacht.

Sorry, aber das riecht schon sehr streng nach behinderungsbedingter Diskriminierung und Du als SBV erscheinst reichlich hilflos.

Wo bitte siehst Du hier die Diskriminierung zu diesem Zeitpunkt.
Gibt es überhaupt einen Schwerbehinderten, der dieses nutzen möchte und nun wegen fehlender Ausstattung nicht kann? Weiter weigert sich der AG die notwendige Ausstatung zur Verfügung zu stellen? Erst wenn diese beiden Fakten zutreffen, kann man über Diskriminierung nachdenken.

Zur Zeit sind es hilflose und ggf unerfahrene SBV und BR. Diese müssten nun sofortdas Handeln beginnen.

--
mfg Monica

BV Mobiles Arbeite - AGG

Holger Mahr, Essen, Wednesday, 29.05.2019, 15:06 (vor 1794 Tagen) @ Monica99

Hallo,

Ich habe von dieser BV leider erst erfahren, als es zu "spät" war. Das resultiert daraus, dass eine für einen anderen Standort vorhandene BV einfach nur übernommen und vom KBR so abgesegnet wurde.(Soll jetzt keine Entschuldigung sein). .

Ich wollte hier eigentlich auch nur im Vorfeld mal gefragt haben, bevor ich auf die Anderen zugehe.

Gruß

BV Mobiles Arbeite - AGG

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 29.05.2019, 15:30 (vor 1794 Tagen) @ Holger Mahr

@Monica:
"Wir haben auch MA, welche aufgrund Ihrer Seheinschränkung auf große Monitore angewiesen sind und somit nicht die Möglichkeit haben zeitweise von zuhause (mobil) zu arbeiten."
Da hast Du doch im UP Betroffenheit und mögliche Diskriminierung.

Hallo,

Hallo Holger
Du hast im UP geschrieben, daß Ihr eine BV für Euren Betrieb abgeschlossen wurde.

Ich habe von dieser BV leider erst erfahren, als es zu "spät" war.

Hast Du noch nichts davon gehört, daß eine SBV eine derartige Maßnahme "aussetzen" kann, wenn sie nicht beteiligt wurde ?
Das resultiert daraus, dass eine für einen anderen Standort vorhandene BV einfach nur übernommen und vom KBR so abgesegnet wurde.(Soll jetzt keine Entschuldigung sein).
Falls es jetzt doch eine Konzern-BV sein sollte - was hat denn dann die KSBV getan ?.

--
&Tschüß

Wolfgang

BV Mobiles Arbeite - AGG

Monica99, Wednesday, 29.05.2019, 15:48 (vor 1794 Tagen) @ albarracin

Hallo Wolfgang,

es wurde bisher NUR geschrieben, dass es Mitarbeiter gibt welche auf große Monitore qngewiesen sind. Also eine pauschale Feststellung der SBV, leider viel zu spät, da sue bei der Ausarbeitung der BV nicht so mitgewirkt hat, wie es hätte sein müssen..

>>Wir haben auch MA, welche aufgrund Ihrer Seheinschränkung auf große Monitore angewiesen sind und somit nicht die Möglichkeit haben zeitweise von zuhause (mobil) zu arbeiten.<<<

Also nicht, dass Betroffene gesagt haben ich MÖCHTE und der AG ermöglicht es nicht.

Letzlich, ggf haben betroffene MA auch privat einen sehr großen Monitor denn sie nutzen würden, dann würde ein Verbindungskabel ausreichen. Sonst eine Vergrößerungssoftware auf dem Laptop.

--
mfg Monica

BV Mobiles Arbeite - AGG

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 30.05.2019, 12:18 (vor 1793 Tagen) @ Monica99

Hallo,

man kann den Sachverhalt natürlich auch so verkürzen, daß man als SBV aus der Zuständigkeit kommt.
Allerdings reicht schon die mögliche Betroffenheit in der Zukunft bzw. die Regelung eines evtl. zukünftigen Bedarfs aus, eine Zuständigkeit der SBV zu begründen. Und das sehe ich hier aufgrund der Fallschilderung mehr als gegeben an.

Ob örtliche SBV oder GSBV, irgendjemand hat hier mE seine Pflichten nicht wahrgenommen bzw. seine Rechte nicht geltend gemacht - aus welchen Gründen auch immer.

--
&Tschüß

Wolfgang

BV Mobiles Arbeite - AGG

Monica99, Thursday, 30.05.2019, 12:41 (vor 1793 Tagen) @ albarracin

Hallo Wolfgang, stimme dem voll zu und habe auch nichts andetes geschrieben. Ich schrieb nur, dass nach den genannten Fakten zur Zeit weder eine Diskriminierung oder AGG Verstoß gegeben ist.

Nur nicht optimales Handeln des BR und SBV.

--
mfg Monica

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